Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt vom beigefügten Bericht zustimmend Kenntnis und beschließt, für das Haushaltsjahr 2025 die Investitionsmaßnahmen wie vom Vereinssportbeirat empfohlen zu bezuschussen und die entsprechenden Mittel i.H.v. 203.291,00 EUR bereitzustellen. Zudem sollen weitere Mittel i.H.v. 100.000,00 EUR für anstehende Großbaunahmen der Fürther Sportvereine vorgemerkt sowie Mittel i.H.v. 41.683,00 EUR für die Bezuschussung zweier Projekte im Haushaltsjahr 2026 reserviert werden.
Für das Jahr 2025 sind im Haushalt 237.500,00 EUR an Zuschüssen für Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen veranschlagt. Zudem konnten nicht vollständig abgerufene Restmittel aus den Vorjahren i.H.v. 65.791,00 EUR übertragen werden. Somit stehen insgesamt Mittel i.H.v. 303.291,00 EUR zur Verfügung.
Es können Anträge der Fürther Sportvereine bezuschusst werden, die in der Zeit vom 02.03.2024 bis zum 01.03.2025 neu zur Förderung beantragt wurden. In diesem Zeitraum wurden 23 gültige Anträge beim Amt für Sport und Gesundheitsförderung eingereicht. Der Vereinssportbeirat der Stadt Fürth hat die eingereichten Anträge der Vereine geprüft und eine Empfehlung für die Verteilung der Zuschüsse erarbeitet (vgl. Anlagen 1 und 2).
Bei den Anträgen wurde eine weitere Großbaumaßnahme eines Fürther Sportvereins mit Gesamtkosten i.H.v. über 1.000.000 EUR eingereicht. 2024 hatte bereits ein weiterer Verein die Bezuschussung einer Großbaumaßnahme beantragt. Zudem wurden weitere Großbaumaßnahmen Fürther Sportvereine in naher Zukunft angekündigt. Die hohen Investitionssummen würden bei einem gedachten Zuschusssatz i.H.v. 30 % der förderfähigen Kosten das Budget des städtischen Investitionszuschusses überfordern. Deshalb soll weiterhin die Bezuschussung von Großbaumaßnahmen separat behandelt werden. Wie 2024 sollen daher aus dem Budget des Investitionszuschusses 100.000 EUR für die Bezuschussung von Großbaumaßnahmen reserviert und über die Bezuschussung separat entschieden werden.
Da trotzdem noch das Budget überlastet ist, sollen zwei Anträge, bei denen mit längeren Bearbeitungszeiträumen seitens der weiteren Zuschussgeber zu rechnen ist, erst im Haushaltsjahr 2026 abgerechnet werden. Die Förderzusagen sollen bereits jetzt erteilt und die dafür erforderlichen Mittel i.H.v. 41.683,00 EUR für das Haushaltsjahr 2026 vorgemerkt werden. Ein weiterer Antrag soll über den Zuschuss für Notlagen gefördert werden.
Übersicht:
Haushaltsmittel
2025 |
237.500,00 EUR |
Restmittel
aus 2024 |
65.791,00 EUR |
Mittel
Großbaumaßnahmen 2025 |
100.000,00 EUR |
Zuschüsse
2025 |
203.291,00 EUR |
Restmittel
2025 |
0,00 EUR |
Vorgemerkt
Haushaltsjahr 2026 |
41.683,00 EUR |
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
203.291,00 € |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Hst. 02.5500.9880 |
Budget-Nr. 01020 |
im |
|
Vwhh |
x |
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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- Anlage 1: Bericht Investitionszuschuss Fürther Sportvereine 2025
- Anlage 2: Übersicht Investitionszuschuss Fürther Sportvereine 2025