Der Bau- und Werkausschuss, der Kulturausschuss sowie der Stadtrat nehmen die Planungen zum Interimsbetrieb der Stadthalle zur Kenntnis und stimmen dem im Sachverhalt und in der Anlage dargelegten Brand- und Sicherheitskonzept zu.
Der Stadtrat beauftragt Referat IV/Sth ein Übergangspersonalkonzept für die Zeit bis zur Wieder-eröffnung zu erarbeiten und mit OrgA und PA abzustimmen.
a)
Hintergrund
und Auftrag
In der Ausschussvorlage für den Bau- und Werkausschuss vom 13.11.2024 stellt Referat V grundsätzlich fest: „Die Betriebssicherheit der Stadthalle wird als nicht mehr gegeben eingeschätzt. Das Gebäude, insb. die haustechnischen und sicherheitstechnischen Anlagen sind stark sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftig. Mit Bauunterhaltsmaßnahmen bei laufendem Betrieb der Stadthalle ist der Sanierungsstau nicht mehr zu bewältigen und eine sichere Betriebsfähigkeit nicht herzustellen. (…) Der Zustand verschlechtert sich täglich.“ (siehe Anlage 1, Beschlussvorlage GWF/0535/2024 bzw. Beschluss vom 27.11.2024).
Als Fazit stellt Referat V weiter fest: „Der sichere Weiterbetrieb der Stadthalle als Versammlungsstätte kann aus sicherheitstechnischer und aus baulicher Sicht nicht mehr sichergestellt werden. Das Risiko für Leib und Leben der Besucher, Kolleginnen und Kollegen ist zu groß. Eine Schließung der Stadthalle ist unumgänglich.
Eine sofortige Schließung hätte allerdings Schadenersatzansprüche der Veranstalter bereits fester Buchungen zur Folge gehabt. Daher sollte zunächst geprüft werden, ob ein Weiterbetrieb der Stadthalle zumindest bis zur Sommerpause 2026 unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen möglich ist und ob ein eigenes Brand- und Sicherheitskonzept den Weiterbetrieb auch darüber hinaus ermöglichen könnte, um die Phase bis zum tatsächlichen Sanierungsstart zu verkürzen.
Beide Aufträge hat Referat V (Bauaufsicht/Vorbeugender Brandschutz) gemeinsam mit dem Referat IV und der Stadthalle erfüllt: Die Ergebnisse liegen mit dem Brand- und Sicherheitskonzept Stadthalle Fürth: Interimsnutzung vom 18.03.2025 vor (siehe Anlage 2).
Die von Referat IV durchgeführte Prüfung anderer Interimslösungen, wie die Nutzung von Ausweichveranstaltungsstätten, verlief hingegen ergebnislos.
b)
Brand-
und Sicherheitskonzept Stadthalle Fürth: Interimsnutzung
Wesentliche Aussagen des o.g. Konzepts (Volltext siehe Anlage 2) sind:
· Bereits jetzt werden bis zur Sommerpause 2026 erhöhte Sicherheitsmaßnahmen realisiert (z.B. Nutzung von Handsprechfunkgeräten, Handscheinwerfer, Megafon)
· Für den Interimsbetrieb zwischen 01.08.2026 und 31.07.2027 sind tiefergreifende Einschränkungen erforderlich, um bestehende Sicherheitsdefizite angemessen zu kompensieren. Hauptansatzpunkt des Interimskonzepts ist die Verbesserung der Entfluchtung im Evakuierungsfall:
o Aufgrund gravierender Mängel der Alarmierungs- und Lautsprecheranlage sind lautstarke Veranstaltungen nicht mehr zulässig. Auf Musik- und Tanzveranstaltungen sowie Stehkonzerte wird daher vollständig verzichtet.
o Auf die Nutzung der Tribüne wird ebenfalls vollständig verzichtet, um im Entfluchtungsfall ausreichende Gangbreiten und Rettungswege zu sichern.
o Eine im Notfall erforderliche Räumung des Gebäudes wird drittens dadurch begünstigt, dass die maximal zulässige Zahl an Besuchern von 3.600 auf ein Drittel, also 1.200 Personen, begrenzt wird.
Das vorgelegte Interimskonzept stellt konkret vier (1a, 1b, 2, 3) verschiedene Nutzungsvarianten der Stadthalle vor, die alle die genannten Sicherheitsmaßnahmen zugleich erfüllen (siehe Anlage 2, Seite 22ff und Fazit).
· In der Risikoanalyse weist das Interimskonzept darauf hin, dass Sicherheitsrisiken durch die beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zwar kompensierbar, aber nicht vollständig eliminierbar sind. Ein gewisses Restrisiko bleibt damit immer bestehen.
