Betreff
Sachstand zum Auftrag aus der Bürgerversammlung 18.11.2024 "Sonnensegel auf Kinderspielplätzen"
Vorlage
GrfA/0186/2025
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferats/Grünflächenamt zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.


Ausgangslage

 

In der Bürgerversammlung am 18.11.2024 wurde der Vorschlag unterbreitet, jeden neu errichteten Spielplatz mit einer Trinkwasseranlage auszustatten.

 

Der Herr Oberbürgermeister führte in der Bürgerversammlung aus, dass sich dies aufgrund der hohen Anzahl öffentlicher Spielplätze nicht realisieren ließe, sichert aber eine Prüfung der vorhandenen Spielplätze bezüglich der Nachrüstung mit Sonnenschutzeinrichtungen zu.

 

Aktueller Sachstand

 

Das Baureferat/Grünflächenamt hat diese Prüfung – auch aufgrund zahlreicher Wünsche aus der Bevölkerung – bereits Ende 2023 durchgeführt und insgesamt neun Standorte festgelegt, an dem Sonnenschutz unbedingt notwendig ist und weitere acht Standorte, bei denen Sonnenschutz zumindest wünschenswert wäre. Die übrigen 50 öffentlichen Kinderspielplätze haben durch den vorhandenen Baumbestand ausreichend Schattenbereiche.

 

In 2024 wurde auf vier Standorten bauliche Beschattungsmaßnahmen in grundsätzlich unterschiedlichen Ausführungen durchgeführt:

 

Ksp Gaußstraße                Spielgeräte mit erweitertem Dach (~2 T€)

Ksp Grundigpark                              Einzelobjekte als Schattenspender (~8 T€)

Ksp Südstadtpark                            Sonnensegel (~10 T€)

Ksp Tulpenweg                 Pergola (~5 T€)

 

Grundsätzlich haben sich alle vier Typen bewährt, wobei Sonnensegel oder Sonnenschirme einen höheren Unterhaltsaufwand bedeuten, da diese Bauteile im Herbst/Winter jeweils abgebaut und im Frühjahr wieder aufgebaut werden müssen.

 

Der Gesamtaufwand der Nachrüstungen an diesen vier Standorten lag bei ca. 25 T€.

 

Im Haushalt 2025 stehen als Haushaltsrest aus 2024 bzw. als Neuansatz 2025 insgesamt rund 75 T€ zur Verfügung. In 2025/2026 wird die Nachrüstung mit Sonnenschutzeinrichtungen an den bislang vorgesehenen Standorten fortgeführt.

 

Bei Neuanlagen von öffentlichen Kinderspielplätzen wird die Notwendigkeit von Sonnenschutzeinrichtungen künftig bereits in der Entwurfsplanung geprüft und in der Projektgenehmigung dargestellt.

 

Dem Prüfauftrag und dem Wunsch der Bürger wird somit Rechnung getragen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

76.700

 

nein

X

ja

o. A.

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 4605.9500.6000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: