Betreff
Barrierefreiheit in der Jugendarbeit
Vorlage
JgA/0728/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis und befürwortet die Vorgehensweise um eine inklusive Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote der Jugendarbeit für junge Menschen sicherzustellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, in den bestehenden Einrichtungen für die Jugendarbeit eine Barrierefreiheit sicherzustellen. Planung und Umsetzung erfolgen schrittweise. Die Prioritäten erfolgen in Abstimmung zwischen Referaten IV und V.

 


Gesetzliche Grundlage (§79 Abs. 2 und §11 Abs. 1 SGB VIII)

Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist ein angemessener Teil der, für die Jugendhilfe bereitgestellten Mittel, zu verwenden. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.

 

Inklusion in der Jugendarbeit

Inklusion bedeutet individuelle Bedürfnisse zu erkennen, Vielfalt als Bereicherung zu begreifen und jedem jungen Menschen einen Platz in der Gemeinschaft zu sichern und seine bzw. ihre individuelle Entwicklung zu fördern. Diese Herangehensweise stärkt gleichzeitig das soziale Miteinander und die Resilienz in unserer Gesellschaft. Inklusion als Leitidee fordert ein umfassendes Verständnis der damit verbundenen Veränderungsprozesse. Benötigt werden Offenheit, Wissen, adäquate Rahmenbedingungen und Strukturen. Ziel ist, jungen Menschen mit und ohne Beeinträchtigung eine gleichberechtigte Teilhabe und Partizipation auf Augenhöhe zu ermöglichen. Es geht darum, Barrieren abzubauen, Begegnungen und Kontakte zu fördern und gleiche Zugänge zu den Ressourcen der Jugendarbeit zu schaffen. 

Auf dem Weg dahin sind pädagogisch-fachlichen Themen wie die barrierefreie Ausrichtung von Freizeitangeboten, die Förderung der Vielfalt, der Selbstbestimmung und der individuellen Potentiale der Zielgruppe, aber auch der Umgang mit herausforderndem Verhalten und die Ausweitung von Beteiligungsangeboten zu bewältigen. Aufgabenstellungen wie barrierearme Öffentlichkeitsarbeit und die Vernetzung von Trägern der Jugend- und Behindertenarbeit müssen Schritt für Schritt angegangen werden.

 

Personalentwicklung und Qualifizierung

Die hierfür teils notwendige konzeptionelle Weiterentwicklung der Angebote der Abteilung Jugendarbeit kann jedoch nur dann zielführend umgesetzt werden, wenn die Ebene der Personalentwicklung von Anfang an mitgedacht wird. Um die gesetzliche Aufgabenerfüllung für die Zielgruppen ausgestalten zu können sollen den Mitarbeitenden entsprechende Fortbildungen zur Verfügung gestellt werden. Der Personalschlüssel muss eine inklusive Partizipation junger Menschen an der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Fürth ermöglichen und hierzu über multiprofessionelle Teams nachgedacht werden.

 

Bauliche Voraussetzungen

Um einen möglichst niedrigschwelligen Zugang aller jungen Menschen zu unseren Einrichtungen gewährleisten zu können, müssen so weit wie möglich bauliche Barrieren beseitigt werden, die die Teilhabe an den Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit einschränken. Dazu müssen die Bestandsgebäude vor Ort geprüft und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation geplant, finanziert und umgesetzt werden.

Die Begutachtung aller Jugendeinrichtungen soll schrittweise erfolgen. Begonnen werden soll mit dem Jugendkulturhaus „OTTO“ – hier insb. Ausstattung mit einem Aufzug, um alle Stockwerke barrierefrei zugänglich zu machen.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

Nach Anfall

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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