Betreff
ELAN GmbH: Gründung einer BIKUL Genossenschaft durch private Dritte und Raumüberlassung durch die ELAN GmbH
Vorlage
SchvA/011/2012
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Gründung einer BIKUL Genossenschaft durch private Dritte wird befürwortet, sofern die Genossenschaft finanziell dauerhaft autark arbeitet. Die Räume des ELAN-Gebäudes werden kostenfrei (jedoch unter Durchreichung von Betriebs- bzw. Bewirtschaftungskosten) zur Nutzung überlassen, vorausgesetzt die wirtschaftlichen Aktivitäten der Genossenschaft entsprechen dem Nutzungskonzept, das der energetischen Generalsanierung des Gebäudes zugrunde lag..


Im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“, Programm „Kooperationen“, wurde der Aufbau einer Bildungs- und Kulturgenossenschaft seit 2008 im Lindenhain-Gebäude erprobt. Im Konzeptantrag standen zwei Organisationsformen zur Diskussion:

 

a) Kulturschaffende und kommunale Institutionen organisieren im Rahmen einer Genossen-

schaft ihr inhaltliches Programm in den Räumen der ELAN GmbH in den Abend- und Wochen-

endstunden in Eigenregie. Die Finanzierung wird durch Einnahmen aus dem Bistrobetrieb und

und über Eintrittsgelder gesichert.

 

b) Eine Servicegenossenschaft bietet die Infrastruktur für Kulturschaffende und Privatveran-

stalter und finanziert den Betrieb über Nutzungsgebühren, die von den Mietern und Veranstal-

tern zu erheben sind.

 

Beide Modelle haben sich in der Realität in Fürth im Rahmen des Lindenhain-Gebäudes zum jetzigen Zeitpunkt als nicht finanzierbar erwiesen.

 

Die Auswertung der Veranstaltungsformen unter wirtschaftlichem Gesichtspunkt. legte ein drittes Konzept nahe, um die gewünschte Öffnung des Gebäudes am Abend und an den Wochenenden kostenneutral zu erreichen: Die private (und dabei genossenschaftliche) Be-

wirtschaftung der Räume durch Veranstaltungen im privaten und kulturellen Bereich, die durch

die hohe Besucheranzahl mit entsprechend hohem Konsum und Umsatz verbunden sind und damit kostendeckend realisiert werden können. Da ein Zuschuss durch die Kommune ausgeschlossen wird, tragen die Betreiberinnen das alleinige wirtschaftliche Risiko. Sie entwickeln ihre wirtschaftliche Geschäftsidee auf der Grundlage des Nutzungskonzeptes der

ELAN GmbH, das die Möglichkeit bietet, neben Qualifizierung und Bildung auch Privat- und Kulturveranstaltungen durchzuführen. In geringem Umfang können die Räume auch zukünftig

von kleinen Gruppen zu günstigen, nicht wirtschaftlich orientierten Vertragsbedingungen, genutzt werden, vorausgesetzt, das verbindlich vorgegebene wirtschaftliche Gesamtkonzept der Genossenschaft wird dadurch nicht gefährdet.

 

Neben ELAN GmbH, die gemeinnützig agiert und durch die Satzung in ihrem Handlungs- und

Finanzierungsspektrum eingeschränkt ist, entsteht im Lindenhain-Gebäude durch die BiKuL eG

eine neue Organisationsform, die als Ergänzung des bisher unter dem Dach der ELAN Ent-

wickelten gesehen wird. Es werden neue wirtschaftliche Betätigungsmöglichkeiten (u.a. die

Beteiligung an Ausschreibungen), Einnahmequellen, Fördermöglichkeiten, Auftrags- und

Qualifizierungsmöglichkeiten erschlossen, die der Wirtschaft vorbehalten sind. Die aktuell

als Begrenzung erlebten ideellen Zweckbindungen der ELAN GmbH können in der BiKuL Ge-

nossenschaft überschritten werden. Beide Organisationen können von einer zu entwickelnden

Austauschbeziehung profitieren, die letztendlich den Kunden und Kundinnen aus Fürth von Nutzen ist.


 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: