Die GWF informiert über die in der Vergangenheit durchgeführten und aktuell anstehenden Baumaßnahmen an den verschiedenen Einrichtungen der Jugendarbeit in Fürth.
Der AJJ und der BWA nehmen den Bericht zur Kenntnis/ der BWA beschließt die Verwaltung zu beauftragen, dass dort, wo es möglich ist, die Barrierefreiheit in den Jugendeinrichtungen hergestellt oder zumindest verbessert wird.
Durch die Tatsache, dass in den letzten Jahren bei Bautätigkeiten der Stadt Fürth verstärkt Projekte wie Schulgebäude, Turnhallen und Feuerwehren im Fokus standen, mag der Eindruck entstanden sein, dass in anderen Bereichen, z.B. bei den Jugendeinrichtungen, kaum oder keine Bautätigkeit stattgefunden hat. Das dies nicht der Fall ist, soll durch diese Vorlage aufgezeigt werden.
Die GWF hat in der Anlage 1 alle 11 Jugendeinrichtungen der Stadt aufgeführt und darin die Bautätigkeiten im Bauunterhalt – sowohl im baulichen Bereich als auch bei den haustechnischen Anlagen (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro) – seit 2014 aufgelistet. Daneben stehen noch die Arbeiten, die in den letzten zwanzig Jahren mit Sanierungen, Erweiterungen und besonderen Maßnahmen durchgeführt wurden.
Der Tabelle ist zu entnehmen, dass im Bauunterhalt in den letzten 10 Jahren insgesamt 1,2 Mio. Euro umgesetzt wurden. Wichtiger als der Eurobetrag ist hier allerdings die Anzahl von 1.065 durchgeführten Arbeiten bzw. Aufträgen. Das zeigt, dass hier kontinuierlich an den Gebäuden gearbeitet wird und sobald Schäden gemeldet werden, diese auch behoben werden.
Bei den sonstigen Bautätigkeiten wurden in den letzten 20 Jahren insgesamt fast 3,3 Mio. Euro investiert. Wie verschiedenartig die Projekte hier waren, ist detailliert der Anlage zu entnehmen.
Darüber hinaus stehen das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit der Abteilung Jugendarbeit und die GWF im stetigen Austausch und erarbeiten und diskutieren hier miteinander die dringlichsten Arbeiten an allen Einrichtungen. So ist zum Beispiel auch deutlich geworden, dass in der Oststadt, in Burgfarrnbach und in Vach Jugendeinrichtungen fehlen oder dass bestehende Einrichtungen nicht barrierefrei sind.
Um jedoch allen jungen Menschen einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu den Einrichtungen gewährleisten zu können, müssen so weit wie möglich bauliche Barrieren beseitigt werden, die die Teilhabe an den Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit einschränken.
Dazu müssen die Bestandsgebäude vor Ort geprüft und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation geplant, finanziert und umgesetzt werden. Die Begutachtung aller Jugendeinrichtungen durch die GWF kann aber nur schrittweise erfolgen.
Die Abteilung Jugendarbeit hat vorab eine Liste mit den dringendsten Bedarfen erstellt (siehe Anl. 2). Begonnen werden sollte idealerweise mit dem Jugendkulturhaus „OTTO“. Hier fehlt vor allem die Ausstattung mit einem Aufzug, um alle Stockwerke barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Verwaltung soll daher beauftragt werden, die bestehenden Einrichtungen für die Jugendarbeit so weit wie möglich barrierefrei herzurichten. Planung und Umsetzung erfolgen schrittweise. Die Prioritäten werden zwischen den Referaten IV und V bzw. Abteilung Jugendarbeit und Gebäudewirtschaft abgestimmt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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X |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 – Bautätigkeiten an den Fürther Jugendhäusern (GWF)
Anlage 2 – Bestandsaufnahme Handlungsbedarf Barrierefreiheit (JgA-JA)