Für den Ausschuss für
Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten und den Finanz- und Verwaltungsausschuss:
Der Ausschuss empfiehlt
den Beschluss der beiden Satzungen zur Änderung der Kita-Benutzungssatzung
(Anlage 3) und der Kita-Gebührensatzung (Anlage 4).
Für den Stadtrat:
1.
Der
Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Kita-Benutzungssatzung
für städtische
Kindertageseinrichtungen mit Wirkung um 01.09.2025 (Anlage 3).
2.
Der
Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Kita-Gebührensatzung
für städtische Kindertageseinrichtungen mit Wirkung zum 01.09.2025 (Anlage 4).
Sowohl die Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Betreuungsgebühren) als auch die Beiträge für die Mittagsverpflegung (Essensgelder) werden seit einigen Jahren nur für 11 Monate pro Jahr erhoben, der Monat August ist gebührenfrei. Diese Regelung stammt aus einer Zeit, als städtische Kindertageseinrichtungen i.d.R. mindestens drei Wochen im August geschlossen hatten, was heute aber nicht mehr flächendeckend gängige Praxis ist. Sehr viele Kitas haben nur zwei Wochen geschlossen, manche maximal eine Woche. Aus diesem Grund sollen die Beiträge ab dem neuen Kita-Jahr, also zum 01.09.2025, für 12 Monate erhoben werden. Eine Gebührenerhöhung geht damit nicht einher, die bisherigen Jahresgebühren werden entsprechend von bisher 11 auf künftig 12 Monate umgelegt.
Für die verwaltungsmäßige Umstellung der Zahlungsweise ist die Änderung sowohl der „Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte)“ – kurz Kita-Benutzungssatzung- als auch der „Satzung über die Gebühren für die
Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte)“ – kurz Kita-Gebührensatzung – erforderlich. Die Verwaltung nahm dies zum Anlass, weitere erforderliche bzw. sinnvolle Änderungen an beiden Satzungen vorzunehmen.
Zur detaillierten Begründung aller Änderungen wird auf die Ausführungen im Schreiben an die Elternbeiräte vom 06.03.2025 verwiesen (Anlage 1). Diesen wurde eine angemessene Frist zur Stellungnahme eingeräumt.
Per E-Mail eingegangen sind Rückmeldungen vom Elternbeirat
des Hortes VI „Pfisterkiste“ und der Kita 18 „Pusteblume“. Die Einwendungen
wurden durch die Verwaltung geprüft und in Teilen bei der Entwurfsfassung
berücksichtigt. Der unveränderte E-Mail-Text beider Eingaben sowie eine
entsprechende Stellungnahme der Verwaltung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die
beiden Elternbeiräte erhalten nach Beschlussfassung durch den Stadtrat jeweils
eine ausführliche Rückmeldung durch die Verwaltung.
Für die Anpassung der beiden Satzungen ist jeweils eine Änderungssatzung zu beschließen (Anlagen 3 und 4), eine konsolidierte Lesefassung der beiden Satzungen, in der alle beabsichtigten Änderungen eingearbeitet wurden, findet sich in Anlage 5.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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1.
Informationsschreiben
an die Elternbeiräte
2.
Einwendungen
der Elternbeiräte und Stellungnahmen der Verwaltung
3.
Satzung
zur Änderung der Kita-Benutzungssatzung
4.
Satzung
zur Änderung der Kita-Gebührensatzung
5.
Konsolidierte
Lesefassung der Satzungen