1. Den Ausführungen und Abwägungen des Baureferates wird beigetreten.
2. Der
Bau- und Werkausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 433 „Gewerbepark
Hardhöhe West“ sowie die dazugehörige Begründung (mit Anlagen).
3. Der Bau- und Werkausschuss beschließt, die
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung zu veranlassen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (und die innerstädtischen Dienststellen) davon zu benachrichtigen.
Bisherige Beratungsfolge Sitzungstermin Abstimmungsergebnis
einst. mit Mehrheit
angen. abgel.
1. StR
Aufstellungsbeschluss
B-Plan Nr. 433 Sportpark West 11.12.1985 X
2. StR Änderung
Zielsetzung
Hauptverwaltung Quelle 14.10.1993 X
3. BWA
Abschnittsweise Realisierung des Baugebiets 10.03.2010 X
4. BWA Konkretisierung
der nördlichen Erschließungstrasse 05.05.2010 X
5. StR Erschließungskonzept
Konkretisierung der Planungsziele 23.06.2010 X
Mit Beschluss des Stadtrates vom 11.12.1985 wurde das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 433 Hardhöhe West eingeleitet.
Zielsetzung dieses Bebauungsplanes war die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des „Sportpark West“
(Stadion - Spielvereinigung Fürth).
Nachdem dann die Flächen durch die Fa. Quelle, zur Errichtung einer
Hauptverwaltung erworben wurden, hat der Stadtrat am 14.10.1993 die Zielsetzung
des Bebauungsplanes entsprechend geändert und den Geltungsbereich erweitert.
Diese Zielsetzung ist aus bekannten Gründen nicht mehr relevant. Die
Grundstücke wurden durch die Stadt Fürth zurückerworben und sollen künftig der
Ansiedlung von Gewerbebetrieben dienen. Die Zielsetzung wurde neu definiert und
unter Berücksichtigung der Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes, der
hier bereits eine gewerbliche Baufläche darstellt, soll im Bebauungsplan Nr.
433 Hardhöhe West nun ein Gewerbegebiet festgesetzt werden.
Zur Entlastung der Würzburger Straße soll das Baugebiet, entsprechend
der Darstellung im Flächennutzungsplan, auch an die Hafenstraße angebunden
werden. Durch die Festsetzung geeigneter Maßnahmen wird der Lärmschutz
gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung und den Kleingärten sichergestellt.
Zu diesem Verfahren fanden die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Hierbei ging eine Vielzahl
von Anregungen ein. Die Anregungen mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen
liegen diesem Beschlussantrag bei und werden Bestandteil des Beschlusses.
Den
Ausführungen und Abwägungen des Baureferates wird nun beigetreten. Der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 433 Gewerbepark Hardhöhe West wird mit der
dazugehörigen Begründung (mit Anlagen) gebilligt. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist nun durchzuführen.
Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung zu
veranlassen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (und die
innerstädtischen Dienststellen) davon zu benachrichtigen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Bebauungsplan Nr. 433 „Gewerbepark Hardhöhe West“
2. Begründung
3. Einzelabwägung frühzeitige Bürgerbeteiligung
4. Einzelabwägung Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
5. 01 Eingriffs – Ausgleichbilanzierung
6. 02 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
7. 03 Schallschutzgutachten
8. 04.01 Übersichtsplan 1 zu den CEF-Maßnahmen
04.02 Übersichtsplan 2 zu den CEF-Maßnahmen