Betreff
Informationen zum Planungs- und Umsetzungsstand des Startchancen-Programms in Bayern - weiteres Vorgehen
Vorlage
SchvA/0614/2025
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt Kenntnis von den Informationen zum Planungs- und Umsetzungsstand des Startchancen-Programms und beauftragt die Verwaltung die für Säule I (Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung), das Förderverfahren und die Antragstellung für die SCP-Schulen im Stadtgebiet Fürth bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.

 

Des Weiteren wird die Verwaltung ermächtigt die SCP-Schulen in der Säule II (Chancenbudget) bei der Abwicklung vorwiegend öffentlicher Aufträge, die gemäß Art. 3 Abs. 1, 2 BaySchFG (Sachaufwand) fallen, zu unterstützen.  


Mit Schreiben des Kultusministeriums vom 03.02.2025 wurden aktuelle Hinweise zum Planungs- und Umsetzungsstand der die Schulaufwandsträger (mit-)betreffenden Säulen I und II bekannt. Dazu ausführlich die Anlage (KMS vom 03.02.2025). Der Sachverhalt wird aus Sicht des Aufwandsträger geschildert und beleuchtet die umfangreichen pädagogischen Aspekte des Programmes nicht.

 

Säule I - sog. "Investitionsprogramm für eine zeitgenmäße und förderliche Lernumgebung"

 

 Förderfähig sind grundsätzlich alle Ausgaben, die der Schaffung einer klimagerechten, barrierefreien, zeitgemäßen, qualitätvollen und förderlichen Lernumgebung dienen und über ausschließlich Instandhaltung und reinen Werterhalt der Bausubstanz hinausgehen.

 

Zuwendungsempfänger ist die Stadt Fürth als Schulaufwandsträger. Hierfür ist ein Förderantrag zu stellen. Der notwendige Bedarf ist in enger Abstimmung mit der Schulleitung und dem Staatlichen Schulamt zu ermitteln und mit möglichst wenigen Schwerpunktmaßnahmen abzudecken.

 

In der Säule I stehen jeder SCP-Schule rd. 830.000 € (über die Programmlaufzeit von 10 Jahren) zur Verfügung. 

 

Die Förderrichtlinie zum Verfahren wird frühestens im zweiten Quartal 2025 erwartet.

 

Säule II - sog. "Chancenbudget"

 

Die Säule II sieht ein Budget für Schul- und Unterrichtsentwicklung vor, insbesondere zur Stärkung zur Schulentwicklungskapazität. Ziel ist es, die pädagogischen und fachlichen Voraussetzungen sowie die Unterstützungsstrukturen der SCP-Schulen zu verbessern. Möglich ist insbesondere die Finanzierung ergänzender pädagogischer Angebote, z.B. in den Bereichen Kunst, Musik, Theater und Sport.

 

Die SCP-Schulen können über das Verwaltungsportal "at:las" direkt auf das Budget in Höhe von 62.000 € im ersten Schuljahr zugreifen. Die Verwendung der Mittel unterliegt dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, einer engen Abstimmung und der Vereinbarung eines Umsetzungsziels mit dem Staatlichen Schulamt. Das Kultusministerium empfiehlt, dass Maßnahmen mit Folgekosten bei einschließlich 5.000 € von der Schule eigenständig und ohne Rücksprache mit dem Sachaufwandsträger durchgeführt werden können. Beschaffungen über

5.000 € (einschließlich Folgekosten) sollen nur nach gesonderter Rücksprache mit dem Sachaufwandsträger erfolgen, um die Gebote und Verbote, insbesondere die Einhaltung der Vergaberichtlinien der Stadt Fürth zu beachten.

 

Säule III - Akquise sog. "multiprofessioneller Teams"

 

Gewinnung von Personal zur Stärkung von multiprofessionellen Teams (z.B. zur Unterstützung der Lernenden oder für eine lernförderliche Elternarbeit) in Höhe bis zu 82.000 € pro Schule und Jahr. Die im Rahmen der Säule III des SCP eingesetzten Personen sind keine Arbeitnehmer, sondern Dienstleister bzw. sog. Honorarkräfte.

 

Die Schulen sollen durch eine sog. "Ist-Stand-Analyse" den pädagogischen Bedarf an ihrer Schule ermitteln und diesen unter Beachtung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) umzusetzen. Im Fall der Stadt Fürth ist angedacht, Kooperationen mit Elan gGmbH, der Musikschule und Kubik einzugehen, um gute Angebote machen zu können und den aufwendigen Vertragsschluss mit einer Dienstleistungsvergabe zu vermeiden. Die möglichen Kooperationspartner sind bereits in die laufenden Gespräche eingebunden und informiert. Die Vertragsabwicklung erfolgt über die Regierung von Mittelfranken.

 

Weiteres Vorgehen:

Die Förderrichtline muss abgewartet werden um in die Umsetzung einzelner Maßnahmen zu kommen. Diese werden den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt, wenn sich Verpflichtungen für die Stadt Fürth ergeben.

Weiterhin wird angenommen, dass alsbald noch weitere Fürther Schulen für das Startchanchen-Programm ausgewählt werden.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: