Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt den Erlass der beigefügten Satzung zur Änderung der Sicherheits- und Präventionsratssatzung.
I.
In der Stadt Fürth wurde im Jahr 1996 ein Sicherheitsbeirat eingerichtet, der mit Änderungsatzung vom 27.07.2022 in ,,Sicherheits- und Präventionsrat“ umbenannt worden ist. Der Sicherheits- und Präventionsrat ist ein beratendes Gremium, welches die Verwaltung und den Stadtrat in kriminalpräventiven Angelegenheiten unterstützt.
Der Sicherheits- und Präventionsrat befindet sich aktuell in seiner 14. Amtsperiode, die vom 01.06.2023 bis 31.05.2025 dauert.
Gemäß § 4 Abs.1 Satz 1 der Sicherheits- und Präventionsratssatzung ist die Dauer einer Amtsperiode auf zwei Jahre festgelegt. In den Rechtsvorschriften vergleichbarer Gremien der Stadt Fürth (z.B. von Nachhaltigkeitsbeirat und Naturschutzbeirat) sind längere Amtsperioden von drei bzw. fünf Jahren vorgesehen. Um die Arbeitseffizienz des Sicherheits- und Präventionsrates zu steigern und den mit den häufigen Berufungsverfahren verbundenen Verwaltungsaufwand zu verringern, empfiehlt die Verwaltung, die bisherige Dauer einer Amtsperiode von zwei auf künftig drei Jahre zu verlängern.
Die Anpassung der Dauer einer Amtsperiode erfolgt durch die Änderung der Sicherheits- und Präventionsratssatzung. Zudem ist eine redaktionelle Änderung der Satzung vorgesehen, bei welcher ein fehlendes Wort ergänzt wird.
II.
Durch Beschluss der Änderung der Sicherheits- und Präventionsratssatzung wird die laufende Amtsperiode bis zum 31.05.2026 verlängert. Die Mitglieder des Sicherheits- und Präventionsrates werden in der kommenden Sitzung des Gremiums über die einjährige Verlängerung ihrer Mandate informiert.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Änderungssatzung
Synopse