Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung. Die im Planungskonzept festgehaltenen Planungsziele
· ein bedarfsgerechtes Angebot gestalten,
· Weiterentwicklung der Not-Kita,
· Trägervielfalt erhalten und fördern und
· Inklusion verbessern
werden beschlossen.
Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.
Das
vorliegende Planungskonzept soll dazu dienen, den Entstehungsprozess der
kommunalen Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Fürth
transparenter darzustellen.
Sowohl
die bundesweit bzw. in Bayern allgemein gültigen Rahmenbedingungen, als auch
Besonderheiten der Stadt Fürth werden im Planungskonzept beschrieben. Es
enthält außerdem Angaben darüber, welche (städtischen) Dienststellen am
Planungsprozess beteiligt sind, welche Daten als Grundlage für die
Bestandserhebung dienen und welche für die Bedarfsanalyse herangezogen werden.
Darüber hinaus werden Planungsziele festgelegt, nach denen die Verwaltung
handelt.
Eine
Fürther Besonderheit besteht darin, dass das 2022 entstandene Amt für
Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule Aufgaben des Trägers der öffentlichen
Jugendhilfe, zuvor verankert im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien,
übernimmt. Zu diesen Aufgaben gehört neben der Aufsichtsfunktion über die freien
Träger der Kindertagesbetreuung als prominentestes Beispiel auch der
Teilbereich der Jugendhilfeplanung, der die Kindertagesbetreuung betrifft. Hier
kommt es hinsichtlich der Zuständigkeit im Bereich der Grundschulkindbetreuung
zu Überschneidungen mit der Stabsstelle Schulentwicklungsplanung, die eine
Zusammenarbeit notwendig machen. Auch die Verfahrenslotsinnen sollen an der
Jugendhilfeplanung für den Bereich der von Behinderung betroffenen oder
bedrohten Kindern und Jugendlichen mitwirken, sodass auch hier eine
Zusammenarbeit notwendig ist.
Im
Bereich der frühkindlichen Bildung erhebt auch das Bildungsbüro Daten, die im
Bildungsbericht mit weiteren sozialräumlichen Daten in Zusammenhang gesetzt
werden. Es ist geplant, hier mögliche Synergien auszuloten und den Bericht zur
Kindertagesbetreuung in Fürth und den Bildungsbericht enger aufeinander
abzustimmen.
Für
eine bessere Vergleichbarkeit mit anderen statistischen Erhebungen sollen in
der November-Sitzung des AJJ zukünftig der Bericht zur Kindertagesbetreuung mit
den Daten zur Versorgungssituation des Vorjahres vorgestellt werden (Beispiel:
im November 2025 Übersicht auf dem Datenstand mit Stichtag 31.12.2024). Für die
Vorausberechnungen im Rahmen der Bedarfsanalyse wird die kleinräumige
Bevölkerungsprognose des Amtes für Stadtforschung und Statistik Nürnberg-Fürth
herangezogen. Sollte diese nicht verfügbar sein, wird nach Möglichkeiten
gesucht, um auf die Prognose des bayerischen Landesamtes für Statistik
zurückgreifen zu können.
Es
werden Planungsziele festgelegt, an denen die Verwaltung ihr Handeln
ausrichtet. Vorgeschlagen werden dazu die folgenden Ziele:
1. Ein bedarfsgerechtes Angebot gestalten
Regelmäßig durchgeführte stadtweite Elternbefragungen, die sich vor allem an
Eltern von Kindern im Krippenalter und im Vorschulalter richten, lassen
Rückschlüsse auf Bedarfe der Familien zu. Kurzfristige Bedarfe können mit Hilfe
des digitalen Anmeldesystems „LittleBird“ erfasst werden. Eine Kinderbefragung
zur pädagogischen Qualität in den Kitas soll entwickelt, in den städtischen
Einrichtungen erprobt und dann auch den freien Trägern zur Verfügung gestellt
werden. Die Verwaltung entwickelt Methoden, um auch Träger und Kita-Leitungen
an der Bedarfsplanung zu beteiligen.
2. Weiterentwicklung der Not-Kita
Die zunächst in Burgfarrnbach geplante, inzwischen aber zu Gunsten einer
Bestandseinrichtung gewichene und nunmehr in einem Mobil-Gebäude untergebrachte
Not-Kita soll einen dauerhaft nutzbaren Standort erhalten, nachdem der Standort
nur zeitlich befristet zur Verfügung steht.
3. Trägervielfalt erhalten und fördern
Beim Neubau von Kindertageseinrichtungen mit Hilfe von Investoren, wird ein
Interessensbekundungsverfahren durchgeführt, bei dem sowohl Träger zum Zuge
kommen können, die bereits im Stadtgebiet vertreten sind, wie auch solche, von
denen bislang nur Anfragen und Interessenbekundungen vorliegen.
Um den freien Trägern eine Generalsanierung zu ermöglichen, wird die Schaffung
eines städtisches Übergangsquartiers geprüft, das zur Sicherung der
Betreuungsplätze während der Maßnahmen und zur finanziellen Entlastung der
Träger entlang einer Mietzahlung in sozialverträglicher Höhe zur Verfügung
gestellt werden kann.
4. Inklusion verbessern
Gemeinsam mit den Trägern und den Einrichtungen arbeitet die Verwaltung daran,
dass in Zukunft noch mehr Integration von behinderten oder von Behinderung
bedrohten Kindern in Bestands-Kitas stattfindet. Beim Neubau von Kitas wird
darauf geachtet, auch inklusive Einrichtungen zu schaffen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Konzept zur kommunalen Kita-Bedarfsplanung in der Stadt Fürth