Der Kulturausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen des Referenten IV und des Leiters des Stadtarchivs Fürth zum Ergebnis der Bewertung eines Teils der städtischen Kunstsammlung (Gemälde) durch einen sachverständigen Gutachter.


In seiner Sitzung am 19.10.2023 (vgl. Vorlage Rf. IV/0148/2023 vom 09.10.2023) empfahl der Kulturausschuss (und beschloss in seiner Sitzung am 25.10.2023 der Finanz- und Verwaltungsausschuss) für das Jahr 2024 eine Summe in Höhe von 10.000 € für die Beauftragung einer Bewertung des kunst- und kulturhistorischen sowie finanziellen Wertes eines ersten Teils der Städtischen Kunstsammlung (Gemälde) bereitzustellen.

Erneut zeigte sich im Zusammenhang mit den Vorbereitungen der Durchführung dieser Bewertung, dass die städtische Kunstsammlung nur in Teilen übersichtlich und nachvollziehbar aufbereitet ist. Bislang waren die Werke nur provisorisch von einer Praktikantin erfasst worden und sind daher nicht ordnungsgemäß inventarisiert. Fachkundiges Personal zur Bearbeitung, der Sicherstellung einer sachgerechten Lagerung und der Erfassung der Städtischen Kunstsammlung war weder in den zurückliegenden Jahrzehnten noch im aktuellen Stellenplan des Stadtarchivs vorgesehen. In einem ersten Schritt wird nun durch die Ergebnisse der Bewertung eines Teils der Werke der Städtischen Kunstsammlung (Gemälde) ein Über- und zugleich ein Einblick in deren Zusammensetzung und ihren Wert möglich.

 

Zusammensetzung der Städtischen Kunstsammlung:

Die städtische Kunstsammlung besteht aus im Wesentlichen aus vier Teilen, die hinsichtlich ihres Weges in das städtische Archiv unterschieden werden können. Es handelt sich dabei um den Nachlass „Sammlung Gebhardt“ (Signatur „G“/Signatur „NL 105“, ca. 8500 Werke), den „Nachlass Weidenbacher“ (Signatur „NGW“, ca. 19500 Werke), eine graphische Sammlung (Signaturen „Bi“, „OR“ und „I“, ca. 2200 Werke) und eine beträchtliche Anzahl an weiteren Werken (Signatur „X“), bei denen die Herkunft beziehungsweise die Hintergründe, wie sie Eingang in die Städtische Kunstsammlung fanden, nicht mehr oder nur schwierig nachvollziehbar sind. Hinzu kommen noch insgesamt 527 Werke aus den vier Nachlässen von Gudrun Kunstmann, Otto Kandel, Eva Herrmann und Karl Dörrfuß.

Nachvollziehbar dokumentiert und inventarisiert wurden diejenigen Werke, die in den zurückliegenden Jahren durch den Ankaufetat erworben wurden und die mit der Signatur „NL 129“ versehen wurden. Lediglich die „Sammlung Gebhardt“, der bedeutende Nachlass eines Sammlers, wird 160 Jahre nach seiner Vererbung an die Stadt Fürth im Rahmen eines Werkvertrags wissenschaftlich aufgearbeitet. Aus dieser Sammlung wurden in der Vergangenheit auch schon einzelne Werke hinsichtlich ihres Wertes begutachtet.

 

Bewertung:

Das beauftragte Auktionshaus nahm im Herbst 2024 eine Bewertung von insgesamt 577 Werken der Sammlung mit der Signatur „X“ vor (vgl. Anlage: StAM - Städtische Kunstsammlung - Gemäldesammlung der Stadt Fürth (IX) nach Schätzwert). In der Sammlung mit Signatur „X“ gelistete, aber nicht bewertete Werke sind gegenwärtig nicht auffindbar. Sie könnten in der Vergangenheit verliehen worden sein oder befinden sich an anderen Orten innerhalb der Fürther Stadtverwaltung.

 

Der ermittelte Gesamtwert der insgesamt 577 Werke liegt bei einer Gesamtsumme von insgesamt 433.000 €. Eine Kategorisierung entlang der ermittelten Werte schlüsselt auf (vgl. Anlage: StAM - Städtische Kunstsammlung - Gemäldesammlung der Stadt Fürth (IX) nach Schätzwert):

 

Ermittelter Wert: „über 10.000 €“

zwei Werke

 

Ermittelter Wert: „zwischen 5.000 und 10.000 €“

sechs Werke

 

Ermittelter Wert: „zwischen 3.000 und 5.000 €“:

35 Werke

 

Ermittelter Wert: „zwischen 1.000 und 3.000 €“:

67 Werke

 

Ermittelter Wert: „zwischen 500 und 1.000 €“:

68 Werke

 

Ermittelter Wert: „unter 500 €“:

399 Werke

 

Das Ergebnis der Bewertung eines ersten Teils der Fürther Kunstsammlung (Gemälde) ist als überraschend zu bezeichnen, wurde doch gerade bei Gemälden, deren Hintergründe nicht klar ersichtlich waren, davon ausgegangen, dass sie weitgehend „wertlos“ sind. Die ursprünglich von Seiten Rf. IV/StAM angedachte Vorgehensweise, „wertlose“ bzw. Werke von sehr geringem Wert in anderen Teilen des Schlosses zu lagern, um so dringend benötigte Platzkapazität zu schaffen, kann vor diesem Hintergrund nicht weiterverfolgt werden. Vielmehr müssen aus Sicht der Verwaltung die vom Kulturausschuss beschlossenen Anforderungen an die sachgemäße Aufbewahrung der Werke der städtischen Kunstsammlung (vgl. Gesamtkonzept Kunstsammlung der Stadt Fürth – Ankauf und Aufbewahrung) zum Tragen kommen.

Die Verwaltung hat daher eine mittelfristige Option eruiert, in der die Kunstsammlung der Stadt Fürth sachgemäß, übersichtlich, leicht zugänglich und, auch mit Blick auf zukünftig zur Verfügung stehende Kapazitäten infolge des fortgesetzten Ankaufs, dauerhaft gelagert werden kann.

 

 

 

Fortsetzung der Begutachtung weiterer Teile der Städtischen Kunstsammlung:

Die zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 10.000 € wurden 2024 nicht vollständig aufgebraucht und ins Haushaltsjahr 2025 übertragen. In Absprache mit besagtem Auktionshaus ist daran gedacht in diesem Jahr noch weitere Teile der Städtischen Sammlung, darunter die bedeutende „Sammlung Gebhardt“ bewerten zu lassen. In Anbetracht des Wertes, der aus dieser Sammlung schon bewerteten Werke, darunter „David und Abigail“ von Giovanni Battista Tiepolo, gehen Rf. IV/StAM davon aus, dass hier noch weit höhere Bewertungen einzelner Werke erfolgen. Mit dem Auktionshaus werden weitere Termine im Sommer anvisiert.

 

Der Pfleger wurde beteiligt.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Vorlage Rf. IV-0148-2023 Sachgemäße Aufbewahrung und Sichtbarmachung

- Gesamtkonzept Kunstsammlung der Stadt Fürth – Ankauf und Aufbewahrung

- StAM- Städtische Kunstsammlung- Gemäldesammlung der Stadt Fürth nach Schätzwert