Betreff
Entlastung der Jahresrechnung 2022 der Stadt Fürth gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Vorlage
RpA/0189/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat erteilt für die mit Stadtratsbeschluss vom 30.04.2025 festgestellte Jahresrechnung 2022 der Stadt Fürth gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.


Die örtliche Prüfung ist seit Änderung der Gemeindeordnung zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat für die Jahresrechnung der Stadt Fürth für das Haushaltsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen.

Hinweis:

Eine Teilnahme des Oberbürgermeisters an Beratung und Abstimmung ist nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung nicht möglich, der Vorsitz ist durch seinen Vertreter zu führen (§ 36 S. 2 GO).


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

X

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: