Betreff
Kindergarten Karl-Hauptmannl-Straße 7, Ersatzneubau und Modifikation im Bestand Ergänzende Projektgenehmigung wegen Mehrkosten
Vorlage
GWF/021/2012
Aktenzeichen
GWF/NG-Tr
Art
Beschlussvorlage - SB

Beschluss für den Bauausschuss:

Der Bauausschuss empfiehlt die ergänzende Projektgenehmigung für den Kindergarten
Karl-Hauptmannl-Straße 7 in Höhe von 1.648.389,91 Euro (Mehrkosten: 120.000,00 Euro).

 

Beschluss für den Stadtrat:

Der Stadtrat erteilt die ergänzende Projektgenehmigung für den Kindergarten Karl-Hauptmannl-Straße 7 in Höhe von 1.648.389,91 Euro (Mehrkosten: 120.000,00 Euro).


Mehrkosten nach Erstellung der HU-Bau durch:

Unvorhersehbares, Forderungen aus dem Brandschutznachweis (Tektur),

sowie Änderungen bei der Haustechnik                                                            ca. 66.500,00 Euro

 

Mehrkosten bei Außenanlagen:

Für die Kostengruppe 500 der Kostenberechnung (HU-Bau) waren 60.000,- Euro

vorgesehen. Benötigt wurden aber insgesamt 120.000,- Euro:

60.000,- Euro für die vom Grünflächenamt geplanten Außenanlagen und zusätzlich

60.000,- Euro für die vom Architekten geplanten „gebäudenahen Außenanlagen“

                                                                                                                                                                     ca. 60.000,00 Euro

 

Zusätzliche Kosten, die in der Kostenfortschreibung des Architekten vom 31.5.2012

nicht berücksichtigt sind:

z.B. Genehmigungsgebühren, Umzugskosten, Überdachung der Haupteingangs-

treppe (wegen Rutschgefahr, Forderung aus der Arbeitsschutzbegehung)

                                                                                                                                                                     ca. 92.500,00 Euro

 

Minderungen:

Photovoltaikanlage wurde nicht ausgeführt (verbleibende Dachfläche

zu gering)                                                                                                            - 63.000,00 Euro

Minderungen bei verschiedenen Gewerken unter Berücksichtigung der

Kostenfortschreibung vom  31.5.2012                                                        - 52.166,00 Euro

 

 

Mehrkosten gesamt                                                                                        103.834,00 Euro

 

 

Da noch nicht alle Schlussrechnungen vorliegen und noch Forderungen aus der Arbeits­schutzbegehung umgesetzt werden müssen, betragen die zu erwartenden Mehrkosten

ca. 120.000,00 Euro.

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen somit 1.648.389,91 Euro (Projektgenehmigung vom 20.5.2009  i. H. v. 1.528.389,91 Euro).

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

1.648.389,91

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Die Mittelbereitstellung der Mehrkosten ist bereits durch Dringliche Anordnung

vom 01.06.2012 erfolgt.