Der Änderung der Richtline der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet (Richtlinie zur Kita-Investitionskostenförderung) wird zugestimmt.
Am
19.12.2024 trat die Änderung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum
Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im
Grundschulalter (Landesförderprogramm Ganztagsausbau) in Kraft. Darin enthalten
ist ein staatlicher Ausstattungszuschuss für neu geschaffene
Grundschulkindbetreuungsplätze von bis zu 1.500,00 € pro Platz.
Da
die Stadt Fürth für neu geschaffene Kindertagesbetreuungsplätze bereits einen
freiwilligen Ausstattungszuschuss gewährt, ist es notwendig, die städtische
Richtlinie zur Kita-Investitionskostenförderung zu ändern, um den staatlich
refinanzierten Ausstattungszuschuss für Grundschulkindbetreuungsplätze – im
Sinne der städtischen Richtlinie somit Hortplätze – vollumfänglich an die
freien Träger weiterzugeben. Außerdem muss nun noch einmal stärker zwischen neu
geschaffenen Plätzen und Bestandsplätzen, für die im Rahmen einer
Generalsanierung neue Ausstattung angeschafft wird, unterschieden werden. Da
für Bestandsplätze aus dem Landesförderprogramm Ganztagsausbau nur dann ein
Ausstattungszuschuss beantragt werden kann, wenn diese ohne Maßnahme ersatzlos
wegfallen, soll die bislang geltende städtische Regelung (bei
Generalsanierungen max. 500,00 € pro Platz) auch für Hortplätze beibehalten
werden.
Einige redaktionelle Änderungen werden ebenfalls berücksichtigt. Die geplanten Änderungen sind in der Anlage „Richtline -NEU- mit Änderungsvorschlägen“ in Rot markiert. Sie erfolgen durch das Fachamt in Abstimmung mit der Kämmerei.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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x |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Richtlinie -ALT-, Richtline -NEU- mit Änderungsvorschlägen