Der Bau- und Werkausschuss erteilt die Projektgenehmigung
gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer
Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf für die Neuanlage eines öffentlichen
Kinderspielplatzes an der Dambacher Straße mit einem Gesamtkostenansatz von
400.000 EUR.
Planungsanlass
Im
Bebauungsplan Nr. 467 „Wohnpark Rednitzaue“ ist auf der Fl. Nr. 1218/16 und
1218/18 auf 1.250 m² ein öffentlicher Kinderspielplatz festgesetzt. Nachdem
zwischenzeitlich die Hochbautätigkeiten im unmittelbaren Umfeld abgeschlossen
sind und die Fläche nicht mehr als Baustelleneinrichtungsfläche durch Dritte in
Anspruch genommen wird, soll in 2026 die erstmalige Herstellung der Fläche
erfolgen.
Bestand
Das
Baufeld ist überwiegend eine vergleichsweise ebene Fläche mit einer kleinen
Böschung zum benachbarten Anwesen auf der Ostseite und einer stärkeren Böschung
auf der Westseite zur Dambacher Straße. An der Südseite grenzt eine private
Baufläche an, an der Nordseite der öffentliche Fuß- und Radweg von der
Dambacher Straße zur Grünerstraße, der deutlich von Ost nach West fällt.
Die
öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen liegen mit einer Ausnahme im
öffentlichen Straßenraum. Eine Wasserleitung der infra fürth gmbh quert die
Spielplatzfläche im nördlichen Teilbereich. Das Baureferat/Grünflächenamt prüft
augenblicklich eine Verlegung dieser Leitung bzw. zumindest die Frage der
dinglichen Sicherung.
Es
sind insgesamt noch drei Schwarzkiefern (Pinus nigra ssp. nigra) eines
ehemaligen parkartigen dichten Baumbestandes in der südlichen Hälfte vorhanden
(ehemaliges Biotop FUE-1156-001 der Biotopkartierung 2012). In 2016 wurde
aufgrund der Verunreinigung des Bodens mit Teerkork-Rückständen von Referat III
eine Altlastensanierung durchgeführt, bei der insgesamt acht Bäume entfernt
wurden.
Obwohl
die Österreichische Schwarzkiefer in unseren Breiten kein einheimischer,
standortgerechter Baum ist, sondern zu den Garten- und Parkgehölzen zählt,
bleiben die drei Bäume erhalten und werden durch entsprechende
Baumschutzmaßnahmen gesichert. Der im Wesentlichen wild aufgegangene
Gehölzstreifen mit Robinien-, Ahorn- und Birkensämlingen entlang der Dambacher
Straße wird in der Vegetationsruhe 2025/2026 entnommen und neu aufgebaut.
Entlang
der Dambacher Straße sind die Reste der ehemaligen Einfriedung (Zaunpfosten,
Eingangsbereich) noch vorhanden. Es ist vorgesehen, unter Verwendung der
vorhandenen Betonpfosten den Spielplatz mit Holzzaun entlang der Dambacher
Straße wieder einzufrieden.
Entwurfsbeschreibung
Durch den gesamten
Spielplatzbereich von Nord nach Süd zieht sich ein 2,50 m breiter,
geschwungener Erschließungsweg in wassergebundener Bauweise, an denen sich drei
unterschiedliche Spielbereiche anschließen. Der Weg wird ebenso wie die
Fallschutzbereich der Spielflächen mit einem Einzeiler aus Granit-Großsteinpflaster
eingefasst, der gleichzeitig als Taststreifen für Menschen mit Sehbehinderung
dienen kann.
Der neue Spielplatz soll in seiner Geräteausstattung an die Vergangenheit des Standorts erinnern und ist daher als Themenspielplatz „Brauerei“ mit folgenden drei Spielbereichen konzipiert:
Der Spielbereich 1 Spiellandschaft „Stangenklettergarten“ symbolisiert den Hopfenanbau und umfasst verschiedene Spiel- und Kletterangebote, bestehend aus Stangen, die mit Kletterseilen, Stegen, Netzen usw. verbunden sind. Zusätzlich wird eine Einzelschaukel in die Kletterlandschaft integriert.
