Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt/ der Stadtrat erteilt die Ergänzende Projektge-nehmigung zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in der Grund- und Mittelschule Schwabacher Str. 86/ 88 mit neuen Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.700.000 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
A.) Ausgangslage
Der Stadtrat hat am 21.12.2022 die Projektgenehmigung und am 24.07.2024 die Ergänzende Projektgenehmigung für die bauliche Umsetzung des Brandschutzkonzepts in der GS/MS Schwabacher Str. 86/88 erteilt (Vorlagen GWF/0471/2022 und GWF/0525/2024, siehe Anlagen).
Die Baumaßnahme ist im Gebäudeinneren abgeschlossen, es werden im Moment die Schlussrechnungen der Firmen und Planer bearbeitet. Hierbei kommt es zu Kostensteigerungen (siehe Punkt D.)
B.) Planung
Die weiteren Planungen/ Arbeiten am Gebäude betreffen nur noch die Errichtung des Fluchttreppenturms im Hof zur Herstellung des zweiten Rettungsweges. Diese Arbeit ist ausgeschrieben und der Auftrag vergeben. Mehrkosten werden hier keine mehr erwartet, es besteht dadurch eine gewisse Kostensicherheit für die noch auszuführenden Arbeiten.
C.) Termine
Die Arbeiten an der Fluchttreppe sollen in den Osterferien 2025 erfolgen.
D.) Kosten
Im Rahmen der Ausführung kam es durch Mengenmehrungen und zusätzlich erforderlichen Arbeiten (auch bedingt durch die vorhandene schlechte Bausubstanz) v.a. im Bereich Elektro (die Nachtragsgenehmigungen laufen parallel zur Erg. Projektgenehmigung, siehe Arbeitsvergaben). Die daraus entstandenen Mehrkosten bei der ausführenden Firma (KG 400) und das Mehrhonorar bei den Elektroplanern (KG 700), können jetzt bei den Schlussrechnungen genau bestimmt werden.
Bei der ausführenden Firma handelt es sich um einen Betrag von ca. 102.000 €, bei den Planern um ca. 43.000 €. Insgesamt ergeben sich somit im Projekt im Moment Mehrkosten in Höhe von ca. 145.000 €.
E.) Ergebnis
Mit der ersten Erg. Projektgenehmigung waren 1.555.000 € als Gesamtkosten gemeldet und genehmigt, diese erhöhen sich durch die neuen Mehrkosten um 145.000 € auf nun insgesamt 1.700.000 €.
Da sich das Projekt in der Schlussrechnungsphase befindet, können hier keine Einsparungen mehr erzielt werden, um die Kosten noch zu reduzieren.
Für die erforderlichen Mittel in Höhe von 145.000 € kann kein Deckungsvorschlag unterbreitet werden. Die Mittel sind durch die Kämmerei zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
Auf Grund von Zahlungsfristen und den bisher in Gänze nicht bekannten Mehrkosten und der damit verbundenen Dringlichkeit, erfolgt die Vorberatung im FVA und nicht wie üblich im BWA.
Die Verwaltung empfiehlt dem FVA und dem Stadtrat der Ergänzenden Projektgenehmigung zu zustimmen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
1,7
Mio. € |
|
nein |
X |
ja |
22.100
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Hst. 2151.9400.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: siehe oben |
||||||||||||||||||
Beschlussvorlagen GWF/0471/2022 und GWF/0525/2024