Die Ausführungen des Baureferats werden zur Kenntnis genommen.
Referenzvorlage: AG-Ö/2388/2025
Ausgangslage
Zum Antrag der CSU nimmt das Tiefbauamt wie folgt Stellung:
Aktueller Sachstand
- Wie oft wurde die Höhenbegrenzung schon beschädigt oder
zerstört?
Die Höhen- und Breitenbegrenzung
wurde am 09.09.2024 eingerichtet (als „Galgenlösung“)
Diese wurden/werden beinahe tägl. angefahren bzw. durch Hängenbleiben von Fahrzeugen verdreht, da trotz gut ausgeschilderten Hinweisen die notwendigen Brückeneinschränkungen von Verkehrsteilnehmern missachtet werden.
Die massivere Variante (Gitterträger) wurde am 12.03.205 eingerichtet und wird nun Stück für Stück an allen Zufahrtsmöglichkeiten auf der Brücke nachgerüstet werden.
Beschädigt wurden diese bisher sechsmal.
- Welche Kosten sind dadurch der Stadt Fürth bereits entstanden?
Reparaturen Galgenlösung bisher:
rd. 2.000€
Reparaturen Gitterträgerlösung bisher: rd. 10.800€
- Konnte man schädigende Kraftfahrer ausfindig machen und
Schadenersatzansprüche geltend machen?
Ja, bei polizeilich ermittelten
Verursachern werden die entstandenen Kosten komplett eingefordert. Dies konnte
bei zwei Schadensfällen bisher veranlasst werden.
- Gibt es bereits Überlegungen, weitere oder andere Maßnahmen
zur Höhenbegrenzung einzuleiten (optische Vorwarnungen etc.)?
Ja, nach einer Verkehrsschau mit
dem Straßenverkehrsamt und dem Tiefbauamt am 24.03.2025 wurden folgende
zusätzlichen Maßnahmen festgelegt:
-
Noch weitläufigere Ankündigung und
Ausschilderung
-
Vorwarnblinker vor den
Höhenbegrenzungen und vor den Ausleitstellen
-
Zusätzlich Bodenwellen, ebenfalls
mit Vorwarnblinker, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen (an allen 4 Aus-/Zufahren)
vor den Ausleitstellen
Der geplante Umfang an zusätzlichen Maßnahmen liegt als Plananlage bei und wird in den kommenden Tagen durch das Straßenverkehrsamt angeordnet.
Das Tiefbauamt als Straßenbaulastträger hofft, mit diesen weiteren Maßnahmen, das Worst-Case-Szenario „eine von Niemandem gewollte Sperrung der Brücke“ bis zum anvisierten Abbruch der Brücke gegen Ende 2027 zu vermeiden.
Hier sieht sich das Tiefbauamt nicht alleinig in der Pflicht, sondern vielmehr alle missachtenden Verkehrsteilnehmer, denn die Verkehrseinschränkungen geschehen nicht grundlos und sind keine Schikane. Diese dienem dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer und ermöglicht überhaupt erst die aktuelle Nutzung.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Zirndorfer-Brücke - weitere Maßnahmen_Verkehrszeichenplan