Betreff
Mitteilung Gewerbesteuereinnahmen zum Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE
Vorlage
AWS/0189/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

Ergänzend zu der in der beigefügten Anlage detaillierten Wirtschaftszweigklassifikation, wird der Übersichtlichkeit halber nochmals die nachfolgende Tabelle nach den (Haupt-) Abschnitten der Klassifikation der Wirtschaftszweige den nachfolgenden Ausführungen zugrunde gelegt.

 

Wirtschaftszweig/ Branche

Gewerbesteuervorauszahlungen im HH-Jahr 2024 in €

Handel, Instandhaltung und Reparatur von KFZ (1650 Betriebe)

13.603.149,00

Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und techn. Dienstleistungen (1.177 Betriebe)

8.351.421,00

Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (445 Betriebe)

7.742.276,00

Grundstücks- und Wohnungswesen (814 Betriebe)

4.654.254,00

Baugewerbe (878 Betriebe)

4.028.022,00

Verarbeitendes Gewerbe (454 Betriebe)

3.628.496,00

Information und Kommunikation (441 Betriebe)

2.838.799,00

Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (602 Betriebe))

2.353.850,00

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (606 Betriebe)

1.449.053,00

Gastgewerbe (432 Betriebe)

1.223.175,00

Verkehr und Lagerei (2 Betriebe)

1.170.945,00

Kunst, Unterhaltung und Erholung (203 Betriebe)

701.895,00

Gesundheits- und Sozialwesen (107 Betriebe)

523.539,00

Wasserversorgung (27 Betriebe)

283.324,00

Energieversorgung (180 Betriebe)

201.375,00

Erziehung und Unterricht (100 Betriebe)

24.160,00

Land- und Forstwirtschaft/ Fischerei (15 Betriebe)

0

Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (1 Betrieb)

0

 

 

Gesamt                                                     8.455 Betriebe

52.777.733,00

 

Tertiär- und Quartärsektor

 

Der Wirtschaftsstandort Fürth hat sich in den letzten Jahren erfolgreich vom Industriestandort hin zum Dienstleistungsstandort gewandelt. Während im Jahr 1987 noch rund 53,8 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im produzierenden Gewerbe tätig waren und 45,6 % im Dienstleistungssektor arbeiteten, sind es heute (Stichtag: 31.12.2023) etwa 73,7 % im Dienstleistungssektor und nur noch ca. 26 % im produzierenden Gewerbe.

 

Aus obiger Tabelle ist ersichtlich, dass der Dienstleistungssektor, der den Großteil der Betriebe und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze stellt, entsprechend auch den Hauptanteil der Gewerbesteuereinnahmen erwirtschaftet. Mit großem Abstand folgen dann das Baugewerbe und das verarbeitende Gewerbe.

Die Fürther Wirtschaftspolitik setzt sich seit den erheblichen Folgen der vergangenen Insolvenzen großer Unternehmen wie AEG, Grundig und Quelle verstärkt für eine breit gefächerte Branchenstruktur im Mittelstand ein. Somit konnten größere Insolvenzwellen und damit ein massiver Arbeitsplatzabbau in der jüngeren Vergangenheit vermieden werden. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist seit 2010 (38.414) um ca. 32 % auf 50.746 im Jahr 2024 gestiegen (Stichtag jeweils 30. Juni).

 

Die erfreuliche Zunahme an Unternehmen und der Erweiterungsbedarf zahlreicher ansässiger Betriebe sowie die immer weiter heranrückende Wohnbebauung hat dazu geführt, dass nur wenige gewerbliche nutzbare Flächen (sowohl privat als auch städtisch) im Stadtgebiet zur Verfügung stehen.
Die Stadt Fürth hat ca. 12 Hektar Gewerbeflächen im Golfpark erworben, um Ansiedlungen von Unternehmen bei gleichzeitiger Flächenknappheit gezielt steuern zu können und um den Golfpark weiter zu einem innovativen Gewerbepark zu entwickeln. Auch diese 12 Hektar reichen bei weitem nicht aus, um allen vorgemerkten Kaufinteressenten Teilflächen anzubieten. Zudem eignet sich der Standort auch nicht für alle Branchen.

 

Der vom Stadtrat am 07.03.2022 verabschiedete Kriterienkatalog sieht daher die Ansiedlung zukunftsfähiger Branchen vor unter Zugrundelegung der Kriterien Arbeitsplatzdichte, Ausbildungsplätze, Gewerbesteuerleistung, Umsatzentwicklung, ökologisches Wirtschaften und Berücksichtigung flächensparender Maßnahmen.

 

Bewusst hat sich die Stadt nicht auf bestimmte anzusiedelnde Branchen festgelegt, sondern lediglich einzelne Branchen ausgeschlossen. Hierzu zählen u.a. die Bereiche emissionsintensives verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe (Hoch- und Tiefbau), Gerüstbau, Logistik/Lagerhaltung, Großhandel, großflächiger Einzelhandel, Kfz-Gewerbe, Kfz- Dienstleistung, Self-Storage, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen sowie Hotels.

Ausgeschlossen werden ebenfalls Betriebe, die mehr als 50% der Summe aus Geschoss- und Grundstücksfläche des Betriebsgrundstücks zu Lagerzwecken nutzen, gleichgültig ob die Lagerung im Freien oder im Gebäude stattfindet.

Anfragen von Nutzungen, die auch im Mischgebiet MI, Wohngebiet WA, Urbanen Gebiet MU oder im Kerngebiet MK genehmigungsfähig wären, sollten möglichst in diese Bereiche gesteuert werden.

 

Der Kriterienkatalog sieht somit im Wesentlichen die Ansiedlung solcher Wirtschaftszweige vor, die mit zu den größten Gewerbesteuerzahlern zählen und die Ausweisung eines GE-Gebietes benötigen.

Das Gewerbegebiet Golfpark ist für die Ansiedlung von Unternehmen  zur Herstellung von Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen – wie von die Linke im Stadtrat Fürth vorgeschlagen - aus hiesiger Sicht daher nicht geeignet. Bisher lagen auch keine entsprechenden Anfragen vor.
Für die Ansiedlung emissionsintensiven verarbeitenden Gewerbes wäre die zeitnahe Ausweisung weiterer Gewerbegebiete an robusteren Standorten wie z.B. Main- und Rezatstraße wünschenswert.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: