Betreff
Stadttheater Fürth: Erhöhung der Mietpreise zum 01.09.2025
Vorlage
Th/0054/2025
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Kulturausschuss stimmt der Erhöhung der Mietpreise zum 01.09.2025 im Stadttheater Fürth zu.

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss stimmt der Erhöhung der Mietpreise zum 01.09.2025 im Stadttheater Fürth zu.


Das Stadttheater Fürth fungiert selbst als Veranstalter, daher kommen Vermietungen nur im geringen Umfang und vorwiegend an städtische Veranstalter oder Schulen vor. Die zurückliegenden Kostensteigerungen im Personal- und Sachkostenbereich (Erhöhung der Feuerwehrgebühren, VGN-Kombiticket etc.) machen eine Erhöhung der Mietgebühren für die innerstädtische Anmietung des Stadttheaters notwendig. Die letzte Erhöhung erfolgte mit Beschluss des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 13.04.2016 zum 01.01.2017 und liegt damit mehr als acht Jahre zurück.

 

Laut aktueller Kostenkalkulation muss eine kostendeckende Mietgebühr 3.950,- € ohne Ticketing (bis dato 2.950,- €) und 4.900,- € inklusive Ticketing (bis dato 3.800,- €) betragen. Damit erzielt das Theater keinen Gewinn, kann aber die Kosten abdecken.

 

Im Mietpreis enthalten ist die Nutzung des technischen Equipments sowie die Personalkosten für Bühnen-, Beleuchtungsmeister, Tontechniker, Beleuchter und Bühnentechniker (alle bis maximal 10 Stunden) sowie Empfangsdienst, Veranstaltungsleitung und Pfortenbesetzung. Ebenso enthalten sind die Abgaben für die Feuerwehrwachen und den Sanitätsdienst während der Vorstellung.

 

Im Mietpreis inklusive Ticketing sind zusätzlich die Abgaben für das VGN-Kombiticket, eine Pauschale für den Vorverkauf und die Abendkasse sowie die Ticketgebühren für das CTS-Ticketingsystem enthalten.

 

Ein Aufbau- und Probentag (bis 9 Stunden) muss kostendeckend mit 2.000,- € berechnet werden.

 

Mögliche Zusatzkosten: Eine Überschreitung der Mietzeit wird dem Mieter in Höhe von 150,- € pro angefangene Stunde in Rechnung gestellt. Ein erhöhter, in der angemieteten Zeit nicht zu bewältigender Programmieraufwand für Licht, Ton und Video wird dem Mieter mit 65,- € pro Stunde berechnet. Die Nutzung des Flügels (400,- €) und die Flügel-/Klavierstimmung (140,- €) werden extra berechnet.

 

Diese kostendeckenden Mietpreise werden gelten für Vermietungen an:

 

- städtische Ämter und Dienststellen

- Fürther Schulen, VHS, Musikschule

- kulturelle Stiftungen und Vereine aus Fürth

- Tanzschulen

 

Eine mietfreie Überlassung von Räumlichkeiten des Stadttheaters ist nur möglich, wenn durch die Veranstaltung dem Stadttheater voraussichtlich Einnahmen in angemessener Höhe zugutekommen und damit die Kosten decken (z.B. im Rahmen von Sponsoringverträgen, Unterstützung durch den Theaterverein etc.).

 

Bei den genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise.

 

Die angepassten Mietpreise sollen mit Beginn der neuen Spielzeit zum 01.09.2025 gelten.

 

Der Pfleger wurde beteiligt.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: