1. Der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung für den „Neubau einer Schule mit Tiefgarage und einer 6-fach Sporthalle sowie Umbaumaßnahmen am denkmalgeschützten Altbau in der Tannenstr. 19 und 20“, gemäß Punkt 2.5 der RiL für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben der Stadt Fürth, Stand 01.04.2017.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel bereitzustellen und die haushalts-rechtliche Übertragbarkeit sicherzustellen.

 

  1. Die GWF wird ermächtig von Punkt 4.1 der RiL für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben der Stadt Fürth, Stand 01.04.2017 abzuweichen. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist das Vorliegen von 60% der Ausschreibungsergebnisse nicht notwendig.