Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen. Der Vorgang wird im Moment nicht weiter verfolgt, kann jedoch auf Antrag einer Fraktion nach der Bundestagswahl 2013 erneut im Stadtrat aufgegriffen werden.


Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 01.10.2012 (SP-Nr. 44) soll dem Stadtrat ein Appell an den Verordnungsgeber zur erweiterten Auslegung des Gefährdungsbegriffes zur Beschlussfassung vorgelegt werden, damit den Kommunen die Anordnung von Geschwindig-keitsbeschränkungen vor besonders sensiblen Einrichtungen erleichtert wird. Der Deutsche Bundestag befasste sich jedoch bereits zu Jahresbeginn 2012 u.a. mit Forderungen nach einer generellen Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts. Mit Drucksache 17/5772 (siehe Anlage) beantragte die SPD-Bundestagsfraktion ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Eine der Forderungen war die Prüfung einer generellen Minderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts (siehe Seite 4 letzter Punkt).

Zu dem Antrag der SPD sowie zu Anträgen der Fraktionen der CSU/CDU, FDP (17/5530) und B90/Die Grünen (17/7466) bezog der Deutsche Verkehrssicherheitsrat mit Schreiben vom 03.11.2011 Stellung. Auch der DVR spricht sich für eine innerstädtische Regelgeschwindigkeit 30 aus. Die Stellungnahme des DVR liegt als Anhang bei. Der ADAC sprach sich dagegen in der Verbandsanhörung gegen eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung aus. Die Stellungnahme liegt ebenfalls bei. Mit den Fraktionsanträgen befasste sich der Verkehrs-ausschuss des Deutschen Bundestages am 16.01.2012. Der Verkehrsausschuss empfahl die Ablehnung der Anträge der SPD-Bundestagsfraktion (Drucksache 17_5772) und der Fraktion B90/Die Grünen (Drucksache 17_7466, die jeweils die Minderung der innerörtlichen Regel-geschwindigkeit auf 30 km/h beinhalteten. Der Antrag der CSU/CDU-Bundestagsfraktion (Drucksache 17_5530) wurde dem Bundestag zur Beschlussfassung empfohlen. Dieser Antrag enthält keine Forderung einer generellen innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit 30.

 

Der Bundestag hat die Bundesregierung am 19. Januar aufgefordert, die Verkehrssicherheit in Deutschland zu verbessern und dabei 14 Empfehlungen zu folgen, die CDU/CSU und FDP in einem Antrag (17_5530) formuliert haben. Der Antrag wurde auf Empfehlung des Verkehrs-ausschusses (17_8341) bei Enthaltung aller drei Oppositionsfraktionen angenommen. Bei Enthaltung der Linksfraktion lehnte die Koalitionsmehrheit einen SPD-Antrag (17_5772) ab, der 30 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit umfasst, u.a. die Absenkung der innerörtlichen Geschwindigkeit auf 30. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für einen Masterplan Verkehrssicherheit (17_7466), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein ambitioniertes nationales Verkehrssicherheitsprogramm 2011-2020 vorzulegen. Die SPD enthielt sich, Die Linke unterstützte den Antrag, Union und FDP lehnten ihn ab. Der Bundestag folgte bei allen drei Voten einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (17_8341).

Eine Änderung der StVO hinsichtlich einer erleichterten Abweichung von der allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist aufgrund der aktuellen Beschlusslage des Deutschen Bundestages nicht zu erwarten. Insoweit erscheint ein Appell des Stadtrates an den Verordnungsgeber nicht zielführend zu sein.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: