Der Kulturausschuss empfiehlt zur sachgemäßen Aufbewahrung der städtischen Kunstsammlung die Anmietung geeigneter Flächen zu benannten Konditionen und beauftragt die Verwaltung die hierfür nötigen Schritte einzuleiten. In Folge der Anmietung im Schloss Burgfarrnbach freiwerdenden Kapazitäten werden für die Unterbringung von Archivalien, darunter das Firmen-Archiv „Quelle“ genutzt.
In seiner Sitzung am 17.10.24 beschloss der Kulturausschuss das Gesamtkonzept „Kunstsammlung der Stadt Fürth – Ankauf und Aufbewahrung“ Darüber hinaus stellte der Kulturausschuss fest, dass die Anforderungen an eine sachgemäße Aufbewahrung der Werke der städtischen Kunstsammlung am gegenwärtigen Lagerungsstandort nicht erfüllt und die dort zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten nicht mehr ausreichen. Die Verwaltung wurde daher beauftragt, ihre Bemühungen um die sachgemäße Unterbringung der städtischen Kunstsammlung fortzusetzen, durch die zugleich eine Entlastung der immer weiter ausgelasteten Lagerkapazitäten im Schloss Burgfarrnbach erreicht werden soll (vgl. Beschlussvorlage Rf. IV/0186/2024 vom 09.10.2024).
Nach dem Beschluss des Gesamtkonzepts „Kunstsammlung der Stadt Fürth – Ankauf und Aufbewahrung“ ist damit eine der drei Aufgabenstellungen an die Verwaltung (3. Ein Gesamtkonzept zum Thema „Kunstsammlung der Stadt Fürth – Ankauf und Aufbewahrung“ zu erarbeiten), mit denen der Kulturausschuss die Verwaltung in der Sitzung vom 22.10.22 beauftragte (vgl. Beschlussvorlage Rf. IV/0125/2022 vom 05.10.2022), als erledigt zu betrachten.
Besagte Aufgabenstellungen sind miteinander verknüpft und involvieren die Dienststellen Rf. IV, StAM und Gal. Da deren Bearbeitung für die Dienststellen StAM und Gal, wie in der Vergangenheit mehrfach erwähnt, zusätzlich zum Tagesgeschäft zu bewältigen sind, nehmen den Gremien berichtenswerte Fortschritte bedauerlicherweise Zeit in Anspruch.
In Bearbeitung sind gegenwärtig noch zwei Aufgabenstellungen:
1. Für eine sachgemäße Aufbewahrung und Archivierung der Werke der städtischen Sammlungen zu sorgen.
2. Ein Konzept für rotierenden Ausstellungmöglichkeiten bzw. die Sichtbarmachung für die Öffentlichkeit zu erarbeiten.
Die Verwaltung nimmt Stellung zu den Aufgabenstellungen 1. und 2. Zu 1. stellt die Verwaltung nach längeren Vorarbeiten nun eine Option zur sachgemäßen Aufbewahrung der städtischen Kunstsammlung zur Debatte.
1. Für eine sachgemäße Aufbewahrung der Werke der
städtischen Sammlungen und Archivierung zu sorgen.
In der Sitzung des Kulturausschusses vom 17.10.24 wurde von Seiten des Referats IV ein konkreter Vorschlag zur Verbesserung der gegenwärtig vorherrschenden Situation bei der Aufbewahrung der städtischen Kunstsammlung angekündigt. Es wurden, wie angekündigt, eine Besichtigung in Frage kommender Flächen und daran anschließenden Gespräche mit dem Eigentümer derjenigen Flächen geführt, auf denen derzeit die Depots des Rundfunkmuseums untergebracht sind. Es wurden Flächen identifiziert, die den Anforderungen an die Aufbewahrung gemäß des Gesamtkonzept „Kunstsammlung der Stadt Fürth – Ankauf und Aufbewahrung“ entsprechen und die somit die Möglichkeit einer sachgemäßen und dauerhaften Aufbewahrung der Städtischen Kunstsammlung eröffnen. Gemäß dem Konzept (vgl. Anlage) kommen aus fachlicher Sicht Flächen in Frage, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Depotraum mind. 300 qm (Sammlung wächst stetig)
- Trockenes, kühles und konstantes Klima
- Temperatur ca. 20 °C, Luftfeuchtigkeit bei 40–60 %
- staubfrei
- dunkel
- Lichtschutz (falls Einfall von Tageslicht über Fenster, Oberlichter o.ä.)
