Betreff
Koordinierender Kinderschutz (KoKi) - Erhöhung des Haushaltsansatzes 2025
Vorlage
JgA/0715/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt vom Vortrag der Verwaltung Kenntnis und empfiehlt, den Ansatz für die Beschäftigung von Gesundheitsfachkräften in Familien (Familienkinderkrankenschwestern bzw. Familienhebammen) ab 2026 um 31.000,- € anzuheben. Für 2025 soll die Aufstockung aus Mitteln der Cadolzburger-Stiftung erfolgen.

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss stimmt der Erhöhung des Ansatzes um 31.000,- € ab 2026 zur Deckung des Bedarfs für den Einsatz von Gesundheitsfachkräften in Familien (Familienkinderkrankenschwestern bzw. Familienhebammen) zu. Für 2025 soll die Aufstockung aus Mitteln der Cadolzburger-Stiftung erfolgen.

 

 


Bereits im AJJ im November 2024 wurde ein Antrag der Stadtratsgruppe „Die Linken“ mit dem Ziel der Erhöhung des Ansatzes für die Koordinierende Kinderschutzstelle („KoKi“) um 31.000,- € behandelt. Zu den Haushaltsberatungen lag zum gleichen Thema der Antrag Nr. 57 (der SPD-Fraktion) vor. Ein Auszug der Sitzungsunterlagen zu den Haushaltsberatungen 2025 ist als Anlage 1 beigefügt.


Während der Beratung stellte Stadträtin Hasenschwanz, Mitglied der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, dann eine Frage zu Anzahl und beruflicher Qualifikation der eingesetzten Fachkräfte (insbesondere „Familienhebammen“).

 

 

Schließlich wurde entschieden, das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien möge in der nächsten AJJ-Sitzung zunächst berichten und diese Fragen beantworten - bevor für das Jahr 2025 ggfs. eine Aufstockung des Ansatzes aus Mitteln der Cadolzburger-Stiftung ermöglicht werden könnte.

 

Dem Wunsch auf Berichterstattung zu der aufgeworfenen Frage kommt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hiermit gerne nach - und möchte dazu Folgendes zur Kenntnis geben:

 

Die Koordinierungsstelle Netzwerk Frühe Hilfen/ Bundestiftung ist ein präventives und niederschwelliges Angebot des Jugendamtes der Stadt Fürth, das Familien und Alleinerziehende in einer besonders sensiblen Lebensphase – der Schwangerschaft sowie den ersten drei Lebensjahren des Kindes – unterstützt.

Aufgaben der Koordinierungsstelle:

  1. Beratung und Unterstützung

o     Unterstützung bei Fragen zur Entwicklung, Erziehung und Förderung von Kindern.

o     Stärkung der Erziehungskompetenz und Bewältigung schwieriger Alltagssituationen.

  1. Vermittlung von Hilfsangeboten

o     Unterstützung bei der Suche nach passenden Fachkräften, wie z. B. Familienhebammen, Familienkinderkrankenschwestern oder Haushaltsorganisationsfachkräften.

  1. Netzwerkarbeit

o     Aufbau und Pflege eines Netzwerks aus Fachkräften im Jugend- und Gesundheitsbereich, um bedarfsangepasste Hilfe zu leisten.

  1. Niedrigschwelliges Angebot für alle Familien

o     Das Angebot richtet sich an alle Familien – unabhängig von ihrem sozialen oder wirtschaftlichen Hintergrund – mit besonderem Augenmerk auf Familien in schwierigen Lebenssituationen (z. B. finanzielle Notlagen, Wohnungsprobleme, gesundheitliche Belastungen oder Beziehungsproblemen).

 

Gemäß § 16 Abs. 3 SGB VIII soll „Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern […] Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen angeboten werden.“ Im Rahmen der Frühen Hilfen kann das gemäß § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) u.a. durch den Einsatz von Familienhebammen geschehen.

 

Die Leistungsleitlinien zur Bundesstiftung Frühe Hilfen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ermöglichen nicht nur den Einsatz von Familienhebammen, sondern auch von Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern und vergleichbar qualifizierten Fachkräften aus dem Gesundheitswesen.

