Der Finanz- und
Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.
In ihrer Anfrage
vom 9. Februar 2025 wandte sich die AfD-Gruppe im Fürther Stadtrat mit drei
Fragen an die Stadtverwaltung. Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt.
1) Wie hoch lagen die Gesamtzuwendungen der Stadt Fürth an den
SJR in den Jahren 2021 bis 2024?
Antwort Rf. IV/JgA: Die angefragten Angaben zu den
Gesamtzuwendung/
Zuschüssen der Stadt Fürth an den Stadtjugendring (SJR) (und
Jugendhaus
Alpha 1) in den Jahren 2021 bis 2024 wurden in der Anlage
zusammengestellt.
2) Sind die mit dieser Mitgliedschaft des SJR in der Allianz
oder die mit der Veröffentlichung bezweckte Wahlbeeinflussung einhergehenden
Aufwände nach Auffassung der Stadt Fürth mit der vertraglichen Vorgabe zur
parteipolitischen Neutralität vereinbar?
Antwort Rf. IV/JgA: Rf. IV/JgA hat das Rechtsamt zu dieser
Frage um Beratung und Stellungnahme gebeten. Bis zur Erstellung der
vorliegenden schriftlichen Vorlage war noch keine Stellungnahme o.ä. des Rechtsamts
eingegangen bzw. geprüft. Sollte bis zur Sitzung des Finanz- und
Verwaltungsausschusses am 19.02. eine durch Rf. IV geprüfte Rückmeldung des
Rechtsamtes vorliegen, wird Rf. IV die Beantwortung in der Sitzung mündlich
vornehmen.
Nach Kenntnisstand des Rf. IV werden bei der Sitzung des
Finanz- und Verwaltungsausschusses auch Vertreterinnen und Vertreter des SJR
anwesend sein, die ggf. ebenfalls mündlich Stellung nehmen können.
3) Gibt es Einzelvereinbarungen mit dem SJR zur Deckung von
Aufwänden, die ein Abweichen von der parteipolitischen Neutralität erlauben
würden?
Antwort Rf. IV/JgA: Einzelvereinbarung zwischen der Stadt
Fürth und dem SJR zur Deckung von Aufwänden, die ein Abweichen von der
parteipolitischen Neutralität erlauben würden, bestehen nicht.
Ergänzung zu SJR-Anfrage mit Antrag der
AfD-Gruppe im Fürther Stadtrat vom 16.02.25
Am Montag,
17.02.25 leitet der Sitzungsdienst eine „Ergänzung zu SJR-Anfrage mit Antrag“
der AfD-Gruppe an Rf. IV/JgA weiter. Rf. IV bat daraufhin den Stadtjugendring
zu den Fragen 1 und 2 um Stellungnahme, das Jugendamt nahm bezüglich Frage 3
Kontakt zum Rechtsamt auf. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Ergänzung geht die
Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Stand Montag, 17.02.2025) davon aus,
dass eine Beantwortung der ergänzenden Fragen in der Sitzung es Finanz- und
Verwaltungsausschusses am 19.02 – sofern bis dahin überhaupt schon
Rückmeldungen vorliegen – mündlich erfolgen muss.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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