1. Die Stadt Fürth zahlt Freiwilligen ein Taschengeld von max. 330 € und gewährt Urlaub in
analoger Anwendung des TVöD
2. Die Stadt Fürth ordnet sich mit ihren anerkannten Einsatzstellen dem Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben als Zentralstelle an und nimmt deren Angebot
der pädagogischen Begleitung der Freiwilligen in Anspruch.
Der neue
Bundesfreiwilligendienst ersetzt (auch) bei der Stadt Fürth den bisherigen
Zivildienst und - soweit es von den Fachämtern gewünscht wird - auch Plätze des
Freiwilligen Sozialen Jahres. Im Vergleich zum letztgenannten
Freiwilligendienst verfügt dieser über mehr Flexibilität im Umfang und in der
Dauer des Dienstes. Der Bundesfreiwilligendienst ist zwar grundsätzlich in
Vollzeit, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch in Teilzeit
abgeleistet werden. Er dauert mindestens 6 und höchstens 18 Monate;
ausnahmsweise ist im Rahmen eines pädagogischen Gesamtkonzepts auch eine
Stückelung in verschiedene Abschnitte möglich, die jeweils mindestens 3 Monate
dauern müssen. Diese Flexibilität und ein weiter Einsatzbereich im
gemeinwohlorientierten Einrichtungen der Stadtverwaltung zeichnet ihn gegenüber
dem in Fürth bereits abgeleisteten Freiwilligendienst des Freiwilligen Sozialen
Jahr aus. Einzelheiten können dem beiliegenden Auszug aus dem KAV-Rundschreiben
A7/2011 entnommen werden.
Die bislang nach dem
Zivildienstgesetz bereits anerkannten Dienststellen und Plätze wurden
automatisch per Gesetz als Einsatzstellen und Plätze des
Bundesfreiwilligendienstes anerkannt.
Die Stadt Fürth
ordnet sich mit ihren anerkannten Einsatzstellen dem Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben als Zentralstelle an und nimmt deren Angebot
der pädagogischen Begleitung der Freiwilligen in Anspruch.
Das Personalamt
koordiniert die Freiwilligendienste bei der Stadt Fürth. Als Einsatzstellen
sind bereits anerkannt das Ordnungsamt, das Städtische Altenheim, das Jugendamt
und Upl/Müllabfuhr; Stadthalle, Stadttheater, Rundfunkmuseum und Kulturamt
kommen als weitere Einsatzstellen hinzu
und können „Bufdis“ nach Abstimmung mit dem PA einsetzen, soweit hierdurch
keine Ausweitung ihrer (Personalkosten) Budgets eintritt.
Um den Dienst bei
der Stadt Fürth attraktiv zu gestalten – die Nachfrage wird sich
erwartungsgemäß in Grenzen halten -, wird das Taschengeld für neu
einzustellende Freiwillige auf die maximale Höhe von 330 € einheitlich
festgelegt (Aufwendungsersatz für Verpflegung und ggf. Unterbringung wird
hierauf angerechnet); ca. 40 % Sozialversicherungsbeiträge kommen als
städtische Kostenbelastung allerdings noch hinzu.
Nach Abzug des
Zuschusses des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
verbleiben der Stadt dann Eigenkosten von 112 € bzw. 212 € pro Person und Monat
(da für kindergeldberechtigte Personen ein staatl. Zuschuss von 250 € gezahlt
wird bzw. 350 Euro für nicht kindergeldberechtigte Personen).
Die Zahlung des
Taschengeldhöchstbetrags spiegelt als finanzieller Anreiz nicht nur das
(erwartet „schiefe“) Verhältnis von Angebot und Nachfrage wieder, sondern muss
auch im Kontext der Grundgesetzänderung gesehen werden. Die Stadt Fürth
entzieht sich trotz schwierigster Haushaltslage nicht ihrer
gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und führt im bescheidenen Rahmen die
Freiwilligendienste fort und trägt Ihren Teil dazu bei, die negativen Folgen
der Aussetzung der Wehrpflicht und damit des Zivildienstes zu minimieren.
Freiwillige erhalten
Urlaub in analoger Anwendung des TVöD.
Es bleibt gleichwohl abzuwarten, ob der Dienst hinreichend Interessentinnen und Interessenten finden wird. Das Personalreferat wird den Mitgliedern des Personal- und Organisationsausschusses in einem Jahr über die Entwicklung berichten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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KAV-Rundschreiben A7/2011