Betreff
Änderung der Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kita-Benutzungssatzung) und der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kita-Gebührensatzung)
Vorlage
KITA-GTS/0055/2025
Art
Beschlussvorlage - AB

Für den Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten und den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

Der Ausschuss empfiehlt den Beschluss der beiden Satzungen zur Änderung der Kita-Benutzungssatzung (Anlage 3) und der Kita-Gebührensatzung (Anlage 4).

 

Für den Stadtrat:

1. Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Kita-Benutzungssatzung für städtische

    Kindertageseinrichtungen mit Wirkung um 01.09.2025 (Anlage 3).

 

2. Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Kita-Gebührensatzung für städtische Kindertageseinrichtungen mit Wirkung zum 01.09.2025 (Anlage 4).

 


Sowohl die Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Betreuungsgebühren) als auch die Beiträge für die Mittagsverpflegung (Essensgelder) werden seit einigen Jahren nur für 11 Monate pro Jahr erhoben, der Monat August ist gebührenfrei. Diese Regelung stammt aus einer Zeit, als städtische Kindertageseinrichtungen i.d.R. mindestens drei Wochen im August geschlossen hatten, was heute aber nicht mehr flächendeckend gängige Praxis ist. Sehr viele Kitas haben nur zwei Wochen geschlossen, manche maximal eine Woche. Aus diesem Grund sollen die Beiträge ab dem neuen Kita-Jahr, also zum 01.09.2025, für 12 Monate erhoben werden. Eine Gebührenerhöhung geht damit nicht einher, die bisherigen Jahresgebühren werden entsprechend von bisher 11 auf künftig 12 Monate umgelegt.

 

Für die verwaltungsmäßige Umstellung der Zahlungsweise ist die Änderung sowohl der „Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte)“ – kurz Kita-Benutzungssatzung- als auch der „Satzung über die Gebühren für die

Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte)“ – kurz Kita-Gebührensatzung – erforderlich. Die Verwaltung nahm dies zum Anlass, weitere erforderliche bzw. sinnvolle Änderungen an beiden Satzungen vorzunehmen.

 

Zur detaillierten Begründung aller Änderungen wird auf die Ausführungen im Schreiben an die Elternbeiräte vom 06.03.2025 verwiesen (Anlage 1). Diesen wurde eine angemessene Frist zur Stellungnahme eingeräumt.

 

Per E-Mail eingegangen sind Rückmeldungen vom Elternbeirat des Hortes VI „Pfisterkiste“ und der Kita 18 „Pusteblume“. Die Einwendungen wurden durch die Verwaltung geprüft und in Teilen bei der Entwurfsfassung berücksichtigt. Der unveränderte E-Mail-Text beider Eingaben sowie eine entsprechende Stellungnahme der Verwaltung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die beiden Elternbeiräte erhalten nach Beschlussfassung durch den Stadtrat jeweils eine ausführliche Rückmeldung durch die Verwaltung.

 

Für die Anpassung der beiden Satzungen ist jeweils eine Änderungssatzung zu beschließen (Anlagen 3 und 4), eine konsolidierte Lesefassung der beiden Satzungen, in der alle beabsichtigten Änderungen eingearbeitet wurden, findet sich in Anlage 5.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1.    Informationsschreiben an die Elternbeiräte

2.    Einwendungen der Elternbeiräte und Stellungnahmen der Verwaltung

3.    Satzung zur Änderung der Kita-Benutzungssatzung

4.    Satzung zur Änderung der Kita-Gebührensatzung

5.    Konsolidierte Lesefassung der Satzungen