Der Stadtrat stimmt aufgrund der zentralen Bedeutung der vom Büro DunnettCraven vorge-legten Planung zu, im Rahmen des weiteren Verfahrens auf einen Architektenwettbewerb nach § 3 Abs. 2 RPW 2008 zu verzichten. Verfahrensbegleitend soll weiterhin an dem bewährten Instrument eines Projektbeirates festgehalten werden. Über die geänderte Zusammensetzung wird noch gesondert entschieden..
1. Auf Grundlage der
Ergebnisse des wettbewerblichen Dialogs (Dialogrunde 3: Schwerpunkt „Recht und
Grunderwerb/Preis“) wurden die Gespräche mit der Fa. MIB zum
Abschluss eines
Kaufvertrages mit Bau- und Betriebsverpflichtung nunmehr abgeschlossen. Die
weitere Behandlung erfolgt im Rahmen des nichtöffentlichen Teils der
Stadtratssitzung.
2. Nach den
bisherigen Überlegungen sollte im Anschluss an den Vertragsabschluss durch den
Investor in Abstimmung und Einvernehmen mit der Stadt Fürth ein
Architektenwettbewerb (Realisierungswettbewerb/Einladungswettbewerb) gem. § 3
Abs. 2 RPW 2008 (zwingende Vorgabe) durchgeführt werden.
3. Im Hinblick auf
die zentrale Bedeutung des Entwurfs des Büros DunnettCraven für das von der Fa.
MIB AG vorgestellte Konzept wird seitens MIB
ein Architektenwettbewerb gem. § 3 Abs. 2 RPW 2008 als wenig zielführend
betrachtet. Vielmehr sollen in einem
Kooperativem Dialogverfahren die Planungen des Büros DunnettCraven
weiter verfolgt und vertieft werden.
4. Bei dem von der
Fa. MIB vorgeschlagenen Verfahren handelt es sich um eine Abweichung der im
Stadtrat beschlossenen Vorgaben. Seitens der Fa. KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH wurden deshalb nochmals die formalen vergaberechtlichen Aspekte überprüft
und festgestellt, dass die Abweichung im Einklang mit den rechtlichen
Rahmenbedingungen zu sehen ist. Auf die anliegende Stellungnahme (s. Anlage 2)
wird Bezug genommen.
5. Die
Bürgerinitiative „Bessere Mitte für Fürth“ hat sich im Rahmen der Sitzung vom
26.10.2011 nochmals zum weiteren Vorgehen im Verfahren beraten. Die
wesentlichen Inhalte können der anliegenden Stellungnahme (s. Anlage 1)
entnommen werden. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass die v. g.
Vorgaben im laufenden Verfahren weitestgehend berücksichtigt werden können.
6. Aus fachlicher
Sicht präferiert das Baureferat das Festhalten an den bisherigen Vorgaben
(Architektenwettbewerb gem. § 3 Abs. 2 RPW 2008).
7. Aufgrund der positiven Erfahrungen sollte weiterhin an der sich bewährten Form eines Projektbeirates, unter Einbeziehung weiterer Architekten und Fachleute (insb. Baukunstbeirat), festgehalten werden. Über die genaue Zusammensetzung wird noch gesondert ent-schieden..
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Stellungnahme der Bürgerinitiative „Bessere Mitte für Fürth“ zum weiteren Vorgehen im Verfahren zum
Einkaufsschwerpunkt Rudolf-Breitscheid-Straße
2. Stellungnahme der Fa. KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vom 11.11.2011