Zur Abdeckung des Bedarfs an Krippenplätzen wird dem Stadtrat die Genehmigung und Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 12 Krippenplätzen in der Mannhofer Str. 32b unter der Trägerschaft der Kath. Kirchengemeinde Herz-Jesu Mannhof empfohlen. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass die Kirchengemeinde als Träger den Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abzustimmen hat.
Mit
Stadtratsbeschluss vom 13.04.2011 wurde die Betreuungsquote für Kinder von 0 –
3 Jahren auf 35 % festgesetzt. Um das damit verfolgte Ziel, den Rechtsanspruch
auf einen Krippenplatz zum 01.08.2013 garantieren zu können, bedarf es einer
weiterhin großen Bereitschaft zu Investitionen und Trägerschaften.
Die kath.
Kirchengemeinde Herz-Jesu Mannhof, die bereits Träger einer Krippengruppe mit
12 Plätzen ist, hat mit Schreiben vom 12.07.2011 die Erweiterung um eine zweite
Krippengruppe beantragt. Die vorhandene Gruppe ist in einem gesonderten Bau
untergebracht. Die neue Gruppe kann im Hauptgebäude des dreigruppigen
Kindergartens untergebracht werden.
Der Entwurf des
Architekturbüros Meisner (als Anlage beigefügt) sieht einen Anbau für das
Treppenhaus und einen Fluchtbalkon vor. Fachlich kann diesem Entwurf seitens
des Jugendamts grundsätzlich zugestimmt werden. Für die Finanzierung nach den
Krippenförderrichtlinien ist von der Höchstgrenze (369.360,00 €) auszugehen.
Der staatliche
Anteil mit 70,6% beträgt 260.770,00 €, der städtische Anteil 54.260,00 €. Hinzu kommt die
Ausstattungspauschale in Höhe von 15.000 €, die voll vom Staat ersetzt wird.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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