Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit empfiehlt / der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Antragstellung und Inanspruchnahme der Mittel aus dem Förderprogramm Medien- und KI-Budget des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für die Jahre 2024 und 2025.
Aus dem Förderprogramm Medien- und KI-Budget, steht der Stadt Fürth als Sachaufwandsträger, ein Höchstbetrag von bis zu 120.206,51 € zur Verfügung.
Es wird je Schülerin und Schüler an Grundschulen, in der Grundschulstufe von Förderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Berufsschulen und im Berufsvorbereitungsjahr an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung, in Teilzeitklassen an beruflichen Schulen und in Teilzeitklassen an beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung ein Betrag von 4,67 € und an Mittelschulen und sonstigen Schulen im Sinn des Art. 6 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BayEUG ein Betrag von 10,38 € bereitgestellt.
Maßgebend für die Schülerzahl sind die Verhältnisse am Stichtag der Amtlichen Schuldaten für das dem Haushaltsjahr vorhergehende Schuljahr.
Eine Antragstellung (volldigital) ist ab dem Jahr 2025 möglich. Ein genauer Termin für die Antragstellung, wurde noch nicht bekannt gegeben, dieser wird jedoch für das 1. Quartal 2025 erwartet. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ab dem 01.07.2024 möglich. Zum möglichen Maßnahmenbeginn, wurden durch die Stadt Fürth noch keine digitalen Medien, oder KI-Software in Vorleistung beschafft. Für das Jahr 2026 wurde schon eine weitere Förderung in Aussicht gestellt.
Nachdem das Förderprogramm bereits stark durch die Berater digitale Bildung (mBdB und iBdB) beworben wird, besteht auch ein großes Interesse seitens der Schulen, zur Beschaffung von entsprechenden Lizenzen. Dies gilt für alle Schularten und es liegen schon entsprechende Anforderungen vor. Insbesondere wird immer wieder das Produkt fobizz (https://fobizz.com/) genannt, welches im Bereich KI unterstützt. Es sind aber auch andere Medien, sowie digitale Schulbücher möglich)
Mit dem Medien- und KI-Budget können Softwarelizenzen für digitale Bildungsmedien (einschließlich verbrauchsabhängiger, Token-basierter Lizenzmodelle für KI-Anwendungen) beschafft werden, die
- speziell für
Unterrichtszwecke entwickelt wurden (z. B. digitale Lehr- und Lernplattformen,
Lern- und Übungsapps, browserbasierte Webanwendungen für den pädagogischen
Einsatz im Unterricht, Anwendungen zur Lernbegleitung und
Lernstandsanalyse),
- der Vor- und
Nachbereitung des Unterrichts durch die Lehrkraft und/oder durch die
Schülerinnen und Schüler dienen (z. B. digitale Pinnwände, Anwendungen zur
digitalen Heftführung, Large Language Models),
- digitale Schulbücher
gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Lernmitteln
(Zulassungsverordnung – ZLV).
In Zusammenarbeit mit der Fachberatung Informatik am
Staatlichen Schulamt Fürth, wird eine einheitliche und strategische Ausstattung
der Schulen mit entsprechenden Lizenzen favorisiert (Warenkorb). Dies schafft
die Möglichkeit von schulübergreifenden Synergien und den Austausch der Schulen
untereinander. Zudem würden die Lehrkräfte und Schüler/innen an den Schulen und
Fürth, immer die gleiche Software für den Unterricht verwenden können. Eine
Abfrage der verschiedenen Schularten hat ergeben, dass fobizz für alle
Schularten im Bereich KI geeignet wäre.
Die Auswahl und Beschaffung der digitalen Bildungsmedien
erfolgt nach dem Verfahren, das bei der Beschaffung der lernmittelfreien
Lernmittel zum Einsatz kommt. Die Schule stellt den Bedarf an Bildungsmedien
fest und übermittelt diesen an den zuständigen Schulaufwandsträger.
Derzeit ist die rechtssichere Beschaffung, insbesondere von
fobizz, leider noch nicht abschließen geklärt und welche Bestandteile der
Software förderfähig sind. Teile zur Fortbildung von Lehrkräften, sind z.B. nicht
förderfähig.
Vor der Auftragsvergabe für Lizenzen zum Medien- und
KI-Budget, ist eine Abstimmung mit dem Fördermittelgeber ratsam.
Nach bisheriger Auskunft der Vergabestelle Fürth, ist ggf.
auch eine Ausschreibung der Produkte erforderlich. Dies verlängert zwangsläufig
auch den Beschaffungsvorgang.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
ca.
120.000 € |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
Vwhh |
X |
Vmhh |
||||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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