Betreff
Ambulante Hilfen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien - Vergütung für Fachleistungsstunden
Vorlage
JgA/0732/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der (Neu-)Kalkulation des Fachleistungsstundensatzes (s. Anlagen) eine Qualitätsbeschreibung sowie der Leistungs-, und Entgeltvereinbarung Vereinbarungen mit den örtlichen Anbietern von ambulanten Erziehungs- und Eingliederungshilfen zu schließen.

 

Die bisherige Kalkulation des Fachleistungsstundensatz nach AFET „Bruttomodell“ wird zum 01.07.2024 das AFET „Face to Face Modell“ umgestellt.

Stundensatz wird zeitgleich auf 95,80 € festgelegt.

 

Zukünftige tarifliche Erhöhungen im Sozial- und Erziehungsdienst werden anlog der aktuell in Bayern geltenden Anlagen F und G der Rahmenvereinbarung nach §§ 78a SGB VIII berücksichtigt (dynamische Anpassung).

 


Unter dem Begriff ambulante Erziehungs- und Eingliederungshilfen nach § 27, § 35a, §41 i. V. m.

§ 27 Abs. 2 sind verschiedene Maßnahmen der Jugendhilfe erfasst. Exemplarisch seien die Erziehungsbeistandschaft (EZB), jugendgerichtliche Auflagen in Strafverfahren, begleitete Umgänge oder Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) genannt.

Bei Vorliegen des notwendigen Bedarfs bestehen individuelle Rechtsansprüche für Kinder, Jugendliche und Eltern.

 

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verpflichtet das Jugendamt und die Träger der

Jugendhilfe in §77 SGB VIII Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen zu treffen.

 

In der Stadt Fürth arbeiten Jugendamt und ambulante Anbieter seit Jahren vertrauensvoll zu

sammen. Bisher erfolgte die Finanzierung der Leistungen über die Abrechnung von Fachleistungsstunden auf Basis des AJJ-Beschlusses von 2018 (Vorlage JgA/359/2018).

In der vom Jugendhilfeausschuss eingesetzten Arbeitsgemeinschaft der Träger stationärer, teilstationärer und ambulanter Hilfen in Fürth gem. §78 SGB VIII (kurz AG78 HzE) (Vorlage 51/134/2013) wurde die Notwendigkeit der Aktualisierung deutlich. Verwaltung legt im Einvernehmen mit den  Anbieter und nach gemeinsamen Gesprächen einvernehmlich eine neue Kalkulation vor.

 

 

In Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichtaufgaben beauftragt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in den jeweiligen Einzelfällen die freien Träger der Jugendhilfe mit der Durchführung dieser Maßnahmen. In Fürth sind dies in der Regel (in alphabetischer Reihenfolge):

 

1.  Arche Fürth gGmbH

2.  Die Jugendhilfe 180 Grad

3.  Jugendhilfeverbund St. Michael/Rummelsberger Dienste,

4.  Jugendhilfezentrum Fürth (KJHZ) gGmbH

5.  S.T.E.P. e.V., Erlangen

6.  ‘VsJ e.V. -Ambulante Dienste Fürth-

7.  Wohnheime Frühlingstraße Mobile Betreuung

 

Die Auswahl der Leistungserbringer erfolgt im Einzelfall nach den besonderen Erfordernissen und fachlichen Kriterien. Es werden Familien betreut, deren Erziehungskompetenzen eingeschränkt sind und/oder in denen das gesunde Aufwachsen der Kinder gefährdet ist. Ein besonderer Betreuungsbedarf zeigt sich derzeit bei jungen Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen und dadurch einhergehenden Anpassungsstörungen und/oder Überforderung der Eltern. Um hochpreisige stationäre Unterbringungen zu minimieren, werden den jungen Menschen und/oder ihren Familien zunächst ambulante Hilfen angeboten. Eingesetzt werden hierbei speziell ausgebildete Fachkräfte, die mit den jeweiligen Problemlagen besonders vertraut sind.

 

 

Begründung für eine Wechsel des bisherigen Kalkulationsmodells AFET „Bruttomodell“ auf das neue „Face to Face Modell (Nürnberger Modell)“

 

Seit kurzem wurde mit dem freien Träger darüber diskutiert, dass Fürth nach einem anderen Modell abrechnet als die Stadt Nürnberg und die Stadt Erlangen. Dies bedeutet für alle Träger die im Großraum tätig sind, dass ihre Verwaltungen nach unterschiedlichen Kalkulationsmodellen ihre Rechnungsstellungen vornehmen müssen.

 

Nürnberg setzt dabei seit langem auf das „Face-to-Face-Modell“. Zuletzt stellte Erlangen Ende 2023 nunmehr ebenfalls auf das Kalkulationsmodell (Nürnberger Modell) um. Dabei werden nur die Anzahl der Stundenanzahl, die der Leistungserbringer direkt mit dem Klienten arbeitet, erfasst und in Rechnung gestellt. Alle Nebenleistungen (Overhead für Verwaltung/Geschäftsführung, Vor- und Nachbereitungszeiten, kollegiale Beratungen, Teamsitzungen, Supervision u.a) mit einberechnet und so mit einem stets fixen Anteil vergütet. der freie Träger muss erhält hierfür eine pauschale Vergütung

 

Das Fürther Kalkulationsmodell ging bisher von „in der Regel 80 % direkt erbrachter Arbeitszeit am Klienten“ aus. Die Nebenleistungen wurden stets gesondert nachgewiesen und waren gesondert abrechenbar. Der jeweilige Stundensatz war dementsprechend und folgerichtig niedriger, weil entsprechen mehr

 

Dadurch entstanden zunehmend Problemstellungen in folgenden Bereichen:

·         Strittige Fälle, ob 20 % Zeitanteile für Nebenleistungen tatsächlich ausreichten mehren sich.

