Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der
(Neu-)Kalkulation des Fachleistungsstundensatzes (s. Anlagen) eine
Qualitätsbeschreibung sowie der Leistungs-, und Entgeltvereinbarung
Vereinbarungen mit den örtlichen Anbietern von ambulanten Erziehungs- und Eingliederungshilfen
zu schließen.
Die bisherige Kalkulation des Fachleistungsstundensatz nach AFET „Bruttomodell“ wird zum 01.07.2024 das AFET „Face to Face Modell“ umgestellt.
Stundensatz wird zeitgleich auf 95,80 € festgelegt.
Zukünftige tarifliche Erhöhungen im Sozial- und Erziehungsdienst werden anlog der aktuell in Bayern geltenden Anlagen F und G der Rahmenvereinbarung nach §§ 78a SGB VIII berücksichtigt (dynamische Anpassung).
Unter dem Begriff ambulante Erziehungs- und
Eingliederungshilfen nach § 27, § 35a, §41 i. V. m.
§ 27 Abs. 2 sind verschiedene Maßnahmen der
Jugendhilfe erfasst. Exemplarisch seien die Erziehungsbeistandschaft (EZB),
jugendgerichtliche Auflagen in Strafverfahren, begleitete Umgänge oder
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) genannt.
Bei Vorliegen des notwendigen Bedarfs bestehen
individuelle Rechtsansprüche für Kinder, Jugendliche und Eltern.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verpflichtet
das Jugendamt und die Träger der
Jugendhilfe in §77 SGB VIII Vereinbarungen über
Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen zu treffen.
In der Stadt Fürth arbeiten Jugendamt und ambulante
Anbieter seit Jahren vertrauensvoll zu
sammen. Bisher erfolgte die Finanzierung der
Leistungen über die Abrechnung von Fachleistungsstunden auf Basis des
AJJ-Beschlusses von 2018 (Vorlage JgA/359/2018).
In der vom Jugendhilfeausschuss eingesetzten
Arbeitsgemeinschaft der Träger stationärer, teilstationärer und ambulanter
Hilfen in Fürth gem. §78 SGB VIII (kurz AG78 HzE) (Vorlage 51/134/2013) wurde
die Notwendigkeit der Aktualisierung deutlich. Verwaltung legt im Einvernehmen
mit den Anbieter und nach gemeinsamen
Gesprächen einvernehmlich eine neue Kalkulation vor.
In Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichtaufgaben
beauftragt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in den jeweiligen
Einzelfällen die freien Träger der Jugendhilfe mit der Durchführung dieser Maßnahmen.
In Fürth sind dies in der Regel (in
alphabetischer Reihenfolge):
1. Arche Fürth gGmbH
2. Die Jugendhilfe 180 Grad
3. Jugendhilfeverbund St. Michael/Rummelsberger Dienste,
4. Jugendhilfezentrum Fürth (KJHZ) gGmbH
5. S.T.E.P. e.V., Erlangen
6. ‘VsJ e.V. -Ambulante Dienste Fürth-
7. Wohnheime Frühlingstraße Mobile Betreuung
Die Auswahl der Leistungserbringer erfolgt im
Einzelfall nach den besonderen Erfordernissen und fachlichen Kriterien. Es
werden Familien betreut, deren Erziehungskompetenzen eingeschränkt sind
und/oder in denen das gesunde Aufwachsen der Kinder gefährdet ist. Ein
besonderer Betreuungsbedarf zeigt sich derzeit bei jungen Menschen mit
psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen und dadurch
einhergehenden Anpassungsstörungen und/oder Überforderung der Eltern. Um
hochpreisige stationäre Unterbringungen zu minimieren, werden den jungen
Menschen und/oder ihren Familien zunächst ambulante Hilfen angeboten.
Eingesetzt werden hierbei speziell ausgebildete Fachkräfte, die mit den
jeweiligen Problemlagen besonders vertraut sind.