· Als Ergebnis hält das Interimskonzept abschließend fest, dass aus brand- und sicherheitstechnischer Sicht keine Bedenken gegen den Interimsbetrieb bestehen – soweit die aufgeführten Maßnahmen berücksichtigt werden.
c)
Personalplanung
vor, während und nach der Sanierung
Mit der Sanierung der Stadthalle geht notwendig eine eigene Personalplanung einher: Sowohl der Interimsbetrieb wie auch die Schließungsphase bedürfen der besonderen Personalplanung, um den Betrieb und die Aufgabenerledigung sicherzustellen und um vorübergehend freiwerdende Personalressourcen sinnvoll anderweitig einzusetzen. Folgende Punkte sollte ein Personalübergangskonzept u.a. berücksichtigen:
· Während der Sanierung muss durchgängig eigenes technisch kundiges Personal im Haus sein.
· Verwaltungs- bzw. kaufmännisches Personal wird auch während der Sanierung erforderlich sein – allenfalls in reduziertem Umfang.
· Möglicherweise kommt die Sanierungsphase der Stadthalle in Betracht, vorhandene Überstunden abzubauen.
· Zu klären ist, welche Einsatzmöglichkeiten für Sth-Personal (Verwaltungspersonal und technisches Personal) in anderen Dienststellen (z.B. KuFo, Stadttheater u.a.) bestehen.
· Mehrere Mitarbeitende werden während der Sanierungsphase in Ruhestand gehen.
· Die Sanierungsphase kann für Personalentwicklungsmaßnahmen (z.B. Meisterausbildung/ Veranstaltungstechnik) genutzt werden.
· Die Stadthalle bildet im Verbund mit Stadttheater und KuFo Veranstaltungskaufleute sowie Veranstaltungstechniker/-innen aus. Die Einsatzplanung der Azubis ist für die Sanierungsphase entsprechend zu koordinieren.
Darüber hinaus wird die Stadthalle nach der Sanierung ein neues Haus mit einem veränderten Personalbedarf (quantitativ, qualitativ) sein, das auch ein neues Personalkonzept benötigt.
Für die Zeit bis zur Wiedereröffnung wird Referat IV/Sth ein geeignetes Personalübergangskonzept erstellen und mit OrgA und PA abstimmen.
d) Finanzielle Auswirkungen des
Interimsbetriebs
Die finanziellen Auswirkungen des Interimsbetriebs sind weitgehend unwägbar: Nicht vorhersehbar ist insbesondere die Auslastung der Stadthalle nach Einführung der Sicherheitsmaßnahmen. Die Stadthalle weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass die Sicherheitsmaßnahmen zur Eliminierung der umsatzschwächsten und zugleich kostenintensivsten Veranstaltungen führen werden. Die verbleibenden Nutzungsvarianten (1a/b, 2, 3) begünstigen hingegen Veranstaltungen für Industriepartner mit relativ höherer Marge.
Allerdings besteht grundsätzlich ein Ausfallkostenrisiko für den Fall, dass die Halle vorzeitig, d.h. vor 01.08.2027, geschlossen werden müsste.
Personal- und Betriebskosten bleiben während des Interimsbetriebs weitgehend bestehen. Heizung und Lüftung müssen auch bei eingeschränktem Betrieb laufen. Personal, das vorübergehend bei einer anderen Dienststelle aushilft, führt nicht zu Kostenersparnissen.
e)
Grober
Zeitplan für den Betrieb der Stadthalle (vorläufig, Stand: 27.03.2025)
Referat V plant den Start des Ausschreibungsverfahrens (zunächst mit Bestands- und Bedarfsermittlung) für April 2025. Erst nach Abschluss dieser Vorbereitungsphase kann ein genauerer Zeitplan für die Sanierungsmaßnahme aufgestellt werden. Über den Stand des weiteren Verfahrens wird regelmäßig in den Gremien berichtet werden.
Die folgende Darstellung gibt außerdem eine grobe Übersicht zur Betriebsplanung für die Stadthalle:
2025 |
2026 |
2026 |
2027 |
2027 |
… |
2029 |
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31. Juli |
01. August |
31. Juli |
01. August |
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geplant |
Betrieb |
Interimsbetrieb |
Schließung |
Kein Betrieb |
Wiedereröffnung |
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Betrieb unter
erhöhten Sicherheitsvorkehrungen |
Betrieb mit Einschränkungen lt.
Brand- und Sicherheitskonzept |
|
Betrieb mit Sicherheitskonzept
für Regelbetrieb |
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|
Personalübergangs- konzept |
Personalübergangs-
konzept |
Neues
Personalkonzept |
|||
Phase 0 |
Phase 1 |
Phase 2 |
Phase 3 |
Grobe Zeitplanung zum Betrieb,
vorläufig (Stand 27.03.2025)
Finanzierung:
Die Grobkostenermittlung erfolgt im Zuge der Erarbeitung der Realisierungsvarianten (Sanierungskonzept).
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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x |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Beschlussvorlage GWF/0535/2024 (Beschluss vom 27.11.2024)
Brand- und Sicherheitskonzept Stadthalle Fürth – Interimsnutzung