Betreff
Stellungnahme zur Teilforschung des Regionalplans Nürnberg im Kapitel 6.2.1 Windenergie
Vorlage
AWS/0195/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss nimmt die Ausführungen des Wirtschaftsreferenten zur Stellungnahme der Stadt Fürth zur 23. Änderung des Regionalplans, Teilfortschreibung Kapitel 6.2.1 Windenergie zur Kenntnis.

 

Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss beschließt, die Stellungnahme als Eingabe im Beteiligungsprozess zur 23. Änderung des Regionalplans Nürnberg an den Planungsverband Nürnberg zu übersenden.


Der Planungsausschuss des Planungsverbandes Region Nürnberg hat am 10. März 2025 die Beteiligung nach Artikel 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes für die Teilfortschreibung des Regionalplans (23. Änderung „Kapitel 6.2.1 Windkraft“) beschlossen.

Die Änderung des Kapitels 6.2.1 Windkraft dient der Umsetzung der bayerischen Beitragsziele entsprechend dem „Windenergieflächenbedarfsgesetztes“ (WindBG) von 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2027. Die genannten bayrischen Flächenbeitragsziele wurden eins zu eins auf die regionalen Planungsverbände übertragen und gelten somit auch für die Region 7 Nürnberg.

 

Zur Umsetzung des Flächenbeitragsziels von 1,1 Prozent bis 2027 wurden Änderungen in folgenden Bereichen des Kapitels 6.2.1 Windkraft vorgenommen:

- Kriterienkatalog Windkraft

- Neufassung der Erfordernisse der Raumordnung (Ziele und Grundsätze) sowie Begründungstexte

- Neuaufnahme von Vorranggebieten Windkraft (teilweise im Anschluss an bestehende Windenergiegebiete)

- Streichung eines bestehenden Vorbehaltsgebietes (WK 58) im Zuge eines Flächentausches (Neuaufnahme Vorranggebiet WK 107)

 

Im Ergebnis der Teilfortschreibung konnten 32 neue Vorranggebiete für Windkraft in der Planungsregion Nürnberg mit einer Gesamtfläche von 2.449 ha identifiziert und ausgewiesen werden. Zusammen mit den bereits bestehenden Vorranggebieten wären dann 1,28 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiet Windkraft ausgewiesen und damit das Flächenbeitragsziel 2027 für die Region Nürnberg erreicht.

Die Stadt Fürth ist im Rahmen der Teilfortschreibung durch den Wegfall des Vorbehaltsgebietes WK 58 direkt betroffen.

 

In Funktion der unteren Landesplanungsbehörde wurde durch das AWS unter Beteiligung der Referate III und V sowie der Infra eine Stellungnahme zur Regionalplanfortschreibung verfasst (siehe Anhang).

Eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zur Fortschreibung des Regionalplans findet vom 22.04.2025 bis 20.05.2025 ebenfalls durch das AWS im Wirtschaftsrathaus statt.

 

Die Prüfung des vorliegenden Entwurfs ergab, dass keine städtischen Belange gegen die geplante Fortschreibung des Kapitels 6.2.1 Windenergie sprechen. Der Wegfall des Vorbehaltsgebietes WK 58 ist als unkritisch zu betrachten, da dort bislang keine Windkraftvorhaben geplant sind oder angefragt wurden. Auch ist für die Zukunft aufgrund eines wirtschaftlichen Höhenmindestmaßes von 200 Metern in Kombination mit den luftrechtlichen Einschränkungen durch den Flughafenbetrieb Nürnberg nicht mit realisierbaren Windkraftvorhaben im Bereich des bisherigen WK 58 zu rechnen. Nach dem Wegfall des WK 58 verbleibt für das Stadtgebiet Fürth lediglich ein Teilbereich des WK 16 an der Grenze zur Gemeinde Obermichelbach. Durch die Teilfortschreibung des Regionalplans treten für die Stadt Fürth demnach keine zusätzlichen Belastungen durch die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windkraft im Stadtgebiet oder in benachbarten Gemeinden auf.

Durch den Wegfall des Konzentrationsgebotes für Windkraftanlagen besteht für die Zukunft jedoch kein genereller Ausschluss mehr für die Anlageninstallation im übrigen Stadtgebiet und damit die Möglichkeit über die kommunale Bauleitplanung, bei Anwendung des Kriterienkatalogs und grundsätzlicher Genehmigungsfähigkeit, auch außerhalb der im Regionalplan festgesetzten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete  Windkraftanlagen zu planen und zu realisieren.

Es wird demnach seitens der Verwaltung empfohlen, der 23.Änderung des Regionalplans (Teilfortschreibung im Kapitel 6.2.1 Windkraft) zuzustimmen. Auf die anl. Gesamtstellungnahme Stadt Fürth (s. Anlage 1) wird verwiesen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1.       Gesamtstellungnahme Stadt Fürth

2.       Änderungsbegründung

3.       Entwurf Fortschreibung Kapitel 6.2.1 Windkraft, Erfordernisse der Raumplanung (Ziele und Grundsätze, Anlage 3.1) mit Begründung (Anlage 3.2)

4.       Kriterienkatalog

5.       Texturkarte 14 Energieversorgung