Betreff
Sachstand zu Auftrag aus der Bürgerversammlung 18.11.2024 "Radstreifen in der Willy-Brandt-Anlage"
Vorlage
GrfA/0187/2025
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss hat Kenntnis vom Vorschlag aus der Bürgerversammlung.

 

Gemäß den nachfolgenden Ausführungen wird am projekt-genehmigten Planungsstand festgehalten. Der zentrale Weg in der Mitte der Willy-Brandt-Anlage wird als Grünanlagenweg ausgebildet und weder in Gänze noch in Teilabschnitten als öffentlicher Fuß- und Radweg gewidmet oder als Fahrradweg freigegeben.

 


Ausgangslage

 

In der Bürgerversammlung am 18.11.2024 wurde die Bitte geäußert, den (zukünftig) nicht renovierten Teil der Hornschuchpromenade mit einem mittig angebrachten Radstreifen herzustellen, da der aktuelle Zustand für Fahrradfahrende nicht zumutbar sei. Diese Maßnahme diene auch gleichzeitig dem Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger.

 

Ergänzende Projektgenehmigung

 

Wie aus der Vorlage GrfA/0185/2025 des Bau- und Werkausschusses vom 5.2.2025 zur geänderten Projektgenehmigung der Umgestaltung der Willy-Brandt-Anlage ersichtlich, muss in diesem Zusammenhang zunächst darauf hingewiesen werden, dass die öffentliche Grünanlage vollständig hergestellt und lediglich ab der Einmündung der Pickertstraße in der Breite reduziert wird, um die bestehenden Stellplätze beidseitig der Grünanlagen erhalten zu können. Der mittig verlaufende Erschließungsweg und die daran angelagerten platzartigen Erweiterung werden wie im ursprünglichen Entwurf konzipiert hergestellt. Somit ist ein in der Mitte der Grünanlage verlaufender Erschließungsweg auf der gesamten Länge der Willy-Brandt-Anlage vorhanden.

 

Im Rahmen der ursprünglichen Projektgenehmigung am 20.12.2023 hat sich der Stadtrat dafür ausgesprochen, diesen zentralen Erschließungsweg künftig als Grünanlagenweg zu klassifizieren und die Fläche nicht als öffentlichen Fuß- und/oder Radweg zu widmen. Somit gilt auf der gesamten Fläche die Grünanlagensatzung, die zunächst grundsätzlich ein Befahren von Grünanlagenwegen mit Fahrrädern nicht gestattet.

Die Führung des Radverkehrs in der Mitte durch den Grünstreifen wurde in damit zu Gunsten der Aufenthaltsqualität im Grünraum aufgegeben. Der Radverkehr wird künftig über die äußeren Fahrbahnen geführt. Darüber hinaus werden als Alternative und im Sinne einer direkten Führung des Radverkehrs derzeit die parallelen Achsen über die Nürnberger Straße und Gebhardtstraße zum Ausbau als Radschnellverbindung untersucht.

 

Eine Freigabe des östlichen Abschnitts des neuen Erschließungsweges bis auf Höhe der Einmündung der Pickertstraße auf einer Länge von ca. 100 m würde bedeuten, dass man als fahrradfahrende Person an der Querung der Anlage in Höhe der Pickertstraße von die Grünanlage verlässt und auf der (dann umgestalteten) Hornschuchpromenade weiter fährt oder umgekehrt von der (dann umgestalteten) Königswarterstraße auf Höhe der Pickerstraße in die Grünanlage einfährt. Dieses Verkehrsverhalten erscheint mehr als unwahrscheinlich, in beiden Fällen wird die Fahrradfahrerin/der Fahrradfahrer wohl einfacher Weise geradeaus weiterfahren. Somit wäre der mittig verlaufende Grünanlagenweg de facto wieder ein durchgängiger Fuß- und Radweg mit den derzeit bestehenden Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrer.

 

Das Baureferat schlägt daher vor, es auch bei erneuten Projektgenehmigung der reduzierten Fläche bei einem Grünanlagenweg mit Verbot des Fahrradfahrens auf der gesamten Länge zu Gunsten aller Verkehrsteilnehmer und der Aufenthaltsqualität zu belassen.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: