Beschluss für den Bauausschuss:
Der Bauausschuss empfiehlt die ergänzende Projektgenehmigung
für den Kindergarten
Karl-Hauptmannl-Straße 7 in Höhe von 1.648.389,91 Euro (Mehrkosten: 120.000,00
Euro).
Beschluss für den Stadtrat:
Der Stadtrat erteilt die ergänzende Projektgenehmigung für den Kindergarten Karl-Hauptmannl-Straße 7 in Höhe von 1.648.389,91 Euro (Mehrkosten: 120.000,00 Euro).
Mehrkosten nach Erstellung
der HU-Bau durch:
Unvorhersehbares,
Forderungen aus dem Brandschutznachweis (Tektur),
sowie Änderungen bei der
Haustechnik ca. 66.500,00 Euro
Mehrkosten bei Außenanlagen:
Für die Kostengruppe 500 der
Kostenberechnung (HU-Bau) waren 60.000,- Euro
vorgesehen. Benötigt wurden
aber insgesamt 120.000,- Euro:
60.000,- Euro für die vom
Grünflächenamt geplanten Außenanlagen und zusätzlich
60.000,- Euro für die vom
Architekten geplanten „gebäudenahen Außenanlagen“
ca.
60.000,00 Euro
Zusätzliche Kosten, die in
der Kostenfortschreibung des Architekten vom 31.5.2012
nicht berücksichtigt sind:
z.B. Genehmigungsgebühren,
Umzugskosten, Überdachung der Haupteingangs-
treppe (wegen Rutschgefahr,
Forderung aus der Arbeitsschutzbegehung)
ca.
92.500,00 Euro
Minderungen:
Photovoltaikanlage wurde
nicht ausgeführt (verbleibende Dachfläche
zu gering) -
63.000,00 Euro
Minderungen bei verschiedenen Gewerken unter
Berücksichtigung der
Kostenfortschreibung vom 31.5.2012 - 52.166,00 Euro
Mehrkosten gesamt 103.834,00
Euro
Da noch nicht alle Schlussrechnungen vorliegen und
noch Forderungen aus der Arbeitsschutzbegehung umgesetzt werden müssen,
betragen die zu erwartenden Mehrkosten
ca. 120.000,00 Euro.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen somit
1.648.389,91 Euro (Projektgenehmigung vom 20.5.2009 i. H. v. 1.528.389,91 Euro).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
1.648.389,91 € |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Die
Mittelbereitstellung der Mehrkosten ist bereits durch Dringliche Anordnung vom
01.06.2012 erfolgt. |
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