Der Ausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis und befürwortet die Vorgehensweise um eine inklusive Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote der Jugendarbeit für junge Menschen sicherzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in den bestehenden Einrichtungen für die Jugendarbeit eine Barrierefreiheit sicherzustellen. Planung und Umsetzung erfolgen schrittweise. Die Prioritäten erfolgen in Abstimmung zwischen Referaten IV und V.
Gesetzliche Grundlage (§79 Abs. 2 und §11 Abs. 1 SGB VIII)
Jungen
Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der
Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist ein angemessener Teil der,
für die Jugendhilfe bereitgestellten Mittel, zu verwenden. Dabei sollen die
Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit
Behinderungen sichergestellt werden.
Inklusion in der Jugendarbeit
Inklusion
bedeutet individuelle Bedürfnisse zu erkennen, Vielfalt als Bereicherung zu
begreifen und jedem jungen Menschen einen Platz in der Gemeinschaft zu sichern
und seine bzw. ihre individuelle Entwicklung zu fördern. Diese Herangehensweise
stärkt gleichzeitig das soziale Miteinander und die Resilienz in unserer
Gesellschaft. Inklusion als Leitidee fordert ein umfassendes Verständnis der damit
verbundenen Veränderungsprozesse. Benötigt werden Offenheit, Wissen, adäquate
Rahmenbedingungen und Strukturen. Ziel ist, jungen Menschen mit und ohne
Beeinträchtigung eine gleichberechtigte Teilhabe und Partizipation auf
Augenhöhe zu ermöglichen. Es geht darum, Barrieren abzubauen, Begegnungen und
Kontakte zu fördern und gleiche Zugänge zu den Ressourcen der Jugendarbeit zu
schaffen.
Auf dem
Weg dahin sind pädagogisch-fachlichen Themen wie die barrierefreie Ausrichtung
von Freizeitangeboten, die Förderung der Vielfalt, der Selbstbestimmung und der
individuellen Potentiale der Zielgruppe, aber auch der Umgang mit
herausforderndem Verhalten und die Ausweitung von Beteiligungsangeboten zu
bewältigen. Aufgabenstellungen wie barrierearme Öffentlichkeitsarbeit
und die Vernetzung von Trägern der Jugend- und Behindertenarbeit müssen
Schritt für Schritt angegangen werden.
Personalentwicklung und Qualifizierung
Die
hierfür teils notwendige konzeptionelle Weiterentwicklung der Angebote der
Abteilung Jugendarbeit kann jedoch nur dann zielführend umgesetzt werden, wenn
die Ebene der Personalentwicklung von Anfang an mitgedacht wird. Um die
gesetzliche Aufgabenerfüllung für die Zielgruppen ausgestalten zu können sollen
den Mitarbeitenden entsprechende Fortbildungen zur Verfügung gestellt werden.
Der Personalschlüssel muss eine inklusive Partizipation junger Menschen an der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Fürth ermöglichen und hierzu über
multiprofessionelle Teams nachgedacht werden.
Bauliche Voraussetzungen
Um einen
möglichst niedrigschwelligen Zugang aller jungen Menschen zu unseren
Einrichtungen gewährleisten zu können, müssen so weit wie möglich bauliche
Barrieren beseitigt werden, die die Teilhabe an den Angeboten der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit einschränken. Dazu müssen die Bestandsgebäude vor Ort
geprüft und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation geplant,
finanziert und umgesetzt werden.
Die
Begutachtung aller Jugendeinrichtungen soll schrittweise erfolgen. Begonnen
werden soll mit dem Jugendkulturhaus „OTTO“ – hier insb. Ausstattung mit einem
Aufzug, um alle Stockwerke barrierefrei zugänglich zu machen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
Nach
Anfall |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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