Erster in Betracht kommender Listennachfolger der SPD für das ausscheidende Stadtratsmitglied Herr Alexander Fuchs ist Herr Werner Dippold (Listenplatz 26; 16.582 gültige Stimmen).
Herr Werner Dippold wird schriftlich dazu aufgefordert, sich binnen zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Fürth zu erklären, ob er die Wahl annimmt.
Herr Alexander Fuchs hat schriftlich erklärt, dass er sein Amt als ehrenamtliches Stadtratsmitglied zum 30.04.2025 niederlegt. Die Niederlegung ist gem. Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) zulässig.
Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG muss der Stadtrat der Stadt Fürth anknüpfend an die Feststellung der Niederlegung des Amtes durch Herrn Alexander Fuchs über das Nachrücken einer Listennachfolgerin bzw. eines Listennachfolgers entscheiden.
Erster in Betracht kommender Listennachfolger der SPD ist:
Herr Werner Dippold, Nr. 26 - mit 16.582 gültige Stimmen (vgl. Anlage).
Herr Dippold muss gem. Art. 47 Abs. 2 Satz 1 GLKrWG schriftlich über die Möglichkeit des Nachrückens informiert und aufgefordert werden, sich binnen zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Fürth zu erklären, ob er die Wahl annimmt.
Die Wahl gilt als abgelehnt, wenn sie nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen angenommen wird (vgl. Art. 47 Abs. 2 Satz 2 GLKrWG).
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses für die Wahl des Stadtrats (SPD)