 

Situation in der Stadt Fürth

Die Koordinierte Kinderschutzstelle („KoKi“) des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Fürth beschäftigt auf Honorarbasis aktuell 11 Familienkinderkrankenschwestern und 1 Familienhebamme. Eine aktuelle -allerdings anonymisierte- Liste ist als Anlage 3 beigefügt. Alle 12 Fachkräfte haben eine Ausbildung als Kinderkrankenschwester bzw. Hebamme und die einjährige Zusatzqualifikation des Bayerischen Landesjugendamts (BLJA, Abteilung Frühe Hilfen) durchlaufen und abgeschlossen. Sie dürfen sich danach Familienkinderkrankenschwester bzw. Familienhebamme nennen und erst dann für die Koki Bundesstiftung eingesetzt werden. Der übergeordnete Sammelname ist „Gesundheitsfachkräfte“.

 

Dass bedeutend mehr Kinderkrankenschwestern als Hebammen eingesetzt werden liegt daran, dass es auf dem Arbeitsmarkt nur wenige Hebammen gibt – was also in den städt. Haushaltsberatungen völlig zutreffend so angesprochen / hinterfragt worden war. Dies hat jedoch keine Relevanz für die Finanzierung / Förderfähigkeit der Honorarkräfte, eben weil Kinderkrankenschwestern und Hebammen insofern als gleichwertig gelten.

 

Aktuelle Finanzierung und Problemstellung:

Der bisherige Finanzierungsrahmen von bisher jährlich jeweils knapp 60.000,- Euro (innerhalb eines Schwankungskorridors) ist aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach den Angeboten der Koordinierungsstelle nicht mehr ausreichend. Gründe hierfür sind:

  • steigende Fallzahlen: Mehr Familien wenden sich an die Koordinierungsstelle, insbesondere aus prekären Lebensverhältnissen.
  • erweiterter Bedarf an Fachkräften: Die Vermittlung von spezialisierten Fachkräften (z. B. Familienhebammen und Familienkrankenschwestern) erfordert zusätzliche Ressourcen.
  • Zunahme der Komplexität der Anfragen: Viele Familien benötigen längerfristige und intensivere Unterstützung.

 

Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Koordinierungsstelle und zur Deckung der steigenden Bedarfe ist eine Erhöhung des Haushaltsansatzes um 31.000 Euro notwendig.

 

Die zusätzlichen Mittel werden verwendet für:

  • die Erhaltung der Kapazitäten, um mehr Familien bedarfsgerecht unterstützen zu können.
  • die bedarfsdeckende Finanzierung von Fachkräften wie Familienhebammen und Kinderkrankenschwestern, die direkt mit den Familien arbeiten.

 

Gesamtkosten nach Erhöhung: 90.000,- Euro.

 

Zusammenfassung:
Die Koordinierungsstelle Netzwerk Frühe Hilfen leistet einen essenziellen Beitrag zur präventiven Familienförderung in der Stadt Fürth. Die Erhöhung der Mittel um 31.000 Euro ist notwendig, um den angewachsenen Anforderungen gerecht zu werden und eine effektive präventive Unterstützung für Familien in unserer Stadt weiterhin gewährleisten zu können.

 

Der Jahresverlauf 2024 sowie die aktuelle Anfragesituation der KoKi für 2025 belegen, dass die begehrte Ansatzerhöhung erforderlich ist, um den angestiegenen präventiven Hilfebedarf der Fürther Familien weiterhin decken zu können.

Durch Abdeckung des präventiven Bedarfs wird das Sonderbudget 51500 entlastet.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

ja

Gesamtkosten

 

nein

x

ja

ab 2026 31.000

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

x

ja

Hst. 4070.6588 ab 2026

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 Auszug aus den Sitzungsunterlagen zu den HH-Beratungen 2025

Anlage 2 Liste von der KoKi Fürth eingesetzter Gesundheitsfachkräfte