Begründung für eine Wechsel des bisherigen
Kalkulationsmodells AFET „Bruttomodell“ auf das neue „Face to Face Modell
(Nürnberger Modell)“
Seit kurzem wurde mit dem freien Träger darüber
diskutiert, dass Fürth nach einem anderen Modell abrechnet als die Stadt
Nürnberg und die Stadt Erlangen. Dies bedeutet für alle Träger die im Großraum
tätig sind, dass ihre Verwaltungen nach unterschiedlichen Kalkulationsmodellen
ihre Rechnungsstellungen vornehmen müssen.
Nürnberg setzt dabei seit langem auf das „Face-to-Face-Modell“.
Zuletzt stellte Erlangen Ende 2023 nunmehr ebenfalls auf das Kalkulationsmodell
(Nürnberger Modell) um. Dabei werden nur die Anzahl der Stundenanzahl, die der
Leistungserbringer direkt mit dem Klienten arbeitet, erfasst und in Rechnung
gestellt. Alle Nebenleistungen (Overhead für Verwaltung/Geschäftsführung, Vor-
und Nachbereitungszeiten, kollegiale Beratungen, Teamsitzungen, Supervision
u.a) mit einberechnet und so mit einem stets fixen Anteil vergütet. der freie
Träger muss erhält hierfür eine pauschale Vergütung
Das Fürther Kalkulationsmodell ging bisher von „in der
Regel 80 % direkt erbrachter Arbeitszeit am Klienten“ aus. Die Nebenleistungen
wurden stets gesondert nachgewiesen und waren gesondert abrechenbar. Der
jeweilige Stundensatz war dementsprechend und folgerichtig niedriger, weil
entsprechen mehr
Dadurch entstanden zunehmend Problemstellungen in
folgenden Bereichen:
·
Strittige Fälle,
ob 20 % Zeitanteile für Nebenleistungen tatsächlich ausreichten mehren sich.
·
Stunden für
Nebenleistungen bedürfen einer gesonderten sachlichen Prüfung und sind
zusätzlich auf sind auf die Einhaltung dieser Relation 80/20 hin hinterfragen
·
Der überörtliche
Prüfer forderte (zuletzt Anfang 2025) dass die Controlling-Erfordernisse des
bisherigen Fürther Kalkulationsmodell stark intensiviert werden müssen.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
verspricht sich vom Systemwechsel:
·
Die Qualität der
Dienstleistungen für Kinder, Jugendliche und Familien wird gesichert und
weiterentwickelt.
·
Die im KJSG
verankerten Prämissen für die fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und
Jugendhilfe werden in der Stadt Fürth in die Praxis
umgesetzt. Als wichtigen Schritt er
arbeiten die Anbieter Konzepte für die
Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Eltern.
Verwaltung und Anbieter sind sich
einig, dass die inklusive Umsetzung (insbesondere im Be
reich Eingliederungshilfe) in den
nächsten Jahren weiterer Anstrengungen bedarf.
·
Die Anbieter
ambulanter Hilfen können kostendeckend wirtschaften und Fachkräfte weiterhin in
Anlehnung an die für den Bereich der Sozial- und Erziehungsdienste bestehenden
Tarifwerke vergüten. Eine Tätigkeit im Bereich ambulanter Hilfen bleibt für
Fachkräfte im Vergleich zu anderen Arbeitsfeldern attraktiv.
·
Mit der noch zu
erarbeiteten Qualitätsvereinbarung und der Dynamisierung der Entgelte wird die
bisher gelebte gute fachliche und wirtschaftliche Kooperation zwischen
Anbietern und Jugendamt für die nächsten Jahre auf eine wechselseitig
verlässliche Basis gestellt.
