Der Stadtrat
nimmt Kenntnis von der Terminfortschreibung wie vorgestellt.
Zu den Meilensteinen:
-
Beginn der Arbeiten für die Baugrube: Januar 2025
-
Beginn der Rohbauarbeiten: 1. Quartal 2026
-
Bauliche Fertigstellung: 1./2. Quartal 2029
-
Nutzungsaufnahme: 3. Quartal 2029
Aktueller
Stand der Baumaßnahme
Zum „Neubau
des Heinrich-Schliemann-Gymnasium“ soll der Stadtrat über den Stand der
aktuellen Terminplanung informiert werden. Das Projekt befindet sich derzeit in
der Leistungsphase 8, also in der Ausführungsphase. Die Kampfmittelsondierung
des Grundstücks, der Abriss des Luftschutzbunkers und das Herrichten des
Baufelds wurden erfolgreich abgeschlossen. Derzeit erfolgen die notwendigen
Arbeiten zur Erstellung der Baugrube.
Bisheriger
Terminplan
Zuletzt
hatte der Stadtrat am 21.02.2024 den Planungsstand in Leistungsphase 6, der
Vorbereitungsphase zum Baubeginn, zur Kenntnis genommen (Anlage). Zur damaligen
Terminfortschreibung gibt es folgende Aktualisierung:
Im Zuge der
weiteren Planung und der Herstellung der Baugrube muss festgestellt werden,
dass die bisherige Planung, zum Sommer 2028 in Betrieb zu gehen, nach
derzeitigem Stand voraussichtlich nicht mehr einhaltbar ist.
Die voraussichtliche Nutzungsaufnahme des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums ist
aktuell für das 3. Quartal 2029 geplant.
Aktuelle
Terminsituation:
Bereits mit
der letzten Vorlage wurde auf die erforderlichen Anpassungen der
Spezialtiefbauplanung hinsichtlich der Altlastenbelastung des Baugrunds
hingewiesen. Aus dem kurz vor Beschluss Ende Januar freigegebenen
Untersuchungskonzept haben sich darüber hinaus jedoch Auflagen des Wasserwirtschaftsamts aufgrund der gefährlichen
Bodenbelastung ergeben, deren Bearbeitung die Beauftragung eines
zusätzlichen Fachplaners für Baugrund und Geotechnik zur Herstellung einer
Wasserabreinigungsanlage nach sich zog - eine
Leistung, welche nicht Teil der Baugenehmigung war und erst im Zuge der
Konzeptanpassung Teil der Bauauflage wurde. Die Beauftragung konnte nach
Prüfung und Abstimmung zum Angebot im April 2024 erfolgen.
Die große Komplexität der Planung, die Verflechtung der
zusätzlichen Planungsleistungen und die Einbindung der Fachplaner inkl.
Einarbeitung, führten zu einer Verzögerung des Leistungsbeginns für den
Spezialtiefbau von Juli 2024 auf Januar 2025. Letztendlich musste die geplante
Ausschreibung Spezialtiefbau sukzessive in den Herbst 2024 verschoben werden.
Aufgrund laufender Abstimmungen und Zuarbeiten hätte sich eine zu frühe
Ausschreibung als zu risikoreich dargestellt.
Zeitgleich
hat sich die Ausschreibung zur Vorabmaßnahme Regenentwässerung verzögert, die
als Vorleistung für den Spezialtiefbau unerlässlich gewesen ist.
Lieferschwierigkeiten
im Zusammenhang mit der Regenentwässerung (Schachtbauwerk) haben außerdem zu
einer Störung des Bauablaufs Spezialtiefbau beigetragen.
Während
dieses Zeitraumes hat sich der Fund einer barocken
Steinmauer, deren Freilegung archäologisch
begleitet wurde, zwar verzögernd auf die Baufeldvorbereitung ausgewirkt, jedoch
aufgrund der sowieso bestehenden Verzögerungen in der Ausschreibung nicht
additiv auf die Ausführung des Spezialtiefbaus auswirkt.
