Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen. Der Vorgang wird
im Moment nicht weiter verfolgt, kann jedoch auf Antrag einer Fraktion nach der
Bundestagswahl 2013 erneut im Stadtrat aufgegriffen werden.
Mit Beschluss des
Verkehrsausschusses vom 01.10.2012 (SP-Nr. 44) soll dem Stadtrat ein Appell an
den Verordnungsgeber zur erweiterten Auslegung des Gefährdungsbegriffes zur
Beschlussfassung vorgelegt werden, damit den Kommunen die Anordnung von
Geschwindig-keitsbeschränkungen vor besonders sensiblen Einrichtungen
erleichtert wird. Der Deutsche Bundestag befasste sich jedoch bereits zu
Jahresbeginn 2012 u.a. mit Forderungen nach einer generellen Herabsetzung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts. Mit Drucksache 17/5772 (siehe Anlage) beantragte die
SPD-Bundestagsfraktion ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der
Verkehrssicherheit. Eine der Forderungen war die Prüfung einer generellen
Minderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts (siehe Seite 4 letzter
Punkt).
Zu dem Antrag der SPD sowie zu Anträgen der Fraktionen der CSU/CDU, FDP
(17/5530) und B90/Die Grünen (17/7466) bezog der Deutsche
Verkehrssicherheitsrat mit Schreiben vom 03.11.2011 Stellung. Auch der DVR
spricht sich für eine innerstädtische Regelgeschwindigkeit 30 aus. Die
Stellungnahme des DVR liegt als Anhang bei. Der ADAC sprach sich dagegen in der
Verbandsanhörung gegen eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung aus. Die
Stellungnahme liegt ebenfalls bei. Mit den Fraktionsanträgen befasste sich der
Verkehrs-ausschuss des Deutschen Bundestages am 16.01.2012. Der
Verkehrsausschuss empfahl die Ablehnung der Anträge der SPD-Bundestagsfraktion
(Drucksache 17_5772) und der Fraktion B90/Die Grünen (Drucksache 17_7466, die
jeweils die Minderung der innerörtlichen Regel-geschwindigkeit auf 30 km/h
beinhalteten. Der Antrag der CSU/CDU-Bundestagsfraktion (Drucksache 17_5530)
wurde dem Bundestag zur Beschlussfassung empfohlen. Dieser Antrag enthält keine
Forderung einer generellen innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit 30.
Der Bundestag hat die Bundesregierung am 19. Januar aufgefordert, die
Verkehrssicherheit in Deutschland zu verbessern und dabei 14 Empfehlungen zu
folgen, die CDU/CSU und FDP in einem Antrag (17_5530) formuliert haben. Der
Antrag wurde auf Empfehlung des Verkehrs-ausschusses (17_8341) bei Enthaltung
aller drei Oppositionsfraktionen angenommen. Bei Enthaltung der Linksfraktion
lehnte die Koalitionsmehrheit einen SPD-Antrag (17_5772) ab, der 30 Maßnahmen
zur Verbesserung der Verkehrssicherheit umfasst, u.a. die Absenkung der
innerörtlichen Geschwindigkeit auf 30. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag von
Bündnis 90/Die Grünen für einen Masterplan Verkehrssicherheit (17_7466), in dem
die Bundesregierung aufgefordert wird, ein ambitioniertes nationales
Verkehrssicherheitsprogramm 2011-2020 vorzulegen. Die SPD enthielt sich, Die
Linke unterstützte den Antrag, Union und FDP lehnten ihn ab. Der Bundestag
folgte bei allen drei Voten einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (17_8341).
Eine Änderung der StVO hinsichtlich einer erleichterten Abweichung von
der allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener
Ortschaften ist aufgrund der aktuellen Beschlusslage des Deutschen Bundestages
nicht zu erwarten. Insoweit erscheint ein Appell des Stadtrates an den
Verordnungsgeber nicht zielführend zu sein.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
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nein |
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ja |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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