Betreff
Stellenplan-Verfahren 2026 - Fortführung des Stellendeckels
Vorlage
OrgA/0283/2025
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Stellendeckel wird fortgeführt. Stellenschaffungen für das Jahr 2026 erfolgen nach der im Sachverhalt dargestellten Maßgabe. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.


Erstmals wurde die Einführung eines Stellendeckels für das Stellenplanverfahren 2022 ff. beschlossen. Das veränderte Verfahren war und ist insbesondere aufgrund der Haushaltslage sowie der seit Jahren gestiegenen Ausgaben im Personalbereich unerlässlich. Nach Beratschlagungen in den Referentenrunden wurde jedes Jahr die Fortführung des Stellendeckels im Finanz- und Verwaltungsausschuss und Stadtrat beschlossen.

 

Die weitere Fortführung des Stellendeckels für das Stellenplanverfahren 2026 wurde in der Referentenrunde vom 11.02.2025 mit folgendem Ergebnis diskutiert:

 

·        Die Fortführung des Stellendeckels ist aufgrund der angespannten Haushaltslage auch für den HH 2026 dringend geboten.

 

·        Für „freie“ Stellenschaffungen sollen 1.663.100 € zur Verfügung gestellt werden.

·        Es besteht grundsätzlich Einverständnis, dass auf die Referate für das HHJ 2026 1.313.100 € verteilt werden (vgl. nachstehende Tabelle).
Zusätzlich soll zum Stellenplanverfahren 2026 jedes Referat 50.000 € erhalten. Hiermit soll auch kleinen Referaten ein nennenswertes Volumen zur Verfügung gestellt werden, mit dem unvorhergesehene Aufgaben, die beispielsweise in mehreren Referaten verankert sind, übernommen werden können.

·        Zu den 1.663.100 € kommen weitere Mittel für Stellen hinzu. Hierbei handelt es sich z. B. um Stellen für die Übernahme völlig neuer gesetzlicher Aufgaben, Stellen im Bereich Kindertagesstätten und Ganztagesbetreuung, sowie, wie bereits zum Stellenplanverfahren 2024 beschlossen, Stellen für Hausmeister und Reinigungspersonal für neue Flächen.

·        Des Weiteren werden, wie bereits im Stellenplanverfahren 2024 beschlossen, auch für das Stellenplanverfahren 2026 Mittel für Stellen zur Verfügung gestellt, die notwendig sind, um aufgrund von Gesetzesänderungen erweiterte Aufgaben erfüllen zu können. Es handelt sich hierbei insbesondere um Leistungen, auf die Bürgerinnen und Bürger einen Rechtsanspruch haben (z. B. Wohngeldreform).
Entsprechende Stellen werden somit nur zur Hälfte auf den dem jeweiligen Referat zugeteilten Betrag angerechnet.

·        Als Verteilungsschlüssel stand zur Auswahl das RE 2024 oder der Planansatz 2025 bei den Personalkosten der einzelnen Referate.
Vorschlag der Referentenrunde: Die Verteilung erfolgt je nachdem, welcher Schlüssel für das jeweilige Referat günstiger ist.

·        Projektstellen:
Es besteht Übereinstimmung, dass bei Projektstellen der nicht geförderte Anteil zur Hälfte kompensiert werden muss. Falls dies nicht möglich ist, ist der entsprechende Betrag auf den Stellendeckel anzurechnen.

·        Sondervereinbarung zu Rf. IV/SzA/Wohnen:
Um die derzeit prekäre Akutsituation im SzA/Wohnen/Wohngeld zu entlasten, einigt sich die Referentenrunde für das Stellenplanverfahren 2026 auf folgendes:

- Bei Stelle 50145 „SB Wohngeld“, 1,0 VZÄ, EGr 9a/BGr A8, entfällt der

kw-Vermerk (kw-31.12.2025).
- Die GÜB-Stellen 5000037, 5000061, 5000063, „SB Wohngeld“, 1,0 VZÄ,

EGr. 9a/BGr A8, werden verstetigt und in Planstellen umgewandelt.

Die Kosten werden jeweils nur zur Hälfte auf das Stellendeckelbudget des Rf. IV angerechnet. Die Belastung erfolgt schrittweise bis 2028, unter entsprechender Priorisierung.