Der Spielbereich 2 Rutschenturm „Mälzereischornstein“ erinnert in seiner Ausprägung an den Schornstein einer Mälzerei, bietet unterschiedliche Plattformen und Aufstiegsmöglichkeiten und hat eine offene Rutsche mit einer Ausgangshöhe von 3,00 m und eine geschlossene Röhrenrutsche mit Ausgangshöhe 6,00 als Anbauteile. Zusätzlich ist ein kleines Gebäude angebaut, dass ebenfalls durch verschiedene Aufstiegsmöglichkeiten beklettert werden kann.
Der Spielbereich 3 U36-Bereich „Fässer“ ist als spezieller Kleinkinderbereich ausgebildet und beinhaltet das Fass als thematische Grundform. Es gibt dort neben einem Sandspielbereich mit Sandaufzug und Sandspieltischen auch eine Kleinkinderschaukel und eine Kleinkinderrutsche sowie ein Spielhaus als Rückzugsmöglichkeit und für Rollenspiele. Teile der Fläche werden mit Sonnensegel überspannt.
Die gesamte Ausstattung mit Spielgeräten sind Sonderanfertigungen für die vorab ein Angebotsverfahren erfolgen musste, um sowohl die Gestaltung, den Platzbedarf als auch die Kosten zu konkretisieren. Eine Vergabe dieser Leistungen ist jedoch noch nicht erfolgt und schließt sich bei positiver Projektgenehmigung unmittelbar an.
Als Belag der Fallschutzflächen in den Spielbereichen ist neben Sand im Spielbereich 3 im Spielbereich 1 die technisch und wirtschaftlich aufwändigere Ausführung in Kunststoff anstelle von Holzhäcksel wie im Spielbereich 2 vorgesehen. Somit kann die Kletterlandschaft auch barrierefrei erreicht bzw. verlassen werden. Geschüttete Fallschutzmaterialien in der üblichen Andeckstärke von 40 cm sind für Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder sonstigen Bewegungshilfen nicht geeignet. Die Mehrkosten für geschlossene Fallschutzbeläge aus Kunststoff liegen bei 225 bis 250 € pro Quadratmeter.
Der Spielplatz liegt eben auf einer Höhe (292,00 m ü. NN), so dass sich zu den höher liegenden östlichen bzw. zum tiefer liegenden südlich angrenzenden Nachbargrundstück bzw. zur tiefer liegenden Dambacher Straße die entsprechenden Böschungen mit einer Neigung von 1:3 ergeben.
Entlang der Grundstücksgrenzen im Osten und Süden sowie entlang der Dambacher Straße erfolgt eine dichte Eingrünung mit einer freiwachsenden Hecke aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen, gleichzeitig als optischer Schutz zur angrenzenden privaten Wohnbebauung. Zum öffentlichen Fuß- und Radweg im Norden erfolgt keine Pflanzung, die Fläche soll bewusst gegenüber der Fußwegeverbindung offen sein.
Auf der gesamten Fläche erfolgen 15-20 Großbaumpflanzungen als Ersatzpflanzungen für das Bauvorhaben „Neubau Helene-Lange-Gymnasium“. Die sonstigen Vegetationsflächen sind als Rasen- bzw. Wiesenflächen vorgesehen.
Im nördlichen Bereich entsteht eine größerer mit einer pergola-ähnlichen Konstruktion überdachter Sitzplatz mit Tisch-Bank-Kombinationen sowie unmittelbar am Fuß- und Radweg Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Tretroller. Weitere Sitzmöglichkeiten sowie die notwendige Anzahl von ortsfesten Abfalleimern werden entlang des Erschließungsweges verteilt.
Die drei großen Fässer (Durchmesser 185 cm), die dem Grünflächenamt vor einiger Zeit aus der Baumaßnahme „Felsenkeller“ überlassen wurden, werden auf dem Spielplatz entlang des öffentlichen Fuß- und Radwegs als „eye-catcher“ aufgestellt.
Abstimmung und Instruktion
Die
Vorentwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, den
Leitungsträgern und den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit Verfügung vom
28.01.2025 instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine
Einwände erhoben, die Anregungen und Hinweise wurden soweit möglich in die
Entwurfsplanung eingearbeitet. Im Einzelnen:
·
Die infra fürth gmbh weist auf die Lage der Fläche im
Wasserschutzgebiet hin und macht für die Baudurchführung eine Reihe von
Auflagen, die in der Baudurchführung beachtet werden.
·
Das Ordnungsamt weist auf den schützenswerten Baumbestand und die Lage
in einer Altlasten- und Munitionsverdachtsfläche hin. Die Voruntersuchungen
bezüglich der Altlasten- und Kampfmittelproblematik wurden bereits
durchgeführt.
