Betreff
Stellungnahme zu CSU-Antrag vom 07.04.2025 zur Situation an der Höhenbeschränkung für die Zirndorfer Brücke
Vorlage
TfA/0522/2025
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Ausführungen des Baureferats werden zur Kenntnis genommen.


Referenzvorlage: AG-Ö/2388/2025

 

Ausgangslage

 

Zum Antrag der CSU nimmt das Tiefbauamt wie folgt Stellung:

 

 

Aktueller Sachstand

 

- Wie oft wurde die Höhenbegrenzung schon beschädigt oder zerstört?

Die Höhen- und Breitenbegrenzung wurde am 09.09.2024 eingerichtet (als „Galgenlösung“)

Diese wurden/werden beinahe tägl. angefahren bzw. durch Hängenbleiben von Fahrzeugen verdreht, da trotz gut ausgeschilderten Hinweisen die notwendigen Brückeneinschränkungen von Verkehrsteilnehmern missachtet werden.

Die massivere Variante (Gitterträger) wurde am 12.03.205 eingerichtet und wird nun Stück für Stück an allen Zufahrtsmöglichkeiten auf der Brücke nachgerüstet werden.

Beschädigt wurden diese bisher sechsmal.

 

- Welche Kosten sind dadurch der Stadt Fürth bereits entstanden?

Reparaturen Galgenlösung bisher: rd. 2.000€

Reparaturen Gitterträgerlösung bisher: rd. 10.800€

 

- Konnte man schädigende Kraftfahrer ausfindig machen und Schadenersatzansprüche geltend machen?

Ja, bei polizeilich ermittelten Verursachern werden die entstandenen Kosten komplett eingefordert. Dies konnte bei zwei Schadensfällen bisher veranlasst werden.

 

- Gibt es bereits Überlegungen, weitere oder andere Maßnahmen zur Höhenbegrenzung einzuleiten (optische Vorwarnungen etc.)?

Ja, nach einer Verkehrsschau mit dem Straßenverkehrsamt und dem Tiefbauamt am 24.03.2025 wurden folgende zusätzlichen Maßnahmen festgelegt:

-          Noch weitläufigere Ankündigung und Ausschilderung

-          Vorwarnblinker vor den Höhenbegrenzungen und vor den Ausleitstellen

-          Zusätzlich Bodenwellen, ebenfalls mit Vorwarnblinker, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen (an allen 4 Aus-/Zufahren) vor den Ausleitstellen

 

Der geplante Umfang an zusätzlichen Maßnahmen liegt als Plananlage bei und wird in den kommenden Tagen durch das Straßenverkehrsamt angeordnet.

 

Das Tiefbauamt als Straßenbaulastträger hofft, mit diesen weiteren Maßnahmen, das Worst-Case-Szenario „eine von Niemandem gewollte Sperrung der Brücke“ bis zum anvisierten Abbruch der Brücke gegen Ende 2027 zu vermeiden.

 

Hier sieht sich das Tiefbauamt nicht alleinig in der Pflicht, sondern vielmehr alle missachtenden Verkehrsteilnehmer, denn die Verkehrseinschränkungen geschehen nicht grundlos und sind keine Schikane. Diese dienem dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer und ermöglicht überhaupt erst die aktuelle Nutzung.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Zirndorfer-Brücke - weitere Maßnahmen_Verkehrszeichenplan