- großzügiger Zugang (Anlieferungsmöglichkeit bei großen Formaten)
- ebenerdig, keine Schwelle, barrierefreier Zugang und/oder Lastenaufzug
Neben der Städtischen Kunstsammlung ist im Schloss Burgfarrnbach seit Jahrzehnten die Kunstsammlung der Gesellschaft der Fürther Kunstfreunde e.V. untergebracht, die zwischenzeitlich ebenfalls an die Grenzen der für sie vorgesehenen Flächen stößt. Auch für die Aufbewahrung der wertvollen Sammlung des Vereins erweisen sich die Räume im Schloss Burgfarrnbach, folgt man den oben genannten Anforderungen an eine sachgemäße Aufbewahrung, als wenig geeignet. Gemäß seiner Satzung wird der Verein auch weiterhin Werke für seine Sammlung erwerben und hat damit weiter steigenden Platzbedarf. Da die Sammlung der Gesellschaft der Fürther Kunstfreunde e.V. in enger Verbindung zur Stadt Fürth steht und die Sammlung im Falle einer Auflösung des Vereins gemäß Satzung an die Stadt Fürth übergehen wird, ist daran gedacht, beide Sammlungen an einem neuen Ort zusammenzuführen.
Neben den nur in Ansätzen erfüllten Anforderungen an sachgemäße Aufbewahrung sei darauf hingewiesen, dass unter den gegenwärtigen Lagerungsbedingungen weder die Städtische Kunstsammlung noch die Sammlung der Gesellschaft der Fürther Kunstfreunde e.V. vollständig zugänglich sind, da sie unter sehr beengten Bedingungen, ohne adäquate Regelsysteme o.ä. – im Schloss Burgfarrnbach untergebracht sind.
Um die Städtische Kunstsammlung und die Sammlung der Gesellschaft der Fürther Kunstfreunde e.V. sachgemäß aufzubewahren, schlägt die Verwaltung die Anmietung geeigneter Flächen im Umfang von insgesamt 500,00 qm in Räumlichkeiten des Eigentümers der Depotflächen des Rundfunkmuseums vor. Diese Fläche erfüllt alle aufgeführten Anforderungen an eine sachgemäße Aufbewahrung. Der Umfang an Fläche garantiert eine adäquate Zusammenführung der Sammlungen an einem Ort und gewährt für zukünftige Ankäufe und potenzielle Schenkungen in den nächsten Jahren noch hinreichend Kapazitäten. Laut des sehr entgegenkommenden Angebots des Eigentümers beläuft sich der Mietpreis pro qm auf 3,86 € zuzüglich 2,38 € an Nebenkosten (gesamt: 6,24 €). Bei einer Fläche von 500 qm entstünden monatliche Kosten in Höhe von 3120,00 €.
In Folge der Anmietung würden im Schloss Burgfarrnbach ca. 200,00 qm an Flächen frei, auf denen die städtische Kunstsammlung und die Sammlung der Fürther Kunstfreunde e.V. auf engem Raum und in weiten Teilen nur schwer zugänglich untergebracht sind. Die freiwerdenden Flächen könnten gewinnbringender und auskömmlicher genutzt werden, u.a. für die Unterbringung von schriftlichen Nachlässen, Akten usw. Die wiederholt erwähnte, am gegenwärtigen Lagerungsstandort im Schloss Burgfarrnbach vorherrschende, Konkurrenz zwischen den, im Rahmen der Pflichtaufgaben eines Stadtarchivs anzunehmenden und vorzuhaltenden, Unterlagen und dem Platzbedarf der städtischen Kunstsammlung und der Sammlung der Gesellschaft der Fürther Kunstfreunde e.V. könnte aufgelöst werden. Dies ist vor allem auch vor dem Hintergrund von Bedeutung, dass in den kommenden Jahren zu erwarten ist, dass weitere schriftliche Nachlässe nicht unbeträchtlichen Ausmaßes an die Stadt Fürth übergeben werden, die – mangels Alternativen – im Schloss Burgfarrnbach unterzubringen sind und zugleich, wie ebenfalls bekannt, aufgrund der Personalsituation im Stadtarchiv, noch keine verbindliche Aussicht auf ihre historische Be- und Auswertung haben. Ein Beispiel hierfür ist die in Bälde anstehende Übergabe des Firmenarchivs der Firma Quelle durch die Nachfahren der Familie Schickedanz an die Stadt Fürth. Zugleich werden weiterhin jährlich neue Werke für die städtische Kunstsammlung erworben. Der Ankaufetat stellte eine tragende und zwischenzeitlich nicht mehr wegzudenkende Säule der städtischen Förderung der örtlichen Künstlerinnen und Künstler dar.
2. Ein Konzept für rotierenden Ausstellungmöglichkeiten
bzw. die Sichtbarmachung für die Öffentlichkeit zu erarbeiten.
Die Schwerpunktsetzung innerhalb der Verwaltung lag in den zurückliegenden Monaten auf dem Aufgabenbereich 1. Es gilt weiterhin, dass aus Sicht der Verwaltung erst weiterführende Schritte der Sicherstellung der sachgemäßen Aufbewahrung im Vordergrund stehen müssen, bevor ein Konzept für rotierenden Ausstellungmöglichkeiten bzw. die Sichtbarmachung für die Öffentlichkeit in Angriff genommen werden kann.
Der Pfleger wurde beteiligt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
- Beschlussvorlage Rf. IV-0125-2022 vom 05.10.2022
- Beschlussvorlage Rf. IV-0186-2024 vom 09.10.2024
- Gesamtkonzept Kunstsammlung der Stadt Fürth – Ankauf und Aufbewahrung