·
Die FÜBS gibt eine Reihe von Hinweisen zur Barrierefreiheit, die in die
Entwurfsplanung eingearbeitet wurden bzw. im Rahmen der Ausführungsplanung
umgesetzt werden.
·
Das Stadtplanungsamt regt die Schaffung von Abstellflächen für
Fahrräder, Lastenfahrräder und Tretroller an. Dies wurde in die Entwurfsplanung
eingearbeitet.
Finanzierung und Realisierung
Die
Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 400.000
EUR, dabei entfallen 365 T€ auf die Bau- und 35 T€ auf die Baunebenkosten. Bei
den Baukosten liegt die Kosten in der Kostengruppe 562 „Besondere Einbauten –
Spielgeräte“ aufgrund der hochwertigen Ausführung und dem Einsatz von
Sonderanfertigungen bei ca. 200 T€.
Die
Planungsleistungen in Höhe von rd. 28 T€ werden vom Grünflächenamt in
Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem
städtischen Haushalt zu.
Die
15 bis 20 Baumpflanzungen mit Gesamtkosten von 25 bis 30 T€ belasten als
Ausgleichspflanzungen für die städtische Baumaßnahme „Neubau
Helene-Lange-Gymnasium“ die Haushaltstelle des Kinderspielplatzes nicht.
Die
mittleren Herstellungskosten pro Quadratmeter liegen mit ca. 320 € (brutto)
vergleichsweise hoch und über den sonst üblichen Werten bei Neuanlage von
öffentlichen Kinderspielplätzen (Ksp Talblick 2023 247,84 €/m², Ksp
Hartmut-Träger-Straße 2024 200,87 €/m², Ksp Ronhofer Hauptstraße 228,00 €/m²).
Dies begründet sich einerseits mit der aufwändigen Spielgeräteausstattung in
Sonderanfertigungen, dem Einsatz von Fallschutzbelägen aus Kunststoff zu
Gunsten einer deutlich verbesserten Barrierefreiheit und den deutlich höheren
Spielwert als bei Standardprodukten der Spielgerätehersteller.
Im
Haushalt 2025 sind für die Maßnahme 120 T€, im Entwurf zum Haushalt 2025 130 T€
eingestellt. Die fehlenden 150 T€ werden vom Baureferat bei den
Haushaltsmeldungen zum Vermögenshaushalt 2026 gemeldet oder aus der Spielplatzpauschale
2026 entnommen. Für die demnächst beginnende Generalsanierung des
Kinderspielplatzes Eichenhain liegt die Zusage einer großzügigen finanziellen
Beteiligung Dritter vor, die in diesem Umfang zu einer Entlastung der
Spielplatzpauschale im Vermögenshaushalt führt. Darüber hinaus wurde im Vollzug
des städtebaulichen Vertrages von 2005 für die Errichtung des Wohnparks
Rednitzaue vom damaligen Vorhabensträger eine Beteiligung in Höhe von 120 T€
zweckgebunden für die Errichtung des öffentlichen Kinderspielplatzes zur
Verfügung gestellt.
Die
jährlichen Folgekosten wurden aufgrund nicht separat berechnet und müssen im
Amtsbudget des Grünflächenamts dargestellt werden. Wie in vergleichbaren Fällen
bereits mehrfach angeführt, können Pflege-, Wartungs- und Unterhaltsleistungen
durch stetigen Leistungs- und Flächenzuwachs ohne Verstärkung des Amtsbudgets
bzw. ohne Kompensation im Personalbereich auf Sicht nicht mehr dargestellt
werden.
Es
ist vorgesehen, die Baumaßnahme noch im Herbst 2025 auszuschreiben und zu
vergeben und die Baumaßnahme in der ersten Jahreshälfte 2026 abzuwickeln und
möglichst vor den Sommerferien 2026 die Fläche der öffentlichen Nutzung zu
übergeben.
Die
Großbaumpflanzungen erfolgen im Nachgang im Herbst 2026.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
400.000 € |
|
nein |
X |
ja |
o.
A. € |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst. 4605.9500.8000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn nein, Deckungsvorschlag:
siehe Beschlussvorlage |
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Lageplan M 1:2.500
Luftbild M 1:500
Bestandsplan M 1:200
Fotodokumentation Bestand
Entwurfsplan M 1:200
Übersicht Spielgeräte