Entfällt, da Kenntnisnahme
Die Anfrage wird in Abstimmung mit der Polizeiinspektion Fürth sowie Ref. V/TfA wie folgt beantwortet:
1. Wie wertet die Stadt Fürth diesen Aufkleber? Ist
das ein strafbarer Gewaltaufruf?
Die Aufkleber sind der Polizeiinspektion bereits bekannt, diese wurden in geringer Anzahl im Stadtgebiet festgestellt. In wie weit dieser mindestens äußerst geschmacklose Aufkleber auch den Tatbestand einer „öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“ erfüllt (§ 111 StGB), wird durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth geprüft.
2. Liegen der Stadt Fürth
Zahlen zu den Kosten vor, die für die Entfernung solcher und anderer Aufkleber
der Ultra-Szene an Ampelmasten, Verkehrsschildern und Schaltkästen im
öffentlichen Raum entstehen? Besteht die Möglichkeit diese Kosten der SpVgg
Greuther Fürth in Rechnung zu stellen?
Grundsätzlich entfernt das
Tiefbauamt/Bauhof (TfA/Bh) schnellstmöglich alle Aufkleber, die eine Gefahr für
die Verkehrssicherheit darstellen (z.B. auf Signalen von Lichtsignalanlagen,
Verkehrszeichen zur Vorfahrtsregelung, usw.). Zusätzlich werden in regelmäßigen
Abständen die Aufkleber von allen Verkehrszeichen in den Stadtbezirken
entfernt. Die zugehörigen Masten bleiben hier in der Regel (außer die Beklebung
ist stark überdurchschnittlich; Aufwand-Nutzenfaktor) außen vor.
Schaltkästen gehören, sofern
diese nicht der Steuerung von Lichtsignalanlagen dienen, den Spartenträgern
(z.B. Telekom, infra fürth) und werden nicht durch TfA/Bh gereinigt.
Im Schnitt werden zur Entfernung der Aufkleber ca. 500 Arbeitsstunden eines Werkstatttrupps pro Jahr seitens TfA/Bh aufgebracht.
Eine Weiterverrechnung der Reinigungskosten ist in der Regel nicht möglich, da zumeist kein Verursacher bekannt ist. Hier ist der Sachverhalt ähnlich wie bei der Graffiti-Problematik. Nach dem Verursacherprinzip dürften diese Kosten wohl auch der SpVgg Greuther Fürth nicht in Rechnung gestellt werden können.
3. Gibt es ein Bündnis, dem
Stadt Fürth und die SpVgg Greuther Fürth angehören, das sich gegen
gewaltbereite Ultra-Gruppen stellt? Falls nicht, würde sich die Stadt Fürth
einem solchen Bündnis evtl. anschließen?
SpVgg Greuther Fürth und Stadt Fürth kooperieren mit dem „Fanprojekt Fürth“. Das unter der Trägerschaft der Arche gGmbH stehende Fanprojekt Fürth bietet eine Anlaufstelle für Jugendliche zwischen 14 und 27 Jahren aus der Fanszene der SpVgg Greuther Fürth und deren Umfeld. Tätigkeitsfelder sind die aufsuchende Arbeit im Stadion bei Heim- und Auswärtsspielen, sowie der Fantreff als Anlaufstelle außerhalb von Spieltagen. Das Fanprojekt Fürth ist Teil der offenen und aufsuchenden Jugendsozialarbeit im Sinne von §§ 11 und 13 SGB VIII und leistet szenenahe sozialpädagogische Arbeit.
Die Arbeit des Fanprojektes wird finanziert durch die Deutsche Fußball Liga, das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und die Stadt Fürth, sowie fachlich begleitet von der Koordinationsstelle Fanprojekte.
Aus polizeilicher Sicht kann festgehalten werden, dass der Großteil der Fürther Anhängerschaft in keinster Weise mit Gewaltdelikten in Erscheinung tritt. Bei der von der AfD-Stadtratsfraktion angesprochenen Personengruppe handelt es sich um die aktive Fanszene, die Ultras Fürth. Dies ist als Oberbegriff zu verstehen, innerhalb der Ultras Fürth gibt es ebenfalls unterschiedliche Gruppen.
Für das Kalenderjahr 2024 liegen
folgende Zahlen vor: Während der Spiele wurden 63 Straftaten (Vorjahr: 43) und
109 Ordnungswidrigkeiten (Vorjahr: 44) festgestellt. Diese Zahlen beinhalten
alle festgestellten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit
dem Spielbetrieb, unabhängig von der Zugehörigkeit der Täter zu einem
bestimmten Fanlager. Zahlen nur für die Fans der SpVgg Greuther Fürth liegen
nicht vor. Insbesondere im Bereich der Ordnungswidrigkeiten stellt dies eine
deutliche Steigerung dar. Darüber hinaus wurden außerhalb der Spieltage 20
Graffitistraftaten (Vorjahr: 25) mit Fußballbezug registriert. Unter den o.g.
Straftaten befinden sich auch Raubdelikte, bei denen die Geschädigten durch
körperliche Gewalt nicht unerhebliche Verletzungen erlitten haben. Aufgrund
dieser Zahlen kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein gewisser Hang zur
Gewaltbereitschaft auch bei einem kleinen Teil der Fürther Fanszene vorhanden
ist, der jedoch nicht ausgeprägter erscheint, als an anderen Fußballstandorten.
Festzustellen ist weiterhin, dass es unter den unterschiedlichen Fangruppierungen Freundschaften (auch international), aber auch rivalisierende bzw. gar „feindschaftliche“ Beziehungen gibt. Zum 1. FC Nürnberg besteht traditionell ein eher „feindschaftliches“ Verhältnis. Der Fokus auf das sportliche Abschneiden des Vereins geht bei einigen Mitgliedern der Ultraszene Fürth mitunter verloren. Von daher ist es erfreulich, dass das Fanprojekt Fürth neu aufgestellt wurde. Bereits nach kurzer Zeit konnte polizeilicherseits eine positive Veränderung festgestellt werden. Somit besteht die Hoffnung, dass durch das Fanprojekt Sozialisationsdefizite zeitnah erkannt und bestenfalls entgegengesteuert werden kann.
4. Ist bekannt, ob die SpVgg
Greuther Fürth ein Budget für eine Öffentlichkeitsarbeit hat, die auf eine
Isolierung gewaltbereiter Ultra-Gruppen vom Gros der friedlich gesonnen
Fussballfans abzielt?
Nicht bekannt
5. Adressiert die städtische
Jugendarbeit die Gewaltbereitschaft bei Teilen der Kleeblattfans?
Die Abteilung Jugendarbeit teilt hierzu folgendes mit:
Die
Abteilung Jugendarbeit adressiert alle Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen
zwischen sechs und 27 Jahren in Fürth. Für die Soziale Arbeit mit Fußballfans
ist in Fürth seit 2014 das „Fanprojekt Fürth“ in Trägerschaft der Arche gGmbH
zuständig. Fanprojekte haben den gesellschaftspolitischen Auftrag, jugendlichen
Fußballfans und jungen Erwachsenen eine positive Lebensorientierung zu geben,
Gewaltphänomenen und politischem Extremismus mit sozialpräventiven Maßnahmen
entgegenzuwirken, problematisches Verhalten zu thematisieren und gemeinsam mit
den Fans alternative Problemlösungsansätze zu entwickeln. Die Arbeit der
Fanprojekte beruht auf der Kinder- und Jugendarbeit nach dem SGB VIII und dem
Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS). Das Fürther Fanprojekt ist mit
dem „Qualitätssiegel nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit“
ausgezeichnet.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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