Betreff
Vorstellung des Konzeptes zur kommunalen Kita-Bedarfsplanung in der Stadt Fürth
Vorlage
KITA-GTS/0053/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung. Die im Planungskonzept festgehaltenen Planungsziele

·         ein bedarfsgerechtes Angebot gestalten,

·         Weiterentwicklung der Not-Kita,

·         Trägervielfalt erhalten und fördern und

·         Inklusion verbessern

werden beschlossen.

 

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.

 


Das vorliegende Planungskonzept soll dazu dienen, den Entstehungsprozess der kommunalen Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Fürth transparenter darzustellen.

 

Sowohl die bundesweit bzw. in Bayern allgemein gültigen Rahmenbedingungen, als auch Besonderheiten der Stadt Fürth werden im Planungskonzept beschrieben. Es enthält außerdem Angaben darüber, welche (städtischen) Dienststellen am Planungsprozess beteiligt sind, welche Daten als Grundlage für die Bestandserhebung dienen und welche für die Bedarfsanalyse herangezogen werden. Darüber hinaus werden Planungsziele festgelegt, nach denen die Verwaltung handelt.

 

Eine Fürther Besonderheit besteht darin, dass das 2022 entstandene Amt für Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule Aufgaben des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, zuvor verankert im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, übernimmt. Zu diesen Aufgaben gehört neben der Aufsichtsfunktion über die freien Träger der Kindertagesbetreuung als prominentestes Beispiel auch der Teilbereich der Jugendhilfeplanung, der die Kindertagesbetreuung betrifft. Hier kommt es hinsichtlich der Zuständigkeit im Bereich der Grundschulkindbetreuung zu Überschneidungen mit der Stabsstelle Schulentwicklungsplanung, die eine Zusammenarbeit notwendig machen. Auch die Verfahrenslotsinnen sollen an der Jugendhilfeplanung für den Bereich der von Behinderung betroffenen oder bedrohten Kindern und Jugendlichen mitwirken, sodass auch hier eine Zusammenarbeit notwendig ist.

Im Bereich der frühkindlichen Bildung erhebt auch das Bildungsbüro Daten, die im Bildungsbericht mit weiteren sozialräumlichen Daten in Zusammenhang gesetzt werden. Es ist geplant, hier mögliche Synergien auszuloten und den Bericht zur Kindertagesbetreuung in Fürth und den Bildungsbericht enger aufeinander abzustimmen.

 

Für eine bessere Vergleichbarkeit mit anderen statistischen Erhebungen sollen in der November-Sitzung des AJJ zukünftig der Bericht zur Kindertagesbetreuung mit den Daten zur Versorgungssituation des Vorjahres vorgestellt werden (Beispiel: im November 2025 Übersicht auf dem Datenstand mit Stichtag 31.12.2024). Für die Vorausberechnungen im Rahmen der Bedarfsanalyse wird die kleinräumige Bevölkerungsprognose des Amtes für Stadtforschung und Statistik Nürnberg-Fürth herangezogen. Sollte diese nicht verfügbar sein, wird nach Möglichkeiten gesucht, um auf die Prognose des bayerischen Landesamtes für Statistik zurückgreifen zu können.

 

Es werden Planungsziele festgelegt, an denen die Verwaltung ihr Handeln ausrichtet. Vorgeschlagen werden dazu die folgenden Ziele:

1.    Ein bedarfsgerechtes Angebot gestalten
Regelmäßig durchgeführte stadtweite Elternbefragungen, die sich vor allem an Eltern von Kindern im Krippenalter und im Vorschulalter richten, lassen Rückschlüsse auf Bedarfe der Familien zu. Kurzfristige Bedarfe können mit Hilfe des digitalen Anmeldesystems „LittleBird“ erfasst werden. Eine Kinderbefragung zur pädagogischen Qualität in den Kitas soll entwickelt, in den städtischen Einrichtungen erprobt und dann auch den freien Trägern zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung entwickelt Methoden, um auch Träger und Kita-Leitungen an der Bedarfsplanung zu beteiligen.

2.    Weiterentwicklung der Not-Kita
Die zunächst in Burgfarrnbach geplante, inzwischen aber zu Gunsten einer Bestandseinrichtung gewichene und nunmehr in einem Mobil-Gebäude untergebrachte Not-Kita soll einen dauerhaft nutzbaren Standort erhalten, nachdem der Standort nur zeitlich befristet zur Verfügung steht.

3.    Trägervielfalt erhalten und fördern
Beim Neubau von Kindertageseinrichtungen mit Hilfe von Investoren, wird ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt, bei dem sowohl Träger zum Zuge kommen können, die bereits im Stadtgebiet vertreten sind, wie auch solche, von denen bislang nur Anfragen und Interessenbekundungen vorliegen.
Um den freien Trägern eine Generalsanierung zu ermöglichen, wird die Schaffung eines städtisches Übergangsquartiers geprüft, das zur Sicherung der Betreuungsplätze während der Maßnahmen und zur finanziellen Entlastung der Träger entlang einer Mietzahlung in sozialverträglicher Höhe zur Verfügung gestellt werden kann.

4.    Inklusion verbessern
Gemeinsam mit den Trägern und den Einrichtungen arbeitet die Verwaltung daran, dass in Zukunft noch mehr Integration von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern in Bestands-Kitas stattfindet. Beim Neubau von Kitas wird darauf geachtet, auch inklusive Einrichtungen zu schaffen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Konzept zur kommunalen Kita-Bedarfsplanung in der Stadt Fürth