Betreff
Hafenbrücke; hier: weiteres Vorgehen und Information aus dem Wirtschafts- und Grundstücksausschuss
Vorlage
SpA/1246/2025
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Bau- und Werksausschuss nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis

 


Anlass

Mit dem Grundsatzbeschluss SpA/1148/2024 wurden dem BWA am 02.05.2024 verschiedene Varianten im Zusammenhang mit dem notwendigen Neubau der Hafenbrücke vorgestellt. Es wurde beschlossen, dass der Ersatzneubau der Hafenbrücke am heutigen Standort erfolgen soll. Die Planungen für den Straßenquerschnitt auf der Brücke sowie die Anschlüsse östlich und westlich der Brücke sind bereits weit fortgeschritten.

 

Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rahmen der Haushaltsberatungen

Im Rahmen der Haushaltsberatungen beantragte Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Prüfung eines möglichen Grunderwerbs, der die Umsetzung einer Mittelbrückenvariante zwischen Hafenbrücke und Farrnbachbrücke ermöglichen würde. Das Liegenschaftsamt hat hierzu im Wirtschafts- und Grundstücksausschuss am 24.03.2025 folgendes mitgeteilt:

Die beiden denkbaren Varianten scheiden teilweise wegen fehlender Verkaufsbereitschaft der Eigentümer aus. Teilweise wären sie nur schwer umsetzbar, da sich die Eigentümer entweder nicht gemeldet haben oder in der Regel nur Tauschflächen wünschen, über die die Stadt Fürth kaum verfügt.

 

Antrag aus dem Wirtschafts- und Grundstücksausschuss

In o. g. Wirtschafts- und Grundstücksausschuss kam erneut der Prüfauftrag zur Verlängerung der Mainstraße bis zur Hinteren Straße.

Wie in der Beschlussfassung 2024 ausführlich beantwortet, ist diese Variante nicht mit dem Flächennutzungsplan vereinbar (siehe Vorlage SpA/1148/2024) und eine zeitnahe Umsetzung nicht möglich.

 

Weiteres Vorgehen

Das bereits beauftragte Verkehrskonzept für den Umleitungsverkehr während der Vollsperrung der Hafenbrücke befindet sich in der Abstimmung und dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Es ist vorgesehen, dies noch im 2. Quartal 2025 einzubringen.

Die Beschlussfassung für die Gesamtplanung der Rezatstraße einschließlich der Planung für eine Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Hafenstraße / Rezatstraße soll im 2./3. Quartal 2025 erfolgen. 


Finanzierung:

Siehe hierzu Referenzvorlage SpA/1148/2024.

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: