Es ist keine Beschlussfassung erforderlich, die Sachverhaltsdarstellung dient der Kenntnis.
Im Bau- und Werkausschuss wurde sowohl ein Antrag der SPD-Stadtratsfraktion als auch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen behandelt, bei dem es in beiden Fällen um die Aufwertung bzw. bauliche Erweiterung des Bolzplatzes Jagdstraße in Dambach ging.
Die Verwaltung wurde in beiden Fällen beauftragt, zu prüfen, „ob und in welcher Form auf dem Bolzplatz Spielgeräte aufgestellt werden können“.
Wie bereits in der damaligen Vorlage ausgeführt, befindet sich der Bolzplatz Jagdstraße nicht auf einer städtischen, sondern auf einer von der infra fürth gmbh angepachteten Fläche.
Die infra fürth gmbh/Bereich Wasserwerke führt hierzu aus:
Die angedachte Fläche liegt wie dargestellt innerhalb der ENGEREN
Schutzzone (WII) des Wasserschutzgebietes Rednitztal.
Es sind daher die Auflagen und Verbote der Verordnung der Stadt Fürth
über das Wasserschutzgebiet Rednitztal der infra fürth gmbh für die öffentliche
Wasserversorgung der Stadt Fürth (VWSR) vom 06. Dezember 1999 i.d.F. der
Änderungsverordnung vom 14.09.2015 zu beachten und einzuhalten.
Gem. §3 VWSR ist u.a. das Errichten oder Erweitern von baulichen
Anlagen in der engeren Schutzzone verboten.
Hier zählen u.a. auch Fundamente jeglicher Art dazu. Da in diesem Fall
keinerlei Altbestand entfernt wird oder Verbesserungen im Gesamten mit der
Maßnahme einhergehen sehen wir hier keine Möglichkeit für eine bauliche
Erweiterung.
Auch eine Nutzungsintensivierung der Fläche ist seitens des
Grundwasserschutzes mit allen seinen (kleineren und größeren) Nebenwirkungen nicht
zu begrüßen.
Auch Veränderungen der Erdoberfläche mit Auswirkungen auf die
Filterfunktion ist zu berücksichtigen. Daher würden wir als Eigentümer es eher
befürworten die Bolzfläche wieder in die Natur zu integrieren und aufzulösen,
um in eine Blüh- oder Ökoausgleichsfläche umzuwandeln.
Eine Zustimmung zur Anfrage kann unsererseits nicht in Aussicht
gestellt werden.
Die Lage der hier vorgesehenen Flächen in der engeren Schutzzone läßt
auch aufgrund der Schaffung eines Präzedenzfalles keine andere Äußerung
unsererseits zu.
Seitens des Baureferats/Grünflächenamts wird daher eine Nachrüstung mit Spielgeräten auf der Fläche nicht mehr weiterverfolgt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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