Die Mitglieder
des Baubeirats nehmen Kenntnis vom Sachverhalt und von den geplanten
Sanktionierung - Eröffnung eines Bußgeldverfahrens – und stimmen diesen zu.
Ausgangslage/Bestand/Grundlage:
Am 17.08.2020 wurde seitens des Antragstellers ein
denkmalschutzrechtlicher Antrag auf Erlaubnis für die "Renovierung des
Hauses" beantragt.
Am 29.03.2021 wurde im Rahmen eines Ortstermines mit dem
Antragsteller und der Unteren Denkmalschutzbehörde festgestellt, dass der
Antrag bzw. die Bauvorlagen unvollständig sind. Die fehlenden Unterlagen wurden
am 29.03.2021 schriftlich per Postzustellungs-urkunde angefordert.
Hierbei wurde auch mit Hinweis auf die Gestaltungssatzung
"Eigenes Heim", und der damit verbundenen Notwendigkeit der
Beantragung einer isolierten Abweichung von den Festsetzungen der
Gestaltungssatzung u.a. festgestellt:
Fenstertür, gartenseits:
"…Die Fenstertür ist
auf die Breite des vorhandenen nordöstlichen Bestandsfensters reduziert (d.h.
nur Abbruch der Fensterbrüstung) vorstellbar; eine zweiteilige Schiebetür und
Alu-Läden sind nicht möglich…"
Entsprechende, erlaubnisfähige Unterlagen wurden nicht eingereicht.
Bauausführung
Am 13.02. und 14.02.2025 wurden am Gebäude Heimgartenstraße 4
seitens der Eigentümer unerlaubte Maßnahmen (hier: Herstellung eines
großformatigen Durchbruches an der linken nordöstlichen, gartenseitigen Fassade
samt Ausbau eines historischen Fensterelementes sowie eine Vergrößerung einer
weiteren, historischen Fensteröffnung samt Ausbau eines historischen
Fensterelementes veranlasst und ausgeführt.
Nach einer telefonischen Nachbarbeschwerde vom 18.02.2025
erlangte die Untere Denkmalschutzbehörde hiervon Kenntnis. Am gleichen Tag
wurde der Sachverhalt durch die Untere Denkmalschutzbehörde im Rahmen einer
Ortsbegehung geprüft und festgestellt (vgl. Anlage: Fotografien).
Zwischenzeitlich liegen weitere schriftliche Beschwerden vor.
Einordnung der Maßnahmen
durch die Bauaufsicht
Neben dem Verlust der letzten bauzeitlichen Holzfenster im Ensemble
"Eigenes Heim" ist aus denkmalfachlicher Sicht auch die erhebliche
Schädigung und Verfremdung der erbauungszeitlichen Außenhülle des Gebäudes samt
Teilabgang der qualitätvollen Natursteinsockelzone zu beklagen.
Eingeleitete Maßnahmen
seitens der Bauaufsicht
Am 20.02.25 wurde folgende Verfügung erlassen.
-
Unverzügliche
Untersagung weiterer Bauarbeiten
-
Aufforderung
zur denkmalschutzrechtlichen Beantragung des Verschlusses der beiden
Fassadenöffnungen auf die vorabgestimmte Größe (bauzeitliche Fensteröffnung
ohne Brüstung)
-
Androhung
von Zwangsgeldern
Die unerlaubt durchgeführten Maßnahmen sind auch nachträglich nicht
erlaubnisfähig
Weitere Vorgehensweise
Die Bauaufsicht wird in Abstimmung mit dem Rechtsamt die Eröffnung
eines Bußgeldverfahrens einleiten.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Lageplan
Aktueller Zustand
Skizze der in Aussicht gestellten Erlaubnis