Der Bauausschuss stimmt sowohl der Reduzierung der 11 baurechtlich notwendigen Kfz-Stellplätze auf 5 Stellplätze als auch deren Ablöse zu.
Ausgangslage
Neben kleineren baulichen Änderungen ist im denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude eine Nutzungsänderung vorgesehen. In den Ebenen des 1. und 2. OG soll die Änderung jeweils von Büro in Arztpraxis erfolgen.
Beurteilung
Die antragsgegenständliche Nutzfläche befindet sich in der günstigsten Innenstadtlage im Gebäude des Bahnhofs Fürth mit direktem Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln wie Zug,
U-Bahn und Bushaltestellen.
Für die Nutzungsänderung entsteht ein Stellplatzmehrbedarf für 11 Kraftfahrzeuge, die weder auf dem eigenen Grundstück noch in der Nähe des Anwesens hergestellt bzw. nachgewiesen werden können.
Aufgrund der örtlichen Lage direkt an verschiedenen Verkehrsmitteln beantragt der Bauherr die Reduzierung der baurechtlich notwendigen Stellplätze von 11 auf 5 Kfz.-Stellplätze.
Die verbliebenen 5 Stellplätze sollen abgelöst werden.
Aufgrund des hohen Parkdrucks sieht das Straßenverkehrsamt die fehlenden 11 Kfz-Stellplätze sehr kritisch.
Zur Schaffung hochwertiger Gewerbeflächen im Kerngebiet wird dem Antrag auf Reduzierung und der Ablöse der 5 Stellplätze seitens des Stadtplanungsamtes und der Bauaufsicht in diesem speziellen Fall befürwortet, insbesondere da es sich um eine adäquate Nutzung des Denkmals handelt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Lageplan, Klimaprüfung