Der Stadtrat folgt der Empfehlung des Bauausschusses und beschließt:
„Die Änderungssatzung wird gemäß der Vorlage der Verwaltung beschlossen; Die Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses“
Im Jahr 2003 wurde die Straßenausbaubeitragssatzung aufgrund höchstrichterlicher Entscheidung (VGH-München) komplett neu erlassen und in den Jahren 2007 und 2009 inhaltlich ergänzt. Die praktische Anwendung und die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung machen es nötig teilweise textliche Korrekturen und Anpassungen vorzunehmen um wieder eine Rechtssicherheit zu erlangen.
Dabei wurden auch redaktionelle Korrekturen durchgeführt um die Verständlichkeit zu erhöhen, bzw. wieder herbeizuführen.
Auf die Anlage mit den Änderungstexten, der Gegenüberstellung des bisherigen und des neuen Satzungstextes mit den Bemerkungen (Erklärungen) wird dabei verwiesen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Änderungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung
Erläuterung der inhaltlichen Anpassungen
Satzung 63-2 mit umgesetzten Korrekturen