Betreff
Sachstand Kita
Vorlage
KITA-GTS/0052/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.


Änderung der Kita-Gebühren- und Benutzungssatzung zum 01.09.2025 geplant

 

Angedacht ist, dass die Gebühren zukünftig in einem Zeitraum von 12 Monaten (statt bisher elf Monaten) erhoben werden. Eine Erhöhung ist hiermit nicht verbunden, die bisherigen Gebühren werden auf 12 Monate umgelegt, wodurch die monatliche Belastung sinkt. Grund hierfür ist die Tatsache, dass der Monat August nach der alten Regelung nicht abgerechnet werden konnte und hier Kinder quasi „kostenlos“ betreut wurden und unter Umständen auch ein „kostenloses“ Mittagessen erhielten. Da inzwischen aber Kitas nicht mehr nahezu den ganzen August geschlossen haben, sondern vielmehr die gesetzlich zulässigen 30 Schließtage pro Jahr unterschreiten, fehlt die Begründung, warum die Kinder, die im August betreut werden, finanziell bessergestellt werden, als solche, die in dieser Zeit zuhause oder im Urlaub sind.

 

In diesem Zuge muss auch die Benutzungssatzung geändert werden, die ohnehin einer Aktualisierung bedarf. Neben erforderlichen redaktionellen Änderungen (z.B. wurde die neue Bezeichnung „Amt für Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule“ noch nicht im Satzungstext geändert), sollen einige Inhalte der Satzungen angepasst werden, die nicht mehr zeitgemäß sind. Dies betrifft z.B. die Aufnahme von Kindern (nun über Little Bird), die Auswahlkriterien (entsprechend der heutigen Rechtsprechung angepasst) oder die Tatbestandsmerkmale für die Kündigung von Betreuungsplätzen.

 

Aktuell sind die Elternbeiräte der städtischen Kindertageseinrichtungen über das Vorhaben informiert worden und haben noch bis Anfang April die Möglichkeit, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Etwaige Rückmeldungen werden dann von der Verwaltung geprüft und dem Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten vorgelegt, so dass diese auch in die Beratungen einfließen können.

 

Recht auf einen Grundschulkindbetreuungsplatz ab dem Schuljahr 2026/27

 

Im Schuljahr 2026/27 haben zunächst die Erstklässler:innen einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz gem. § 24 SGB VIII. Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck an der Schaffung einer Infrastruktur, die diesem Rechtsanspruch gerecht werden kann. Neben dem Recht auf Betreuung in der Schulzeit an fünf Tagen in der Woche, mindestens in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, haben die Kinder ein Recht auf eine Ferienbetreuung. Diese ist bis auf vier Wochen in allen Ferienzeiten sicherzustellen.

 

Gerade bei dem letzten Punkt wird innerhalb des Referates I mit Hochdruck an belastbaren Zahlen zum Bedarf und an Lösungen für die jeweiligen Schulsprengel gearbeitet. Noch hat sich das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) noch nicht dahingehend geäußert, ob auch für Horte an der Schließzeitenregelung mit 30 Tagen pro Jahr festgehalten werden wird. Dann müsste auch für Kinder, die Horte freier Träger besuchen, geprüft werden, ob eine Ausweitung der Ferienbetreuung in der Größenordnung von zehn Tagen notwendig ist.

 

Digitales Anmeldeverfahren Little Bird

 

In der 11. KW fand die zweite Auswahlrunde statt (Priorität 2). Bisher gab es vereinzelt Probleme, im Großen und Ganzen aber ist das digitale Anmeldeverfahren ein Erfolg. Die Verwaltung hat nach den Erfahrungen anderer Städte mit Schwierigkeiten im ersten Jahr gerechnet und sich hierauf eingestellt. Die zuständigen Mitarbeiterinnen konnten die Eltern oder die Träger gut unterstützen und so für die Lösung von Problemen sorgen.

 

Tage der offenen Tür in Kindertageseinrichtungen

 

Der letzte Tag der offenen Tür im Januar 2025 war ebenfalls wieder ein voller Erfolg. Wie schon im Oktober 2024 strömten viele Familien in die Kitas, um sich ein Bild vor Ort zu machen. Im Nachgang wurden dann noch Priorisierungen verändert und das Auswahlverfahren in Little Bird konnte in der 7. KW ordnungsgemäß durchgeführt werden.

So sind für das kommende Auswahlverfahren zwei Tage der offenen Tür angesetzt worden: Samstag, 18.10.2025 und Samstag, 10.01.2026.

 

KiPrax

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) hat einen Schulversuch gestartet für eine neue Ausbildungsform in der Berufsfachschule für Kinderpflege. Diese zeichnet sich durch einen erhöhten Praxisanteil aus, da die Schüler:innen während der Schulzeit zwei, statt einen Tag in der Woche in der Praxis sind und in der unterrichtsfreien Zeit auch in der Praxisstelle eingesetzt werden sollen. Dafür erhalten sie eine Ausbildungsvergütung, die sich an der Bezahlung der SEJ-Praktikantinnen und -Praktikanten der Fachakademie für Sozialpädagogik orientieren soll.

 

Auch die BFS in Fürth hat den Zuschlag erhalten. Im Vorfeld hatte diese in der Verwaltung angefragt, ob die Stadt Fürth die entsprechenden Praktikumsstellen bereithalten könne, sollte man den Zuschlag erhalten. Dies wurde in Aussicht gestellt, auch wenn die Rahmenbedingungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollumfänglich klar waren.

 

Abweichend von dem Muster-Arbeitsvertrag des StMUK hat sich die Verwaltung für einen anderen Arbeitseinsatz mit mehr Wochenstunden entschieden. Angedacht war vom StMUK, dass die Praktikantinnen und Praktikanten ganzjährig zwei Tage pro Woche à 6 Std. tätig werden. Diese werden bei der Stadt Fürth aber voraussichtlich einen Praktikantinnen-/Praktikantenvertrag über 30 Std./Woche (6 Std. täglich) mit Freistellung für schulische Termine bekommen. Zudem erhalten sie 30 Tage Urlaub. Hierdurch lässt sich zum einen die Ausbildungsvergütung von voraussichtlich 550 €/Monat analog zu den SEJ-Praktikantinnen und -praktikanten besser rechtfertigen, zudem erlangen die Schüler:innen so einen besseren Einblick in die berufliche Praxis.  Die Thematik der Bezahlung sowie die stellenplantechnischen Modalitäten für die Beschäftigung von bis zu 18 Auszubildenden werden im Personal- und Organisationsausschuss am 21.03.2025 und im Finanz- und Verwaltungsausschuss am 26.03.2025 behandelt.

 

Etwa 40% der gesamten Personalkosten der Auszubildenden in KiPrax und SEJ können über den Personalbonus des Freistaats refinanziert werden.

 

Warnstreik 2025

 

Im Zuge der Tarifverhandlungen wurden auch städt. Kindertageseinrichtungen und die Angebote der Ganztagsschule, bei der die Stadt Fürth Kooperationspartnerin ist bestreikt. Es konnte, wie in den vergangenen Jahren durch eine gelungene Information der Personensorgeberechtigten und die Bündelung von streikunwilligem Personal an geöffneten Standorten immer Notbetreuungen angeboten und in vielen Fällen Kinder wie gewohnt betreut werden.

 

Bei weiteren Streiktagen allerdings dürfte, so die Erfahrung aus der Verwaltung, das Verständnis der Familien stetig abnehmen und verstärkt Unmut aufkommen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: