Betreff
Kath. Kindergarten St. Marien, Hummelstr. 6 - Generalsanierung und Schaffung von 12 Krippenplätzen
Vorlage
JgA/082/2011
Art
Beschlussvorlage - SB

Aufgrund der dargestellten Kostenmehrungen besteht Einverständnis mit der vorgelegten Kostenschätzung. Dem Stadtrat wird daher empfohlen, die in der MIP 2012 für die Generalsanierung des Kindergartens sowie der Einrichtung einer 1-gruppigen Kinderkrippe vorgesehenen Mittel von 501.600 € auf 929.360 € zu erhöhen. ( Die Staatl. Zuschüsse erhöhen sich von 271.600 € auf 495.000 € - einschl. 15.000 € Ausst. Pauschale -, die städt.Mittel von 230.000 € auf 382.200 €, einschließlich 71.500 € freiwillige Leistung).

Alternativ (ohne freiwillige Leistung):

Aufgrund der dargestellten Kostenmehrungen besteht Einverständnis mit der vorgelegten Kostenschätzung. Dem Stadtrat wird daher empfohlen, die in der MIP 2012 für die Generalsanierung des Kindergartens sowie der Einrichtung einer 1-gruppigen Kinderkrippe vorgesehenen Mittel von 501.600 € auf 847.860 € zu erhöhen und den Stadtratsbeschluss vom 01.09.2009 hinsichtlich der freiwilligen Leistung zu revidieren.


Mit Schreiben vom 18.06.2009 beantragte die Katholische Kirchenstiftung St. Marien die Genehmigung und (Mit-)Finanzierung zur Generalsanierung des Kindergartens und der Schaffung von 12 Krippenplätzen.

 

Dem Antrag wurde mit Stadtratsbeschluss vom 21.10.2009 zugestimmt und in der MIP 2012 insgesamt 501.600 €, mit einem städt. Anteil von 230.000 € eingestellt.

Gegenüber der seinerzeitigen Kostenberechnung haben sich inzwischen deutliche Mehrkosten ergeben, so dass es einer aktualisierten Genehmigung bedarf.

 

So erhöhen sich die vom Architekten ermittelten Gesamtkosten für die Kindergartengeneralsanierung von 428.000 € auf 758.000 € und für die Krippe von 202.000 € auf 393.345 €.

 

Aktuell sind für einen Kindergarten mit 50 Plätzen 267 m² förderfähig und mit 3.420 € zu multipliziern; förderfähige Kosten somit 913.140 €

 

Für eine Krippe mit 12 Plätzen sind 369.360 € förderfähig (12 Plätze x 9 m² x 3.420 €).

 

Von diesen Beträgen ist auszugehen und mit den Kosten von 2009 zu vergleichen.

 

Für die Generalsanierung und der Neuschaffung von 12 Krippenplätzen sind in der MIP 2012 insgesamt 501.600 € eingeplant (Staatl. Anteil 271.600 € und städt. Anteil 230.000 €).

 

Berücksichtigt wurde hierbei aber nicht der Stadtratsbeschluss vom 21.10.2001, der eine freiwillige Leistung von 50% der Differenz von den förderfähigen zu den zuwendungsfähigen Kosten für die Generalsanierung genehmigte; dies wären 71.500 €.

 

Folgende Tabelle geht vom Stand 2009 aus und stellt die Kostensteigerung um 27% und um die Nachbesserungen dar (auch hinsichtlich der „freiwilligen Leistung“, die allerdings bei der Krippe nicht in Frage kommt):

 

Kindergarten

 

 

2009

2009 + 27%

2009 + 27% + Nachbesserung

Stadt gesetzl.Leistung

 

143.000 €

 

174.000 €

 

252.800 €

Stadt

Freiwillige Leistung

 

71.500 €

 

71.500 €

(statt 87.000 €)

 

71.500 €

(statt 126.400 €)

 

Gesamt:

 

214.500 €

 

245.500 €

(statt 261.000 €

 

324.300 €

(statt 379.200 €)

 

Staatliche Leistung

114.000 €

138.000 €

202.228 €

 

Krippe

 

 

2009

2009 + 27%

2009 +27% +

Nachbesserung

Stadt (gesetzliche Leistung)

 

29.700 €

 

41.160 €

 

58.290 €

 

Staatliche Leistung

142.600 €

197.680 €

279.000 €

 

Hinsichtlich der „freiwilligen Leistung“ gibt es seitens der Finanzverwaltung allerdings Einwände, die sich selbst auf den oben genannten Betrag in Höhe von 71.500 € bezieht und vom Stadtrat genehmigt wurde. Jugendamt vertritt den Standpunkt des Vertrauensschutzes, so dass sich die freiwillige Leistung nicht auf die Kostensteigerung beziehen darf, jedoch den seinerzeitigen Betrag garantiert. Die Beschlussvorlage enthält die Alternative.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

929.360 €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst.      4642 u. 4644

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

                                                     15.000 €  Ausstattungspauschale (100%ige Erstattung Staat

                                                     494.930 € staatl. Anteil (gegenüber 271.600 € MIP)

                                                     230.000 € städt. Anteil  (gem. MIP)

                                      Über 189.430 € kann kein Deckungsvorschlag gemacht werden.

 


Kostenaufstellung vom 18./19.07.2011, Stellungnahme des Ref. II vom 19.09.2011

Darstellung der Kostenmehrung vom 06.09.2011