·
Die Verwaltung
des Jugendamtes hat das Ziel, Entgelte im Bereich ambulanter Jugendhilfe-
leistungen (ähnlich wie bei stationären
und teilstationären Hilfen) zu vereinheitlichen
(zumindest innerhalb von Mittelfranken). Als Grundlage
für die Gespräche in Fürth diente die Vereinbarung zur Fachleistungsstunde der
Stadt Nürnberg und Erlangen.
·
Weitere
Verwaltungsvereinfachung (z.B. pauschale Berücksichtigung von Kennenlern-
gesprächen in der Kalkulation, Regelung für
Ausfallzeiten).
Eine Aktualisierung der Kostenkalkulation war
insbesondere notwendig, da
·
die
durchschnittlichen Krankheitstage von Beschäftigten gestiegen sind,
·
im aktuellen
Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst zusätzliche Regenerationstage für die
Beschäftigten vereinbart sind,
·
Anbieter den
Inflationsausgleich bereits an Ihre Beschäftigten ausgezahlt haben,
·
Hilfefälle
inhaltlich komplexer geworden sind und in der Folge mehr Arbeitszeit für
indirekte
Arbeit (u.a. kollegiale Beratung,
Krisenberatung und Supervision, Anforderungen an die Do-
kumentation) notwendig ist (Erhöhung
von 21% auf 30% an der Fachkraft-Arbeitszeit)
·
durch das Kinder-
und Jugendstärkungsgesetz ab 2021 die fachlichen Anforderungen an die
Anbieter gestiegen sind (z.B.
Partizipation von Kindern und Jugendlichen)
·
den Anbietern
höhere Sachkosten entstehen (insbesondere für Miete, Energiekosten, IT-Hard
und -software), (Erhöhung der
Sachkostenpauschale von 15% auf 18% der Personalkosten)
·
durch
Veränderungen der Arbeitswelt der Aufwand für Leitung und Verwaltung gestiegen
ist
(Erhöhung des Anteils von 15% auf 17%
der Fachkraft-Kosten).
Finanzielle Auswirkungen
Die Umstellung des Fachleistungsstundensatzes wirkt sich im Sonderbudget 51500
des städtischen Haushalts dahingehend aus, dass jährlich nur noch ca. 48.000
Stunden (Face-to-Face-Modell) anstatt der bisher ca. 60.000 Stunden im
sogenannten „Bruttomodell mit zusätzlichen Nebenleistungen“ abgerechnet werden.
Ein direkter Mehraufwand erfolgt durch die geplante Umstellung der Kalkulation
nicht, da im neuen Face-to-Face-Modell zwar ein höherer Stundensatz
veranschlagt ist (aktuell 95,80 €), jedoch weniger Stunden direkt am
Klienten/Familie anfallen und abgerechnet werden können.
Im bisherigen Bruttomodell der Stadt Fürth lag der
Stundensatz bei 69,80 €. Es konnten hier jedoch neben den direkt am Klienten
erbrachten Fachleistungsstunden auch zusätzlich Nebenleistungen abgerechnet
werden. Insgesamt stellt sich die Umstellung kostenneutral dar. Ein Mehraufwand
ergibt sich 2025/2026 jedoch wegen des weiterhin festzustellenden Anstiegs der
Bedarfe an ambulanten Leistungen sowie Anpassung des Fachleistungsstundensatzes
wegen tariflichen Erhöhungen im Sozial- und Erziehungsdienst. Diese Mehrkosten
sind im Haushalt 2025/2026 entsprechend angemeldet.
Es wird empfohlen,
der vorgeschlagenen neuen „Fachleistungsstunde nach dem Nürnberger Modell zu je
95,80 € mit Wirkung ab 01.07.2025 zuzustimmen – und eine „automatische
Dynamisierung“ im Interesse jeweils gleicher Abrechnungssätze und -zeiträume im
Ballungsraum zu ermöglichen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
ca.
200.000 € |
|
nein |
x |
ja |
wie
kalkuliert |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Kalkulation des Fachleistungsstundensatzes