Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt der vorgelegten
Stellungnahmen des Rechtsamts der Stadt Fürth und des Stadtjugendrings.
In der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 19.02.2025 wurden die Anfrage der Stadtratsgruppe der AfD vom 09.02.25 und die Ergänzung zu SJR-Anfrage mit Antrag vom 16.02.2025 behandelt. Der Ausschuss nahm Kenntnis von der schriftlichen Beantwortung einzelner Fragestellungen, legte aber Wert darauf, dass zu noch offenen Fragen von Seiten des Rechtsamtes der Stadt Fürth und von Seiten des Stadtjugendrings schriftliche Stellungnahmen beizubringen sind. Zum Zeitpunkt der Sitzung am 19.02.2025 waren entsprechende Stellungnahmen, aufgrund der Kürze des zeitlichen Vorlaufs – insbesondere der „Ergänzung zu SJR-Anfrage mit Antrag“ der AfD-Stadtratsgruppe vom 16.02.2025 – noch nicht ausfertigt worden. Eine Beantwortung der noch offenen Punkte aus beiden AfD-Anfragen sollte daher, unter Beigabe schriftlicher Stellungnahmen des Rechtsamts der Stadt Fürth und des Stadtjugendrings Fürth, in der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 07.05.2025 erfolgen.
Beide Stellungnahmen liegen vor.
In seiner Stellungnahme geht der Stadtjugendring ein auf Frage 2 aus der Anfrage der
Stadtratsgruppe AfD vom 09.02.25 und auf die Fragen 1 und 2 aus der Ergänzung zu SJR-Anfrage mit Antrag der
Stadtratsgruppe AfD vom 16.02.25.
In
seiner Stellungnahme geht das Rechtsamt der Stadt Fürth ein auf Frage 2 aus der Anfrage der Stadtratsgruppe AfD vom 09.02.25 und auf die Fragen 1, 2 und 3 aus der Ergänzung zu
SJR-Anfrage mit Antrag der Stadtratsgruppe AfD vom 16.02.25. Aus gegebenem
Anlass führt das Rechtsamt der Stadt Fürth Grundsätzliches zum Erfordernis der
parteipolitischen Neutralität (unter 1.) und zu Auswirkungen auf die Arbeit von
Nicht-Hoheitsträgern, spezifisch Jugendvereine und -verbände (unter 2.) aus und
erörtert die Rechtsstellung des Stadtjugendrings und Grundlagenvertrag (unter
3.). Des Weiteren äußert sich das Rechtsamt der Stadt Fürth zu Konsequenzen aus
einem eventuellen Verstoß (unter 5.) und zur Anregung, dem Stadtjugendring die
Beratung durch das Rechtsamt anzubieten (unter 6.).
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
- Stellungnahme des Rechtsamts der Stadt Fürth
- Stellungnahme des Stadtjugendrings Fürth