Die Gründung einer BIKUL Genossenschaft durch private Dritte wird befürwortet, sofern die Genossenschaft finanziell dauerhaft autark arbeitet. Die Räume des ELAN-Gebäudes werden kostenfrei (jedoch unter Durchreichung von Betriebs- bzw. Bewirtschaftungskosten) zur Nutzung überlassen, vorausgesetzt die wirtschaftlichen Aktivitäten der Genossenschaft entsprechen dem Nutzungskonzept, das der energetischen Generalsanierung des Gebäudes zugrunde lag.
Im Rahmen des
Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“, Programm „Kooperationen“, wurde der
Aufbau einer Bildungs- und Kulturgenossenschaft seit 2008 im Lindenhain-Gebäude
erprobt. Im Konzeptantrag standen zwei Organisationsformen zur Diskussion:
a) Kulturschaffende
und kommunale Institutionen organisieren im Rahmen einer Genossen-
schaft ihr
inhaltliches Programm in den Räumen der ELAN GmbH in den Abend- und Wochen-
endstunden in
Eigenregie. Die Finanzierung wird durch Einnahmen aus dem Bistrobetrieb und
und über
Eintrittsgelder gesichert.
b) Eine
Servicegenossenschaft bietet die Infrastruktur für Kulturschaffende und
Privatveran-
stalter und
finanziert den Betrieb über Nutzungsgebühren, die von den Mietern und
Veranstal-
tern zu erheben
sind.
Beide Modelle haben
sich in der Realität in Fürth im Rahmen des Lindenhain-Gebäudes zum jetzigen
Zeitpunkt als nicht finanzierbar erwiesen.
Die Auswertung der
Veranstaltungsformen unter wirtschaftlichem Gesichtspunkt. legte ein drittes
Konzept nahe, um die gewünschte Öffnung des Gebäudes am Abend und an den
Wochenenden kostenneutral zu erreichen: Die private (und dabei
genossenschaftliche) Be-
wirtschaftung der
Räume durch Veranstaltungen im privaten und kulturellen Bereich, die durch
die hohe
Besucheranzahl mit entsprechend hohem Konsum und Umsatz verbunden sind und
damit kostendeckend realisiert werden können. Da ein Zuschuss durch die Kommune
ausgeschlossen wird, tragen die Betreiberinnen das alleinige wirtschaftliche
Risiko. Sie entwickeln ihre wirtschaftliche Geschäftsidee auf der Grundlage des
Nutzungskonzeptes der
ELAN GmbH, das die
Möglichkeit bietet, neben Qualifizierung und Bildung auch Privat- und
Kulturveranstaltungen durchzuführen. In geringem Umfang können die Räume auch
zukünftig
von kleinen Gruppen
zu günstigen, nicht wirtschaftlich orientierten Vertragsbedingungen, genutzt
werden, vorausgesetzt, das verbindlich vorgegebene wirtschaftliche
Gesamtkonzept der Genossenschaft wird dadurch nicht gefährdet.
Neben ELAN GmbH, die
gemeinnützig agiert und durch die Satzung in ihrem Handlungs- und
Finanzierungsspektrum
eingeschränkt ist, entsteht im Lindenhain-Gebäude durch die BiKuL eG
eine neue
Organisationsform, die als Ergänzung des bisher unter dem Dach der ELAN Ent-
wickelten gesehen
wird. Es werden neue wirtschaftliche Betätigungsmöglichkeiten (u.a. die
Beteiligung an
Ausschreibungen), Einnahmequellen, Fördermöglichkeiten, Auftrags- und
Qualifizierungsmöglichkeiten
erschlossen, die der Wirtschaft vorbehalten sind. Die aktuell
als Begrenzung
erlebten ideellen Zweckbindungen der ELAN GmbH können in der BiKuL Ge-
nossenschaft
überschritten werden. Beide Organisationen können von einer zu entwickelnden
Austauschbeziehung profitieren,
die letztendlich den Kunden und Kundinnen aus Fürth von Nutzen ist.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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