Betreff
Kindergartenplätze - Schaffung von 50 Kindergartenplätzen im Zehentweg 5 durch die WBG Fürth
Vorlage
JgA/054/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird unterjährig die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 50 Kindergartenplätzen in einem
2-gruppigen Kindergarten im ehemaligen Schulgebäude Zehentweg 5 genehmigt.

 


Zur Abdeckung des aktuellen Bedarfs an Kindergartenplätzen in der Gesamtstadt sollen kurzfristig 2 Klassenräume im ehem. Schulgebäude Zehentweg 5 in Burgfarrnbach in einen 2-gruppigen Kindergarten umgebaut werden. Die Einrichtung, die bereits als Ausweichquartier für die Kita XV/Geißäckerstraße Verwendung fand, soll jetzt für eine Zwischennutzung von 5 Jahren mit einem Investitionsaufwand von rd. 125.000 € (insbesondere für Haustechnik und Sanitäreinrichtungen) genutzt werden. Es ist vorgesehen, der WBG das Anwesen zum Grundstückswert zu verkaufen und dann einen Mietvertrag für zunächst 5 Jahre zu schließen. Die sich evtl. ergebende Differenz zwischen den Investitionskosten in Höhe von 125.000 € und den abschließend noch zu ermittelnden Kaufpreis wird über die Miete abgegolten. Die Einrichtung soll zur Abdeckung des aktuellen Kindergartenplatzbedarfs bereits zum 01.01.2013 in den Betrieb gehen und Kindern aus der gesamten Stadt offenstehen, die bislang nicht in wohnortnahen Einrichtungen aufgenommen werden konnten.

 

Zum Stand 31.12.2011 stehen 3.322 Kindergartenplätzen 3.358  3- bis 6 ½-Jährigen Kindern zur Verfügung. Tatsächlich werden 3.182 Kinder in Kindergärten betreut. Die Differenz ergibt sich durch die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren und Schulkindern in Kindergärten, wie auch durch belegungsbedingte (Sollschlüssel) Leerstände.*

 

 

Um auch 2013 eine 100 %ige Versorgung zu gewährleisten - auch die Entwicklung der Bevölkerung und die Geburtenrate gibt Anlass zum Handeln - wurden erste Maßnahmen eingeleitet:

 

1. Es werden – nach Möglichkeit – zusätzliche Kindergartenplätze durch die vorübergehende

Ausdehnung der Betriebserlaubnis und durch  Personalaufstockung in Einrichtungen geschaffen, die über belegungsbedingte (Sollschlüssel) Leerstände * verfügen.

 

2. Durch den massiven Ausbau von Krippenplätzen wird die Zahl der aktuell durch Krippenkinder belegten Plätze wesentlich reduziert (derzeit 180) und diese Plätze stehen dann wieder den „klassischen“ Kindergartenkindern zur Verfügung.

 

Der Ausbau des Schulgebäudes Zehentweg und die auf 5 Jahre angelegte Nutzung als 2-gruppiger Kindergarten trägt ebenfalls zur Entspannung der Versorgungssituation bei.

Zur längerfristigen Problemlösung betreibt das Referat IV u.a. auch die  rasche Umsetzung eines neuen Projekts auf dem ehem. Tuchergelände in der Südstadt. Dort soll ein 4-gruppiger Kindergarten geschaffen werden (Planung hierzu läuft und wird dem Stadtrat voraussichtlich im Herbst 2012 zur Genehmigung vorgelegt).

 

 

*)   Wodurch entstehen (Sollschlüssel-) Leerstände?

      1.   Aufnahme von unter Dreijährigen, die aufgrund des Faktors 2 des Anstellungsschlüssels eine geringere
      Anzahl an Aufnahmen im Kindergarten ermöglichen
      Beispiel: Bei einer Gruppe mit 25 anerkannten KiGa-Plätzen werden 5 Kinder unter drei Jahren aufgenommen.
      Dies bedeutet aufgrund des Faktors 2, dass die 5 unter Dreijährigen doppelt gezählt werden und somit
      10 Plätze beanspruchen. Statt 25 Kinder, können nur 20 Kinder aufgenommen werden).

      2.   Der Anstellungsschlüssel generell. So führt denn auch ohne die unter Dreijährigen Kinder der höhere Faktor bei
      Kindern mit Migrationshintergrund (Faktor 1,3), Schwerbehinderung (Faktor 4,5) und hohen Buchungszeiten,
      im Ergebnis zu einer Reduzierung der Plätze.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Plan

1 Kostenschätzung