Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.
Recht
auf einen Grundschulkindbetreuungsplatz ab dem Schuljahr 2026/27
Im
Schuljahr 2026/27 haben zunächst die Erstklässler:innen einen Anspruch auf
einen Betreuungsplatz gemäß § 24 SGB VIII. Die Verwaltung arbeitet mit
Hochdruck an der Schaffung einer Infrastruktur, die diesem Rechtsanspruch
gerecht werden kann. Neben dem Recht auf Betreuung in der Schulzeit an fünf
Tagen in der Woche, mindestens in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, haben
die Kinder ein Recht auf eine Ferienbetreuung. Diese ist bis auf vier Wochen in
allen Ferienzeiten sicherzustellen.
Gerade
bei dem letzten Punkt wird innerhalb des Referates I mit Hochdruck an
belastbaren Zahlen zum Bedarf und an Lösungen für die jeweiligen Schulsprengel
gearbeitet. Noch hat sich das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit
und Soziales (StMAS) noch nicht dahingehend geäußert, ob auch für Horte an der
Schließzeitenregelung mit 30 Tagen pro Jahr festgehalten werden wird. Dann
müsste auch für Kinder, die Horte freier Träger besuchen, geprüft werden, ob
eine Ausweitung der Ferienbetreuung in der Größenordnung von eben diesen zehn
Tagen notwendig ist.
Digitales
Anmeldeverfahren Little Bird
In
der 11. KW fand die zweite Auswahlrunde (Priorität 2) und anschließend die
freie Vergabe von Plätzen statt. Bisher gab es vereinzelt Probleme, im Großen
und Ganzen aber ist das digitale Anmeldeverfahren ein Erfolg. Die Verwaltung
hat nach den Erfahrungen anderer Städte mit Schwierigkeiten im ersten Jahr
gerechnet und sich hierauf eingestellt. Die zuständigen Mitarbeiterinnen
konnten die Eltern oder die Träger gut unterstützen und so für die Lösung von
Problemen sorgen.
Für
Irritationen und ein Stück weit Unmut sorgten sehr wenige Träger, die sich an
die zeitlichen Vorgaben, die im Gremium aller Träger im Vorfeld vereinbart
wurden, nicht gehalten und Eltern schon vorher kontaktiert haben. Hier wird die
Verwaltung allen Meldungen nachgehen und mit den betroffenen Trägern das
Gespräch suchen, um für die Dringlichkeit der Einhaltung dieser zeitlichen
Vorgaben zu sensibilisieren.
Tage
der offenen Tür in Kindertageseinrichtungen
Der
letzte Tag der offenen Tür im Januar 2025 war ebenfalls wieder ein voller
Erfolg. Wie schon im Oktober 2024 strömten viele Familien in die Kitas, um sich
ein Bild vor Ort zu machen. Im Nachgang wurden dann noch Priorisierungen
verändert und das Auswahlverfahren in Little Bird konnte in der 7. KW
ordnungsgemäß durchgeführt werden.
So
sind auch für das kommende Auswahlverfahren zwei Tage der offenen Tür angesetzt
worden: Samstag, 18.10.2025 und Samstag, 10.01.2026.
KiPrax
Das
Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) hat einen
Schulversuch gestartet für eine neue Ausbildungsform in der Berufsfachschule
für Kinderpflege. Diese zeichnet sich durch einen erhöhten Praxisanteil aus, da
die Schüler:innen während der Schulzeit zwei, statt einen Tag in der Woche in
der Praxis sind und auch in der unterrichtsfreien Zeit in der Praxisstelle
eingesetzt werden sollen. Dafür erhalten sie eine Ausbildungsvergütung, die
sich an der Bezahlung der SEJ-Praktikantinnen und -Praktikanten der
Fachakademie für Sozialpädagogik orientiert.
Auch
die BFS in Fürth hat den Zuschlag erhalten. Im Vorfeld hatte diese in der
Verwaltung angefragt, ob die Stadt Fürth die entsprechenden Praktikumsstellen
bereithalten könne, sollte man den Zuschlag erhalten. Dies wurde in Aussicht
gestellt, auch wenn die Rahmenbedingungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht
vollumfänglich klar waren.
Abweichend
vom Muster-Arbeitsvertrag des StMUK hat sich die Verwaltung für einen anderen
Arbeitseinsatz mit mehr Wochenstunden entschieden. Angedacht war vom StMUK,
dass die Praktikantinnen und Praktikanten ganzjährig zwei Tage pro Woche à 6
Std. tätig werden. Diese werden bei der Stadt Fürth aber voraussichtlich einen
Praktikantinnen-/Praktikantenvertrag über 30 Std./Woche (6 Std. täglich) mit
Freistellung für schulische Termine bekommen. Zudem erhalten sie 30 Tage
Urlaub. Hierdurch lässt sich zum einen die Ausbildungsvergütung von monatlich
550 Euro analog zu den SEJ-Praktikantinnen und -praktikanten besser
rechtfertigen, zudem erlangen die Schüler:innen so einen besseren Einblick in
die berufliche Praxis. Die Thematik der Bezahlung sowie die
stellenplantechnischen Modalitäten für die Beschäftigung von bis zu 18 Auszubildenden
wurden im Personal- und Organisationsausschuss am 21.03.2025 und im Finanz- und
Verwaltungsausschuss am 26.03.2025 behandelt.
Etwa
40% der gesamten Personalkosten der Auszubildenden in KiPrax und SEJ können
über den Personalbonus des Freistaats refinanziert werden.
Streikmaßnahmen
entlang der Verhandlungen zum TVöD 2025
Im
Zuge der Tarifverhandlungen wurden auch städtische Kindertageseinrichtungen und
die Angebote der Ganztagsschule, bei der die Stadt Fürth Kooperationspartnerin
ist, bestreikt. Es konnten, wie in den vergangenen Jahren, durch eine gelungene
Information der Personensorgeberechtigten und die Bündelung von
streikunwilligem Personal an geöffneten Standorten immer Notbetreuungen
angeboten und in vielen Fällen Kinder wie gewohnt betreut werden.
Bei weiteren Streiktagen allerdings
dürfte, so die Erfahrung aus der Verwaltung, das Verständnis der Familien
stetig abnehmen und verstärkt Unmut aufkommen. Nun bleibt abzuwarten, ob das
Ergebnis der Schlichtung von den Tarifparteien akzeptiert wird.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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