Auch
bei der Terminplanung selbst kam es aufgrund der neuen Gegebenheiten und den
angepassten Abhängigkeiten durch die zusätzlich notwendigen Arbeiten zu einer
Verlängerung der geplanten Ausführungszeiten. Ursprünglich parallel geplante
Arbeiten können nach aktueller Prüfung nicht mehr mit der angenommenen
Gleichzeitigkeit erfolgen. Dadurch ergibt sich im Vergleich zur vorherigen
Terminplanung eine Verlängerung der geplanten Ausführungszeiten.
Eine
Beschleunigung im Bereich Spezialtiefbau ist aus wirtschaftlichen sowie
baubetrieblichen Gründen nicht sinnvoll darstellbar. Die Erstellung der 129
Geothermiesonden unter und neben dem Gebäude erlaubt zudem kaum bzw. keine
relevanten parallelen Arbeiten für die Folgegewerke.
Parallel
zu den laufenden Abstimmungen der o.g. Ausschreibungen wurde die Terminplanung
des Bauablaufs sowie mögliche Optimierungs- bzw. Beschleunigungsmöglichkeiten
hinsichtlich der Gleichzeitigkeit und bestehender Abhängigkeiten geprüft. Aus
baubetrieblicher Sicht haben sich keine realistischen Zeitgewinne ergeben. Vor
allem aufgrund des sehr beengten Baufeldes mit kompaktem Gebäude, kann die
Schlagzahl in der Ausführung nicht beliebig erhöht werden. Um der engen Taktung
gerecht zu werden und baubetriebliche Abläufe zu optimieren sowie deren
Störungsrisiko zu minimieren, wurde bereits eine Baulogistikplanung beauftragt.
So können Anlieferprozesse, Lager- und Aufenthaltsflächen sowie Umschlagplätze
koordiniert genutzt werden. Mit der aktuellen Gewerkeplanung reizen wir die
vorhandenen Flächen für Baustelle und
Baustelleneinrichtung jedoch bereits aus.
Alle
weiteren Ausschreibungen bedingen die Nennung von Vertragsfristen zur
Ausführung. Diese müssen jeweils aufeinander abgestimmt werden. Die Planung
sollte nicht zu risikobehaftet hinsichtlich kurzer Ausführungszeiten gestaltet
werden. Sind Termine aus Unwägbarkeiten in der Abwicklung überschritten und
nicht eindeutig einem konkreten Verursacher zuzuordnen, droht die
Gesamtterminschiene mit allen Folgegewerken aus dem vertraglichen Raster zu
fallen. Neue Vertragstermine aufgrund neuer Erkenntnisse lassen sich
erfahrungsgemäß mit ausführenden Firmen selten vereinbaren. Dieses Termin- und
Vertragsrisiko sollte dringend durch eine eher konservative Planung der
Vertragstermine gemindert werden, um nicht noch größere Verzüge zu erhalten.
Prozess-Optimierungen
durch den Einsatz eines effizienssteigernden Lean-Managements nach der
Rohbauphase werden derzeit überprüft. Damit ließe sich z.B. das vorgenannte
Risiko minimieren.
Die
Auswirkungen dieser Einflussfaktoren sind in der aktuellen Terminfortschreibung
berücksichtigt. Im Vergleich zum letzten Vorstellungstermin Anfang 2024 ergeben
sich folgende Anpassungen: Der Spezialtiefbau hat – anstelle Juli 2024 – im
Januar 2025 begonnen. Der Rohbau soll – statt Juli 2025 – im Januar 2026
beginnen. Die Nutzungsaufnahme des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums ist –
anstelle September 2028 – für das 3. Quartal 2029 vorgesehen.
Die
Schulverwaltung wurde über den Sachstand informiert. Derzeit wird geprüft,
welche Auswirkungen die Terminfortschreibung auf den zwischenzeitlichen
Flächenbedarf des Gymnasiums hat.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Beschlussvorlage GWF/0514/2024