·         Stunden für Nebenleistungen bedürfen einer gesonderten sachlichen Prüfung und sind zusätzlich auf sind auf die Einhaltung dieser Relation 80/20 hin hinterfragen

·         Der überörtliche Prüfer forderte (zuletzt Anfang 2025) dass die Controlling-Erfordernisse des bisherigen Fürther Kalkulationsmodell stark intensiviert werden müssen.

 

 

 

 

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien verspricht sich vom Systemwechsel:

 

·         Die Qualität der Dienstleistungen für Kinder, Jugendliche und Familien wird gesichert und

 weiterentwickelt.

·         Die im KJSG verankerten Prämissen für die fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und

Jugendhilfe werden in der Stadt Fürth in die Praxis umgesetzt. Als wichtigen Schritt er

arbeiten die Anbieter Konzepte für die Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Eltern.

Verwaltung und Anbieter sind sich einig, dass die inklusive Umsetzung (insbesondere im Be

reich Eingliederungshilfe) in den nächsten Jahren weiterer Anstrengungen bedarf.

·         Die Anbieter ambulanter Hilfen können kostendeckend wirtschaften und Fachkräfte weiterhin in Anlehnung an die für den Bereich der Sozial- und Erziehungsdienste bestehenden Tarifwerke vergüten. Eine Tätigkeit im Bereich ambulanter Hilfen bleibt für Fachkräfte im Vergleich zu anderen Arbeitsfeldern attraktiv.

·         Mit der noch zu erarbeiteten Qualitätsvereinbarung und der Dynamisierung der Entgelte wird die bisher gelebte gute fachliche und wirtschaftliche Kooperation zwischen Anbietern und Jugendamt für die nächsten Jahre auf eine wechselseitig verlässliche Basis gestellt.

·         Die Verwaltung des Jugendamtes hat das Ziel, Entgelte im Bereich ambulanter Jugendhilfe-

leistungen (ähnlich wie bei stationären und teilstationären Hilfen) zu vereinheitlichen

(zumindest innerhalb von Mittelfranken). Als Grundlage für die Gespräche in Fürth diente die Vereinbarung zur Fachleistungsstunde der Stadt Nürnberg und Erlangen.

·         Weitere Verwaltungsvereinfachung (z.B. pauschale Berücksichtigung von Kennenlern-

gesprächen in der Kalkulation, Regelung für Ausfallzeiten).

 

 

Eine Aktualisierung der Kostenkalkulation war insbesondere notwendig, da

 

·         die durchschnittlichen Krankheitstage von Beschäftigten gestiegen sind,

·         im aktuellen Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst zusätzliche Regenerationstage für die

Beschäftigten vereinbart sind,

·         Anbieter den Inflationsausgleich bereits an Ihre Beschäftigten ausgezahlt haben,

·         Hilfefälle inhaltlich komplexer geworden sind und in der Folge mehr Arbeitszeit für indirekte

Arbeit (u.a. kollegiale Beratung, Krisenberatung und Supervision, Anforderungen an die Do-

kumentation) notwendig ist (Erhöhung von 21% auf 30% an der Fachkraft-Arbeitszeit) 

·         durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ab 2021 die fachlichen Anforderungen an die

Anbieter gestiegen sind (z.B. Partizipation von Kindern und Jugendlichen)

·         den Anbietern höhere Sachkosten entstehen (insbesondere für Miete, Energiekosten, IT-Hard

und -software), (Erhöhung der Sachkostenpauschale von 15% auf 18% der Personalkosten)

·         durch Veränderungen der Arbeitswelt der Aufwand für Leitung und Verwaltung gestiegen ist

(Erhöhung des Anteils von 15% auf 17% der Fachkraft-Kosten).

 

 

Finanzielle Auswirkungen


Die Umstellung des Fachleistungsstundensatzes wirkt sich im Sonderbudget 51500 des städtischen Haushalts dahingehend aus, dass jährlich nur noch ca. 48.000 Stunden (Face-to-Face-Modell) anstatt der bisher ca. 60.000 Stunden im sogenannten „Bruttomodell mit zusätzlichen Nebenleistungen“ abgerechnet werden. Ein direkter Mehraufwand erfolgt durch die geplante Umstellung der Kalkulation nicht, da im neuen Face-to-Face-Modell zwar ein höherer Stundensatz veranschlagt ist (aktuell 95,80 €), jedoch weniger Stunden direkt am Klienten/Familie anfallen und abgerechnet werden können.

Im bisherigen Bruttomodell der Stadt Fürth lag der Stundensatz bei 69,80 €. Es konnten hier jedoch neben den direkt am Klienten erbrachten Fachleistungsstunden auch zusätzlich Nebenleistungen abgerechnet werden. Insgesamt stellt sich die Umstellung kostenneutral dar. Ein Mehraufwand ergibt sich 2025/2026 jedoch wegen des weiterhin festzustellenden Anstiegs der Bedarfe an ambulanten Leistungen sowie Anpassung des Fachleistungsstundensatzes wegen tariflichen Erhöhungen im Sozial- und Erziehungsdienst. Diese Mehrkosten sind im Haushalt 2025/2026 entsprechend angemeldet.

 

Es wird empfohlen, der vorgeschlagenen neuen „Fachleistungsstunde nach dem Nürnberger Modell zu je 95,80 € mit Wirkung ab 01.07.2025 zuzustimmen – und eine „automatische Dynamisierung“ im Interesse jeweils gleicher Abrechnungssätze und -zeiträume im Ballungsraum zu ermöglichen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

ca. 200.000

 

nein

x

ja

wie kalkuliert

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Kalkulation des Fachleistungsstundensatzes