Betreff
Neuer Einkaufsschwerpunkt in der Rudolf-Breitscheid-Straße, 1. Investorenauswahlverfahren, 2. Weiteres Vorgehen
Vorlage
DÜ/025/2011
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat stimmt aufgrund der zentralen Bedeutung der vom Büro DunnettCraven vorge-legten Planung zu, im Rahmen des weiteren Verfahrens auf einen Architektenwettbewerb nach § 3 Abs. 2 RPW 2008 zu verzichten. Verfahrensbegleitend soll weiterhin an dem bewährten Instrument eines Projektbeirates festgehalten werden. Über die geänderte Zusammensetzung wird noch gesondert entschieden..


1. Auf Grundlage der Ergebnisse des wettbewerblichen Dialogs (Dialogrunde 3: Schwerpunkt „Recht und Grunderwerb/Preis“) wurden die Gespräche mit der Fa. MIB zum

 

 

Abschluss eines Kaufvertrages mit Bau- und Betriebsverpflichtung nunmehr abgeschlossen. Die weitere Behandlung erfolgt im Rahmen des nichtöffentlichen Teils der Stadtratssitzung.

 

 

2. Nach den bisherigen Überlegungen sollte im Anschluss an den Vertragsabschluss durch den Investor in Abstimmung und Einvernehmen mit der Stadt Fürth ein Architektenwettbewerb (Realisierungswettbewerb/Einladungswettbewerb) gem. § 3 Abs. 2 RPW 2008 (zwingende Vorgabe) durchgeführt werden. 

 

 

3. Im Hinblick auf die zentrale Bedeutung des Entwurfs des Büros DunnettCraven für das von der Fa. MIB AG vorgestellte Konzept wird seitens MIB  ein Architektenwettbewerb gem. § 3 Abs. 2 RPW 2008 als wenig zielführend betrachtet. Vielmehr sollen in einem  Kooperativem Dialogverfahren die Planungen des Büros DunnettCraven weiter verfolgt und vertieft werden.

 

 

4. Bei dem von der Fa. MIB vorgeschlagenen Verfahren handelt es sich um eine Abweichung der im Stadtrat beschlossenen Vorgaben. Seitens der Fa. KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurden deshalb nochmals die formalen vergaberechtlichen Aspekte überprüft und festgestellt, dass die Abweichung im Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zu sehen ist. Auf die anliegende Stellungnahme (s. Anlage 2) wird Bezug genommen.

 

 

5. Die Bürgerinitiative „Bessere Mitte für Fürth“ hat sich im Rahmen der Sitzung vom 26.10.2011 nochmals zum weiteren Vorgehen im Verfahren beraten. Die wesentlichen Inhalte können der anliegenden Stellungnahme (s. Anlage 1) entnommen werden. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass die v. g. Vorgaben im laufenden Verfahren weitestgehend berücksichtigt werden können.

 

 

6. Aus fachlicher Sicht präferiert das Baureferat das Festhalten an den bisherigen Vorgaben (Architektenwettbewerb gem. § 3 Abs. 2 RPW 2008).

 

 

7. Aufgrund der positiven Erfahrungen sollte weiterhin an der sich bewährten Form eines Projektbeirates, unter Einbeziehung weiterer Architekten und Fachleute (insb. Baukunstbeirat), festgehalten werden. Über die genaue Zusammensetzung wird noch gesondert ent-schieden..


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1. Stellungnahme der Bürgerinitiative „Bessere Mitte für Fürth“ zum weiteren Vorgehen im Verfahren zum

Einkaufsschwerpunkt Rudolf-Breitscheid-Straße

2. Stellungnahme der Fa. KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vom 11.11.2011