Aufgrund der dargestellten Kostenmehrungen besteht Einverständnis mit der vorgelegten Kostenschätzung. Dem Stadtrat wird daher empfohlen, die in der MIP 2012 für die Generalsanierung des Kindergartens sowie der Einrichtung einer 1-gruppigen Kinderkrippe vorgesehenen Mittel von 501.600 € auf 929.360 € zu erhöhen. ( Die Staatl. Zuschüsse erhöhen sich von 271.600 € auf 495.000 € - einschl. 15.000 € Ausst. Pauschale -, die städt.Mittel von 230.000 € auf 382.200 €, einschließlich 71.500 € freiwillige Leistung).
Alternativ (ohne freiwillige Leistung):
Aufgrund der dargestellten Kostenmehrungen besteht Einverständnis mit der vorgelegten Kostenschätzung. Dem Stadtrat wird daher empfohlen, die in der MIP 2012 für die Generalsanierung des Kindergartens sowie der Einrichtung einer 1-gruppigen Kinderkrippe vorgesehenen Mittel von 501.600 € auf 847.860 € zu erhöhen und den Stadtratsbeschluss vom 01.09.2009 hinsichtlich der freiwilligen Leistung zu revidieren.
Mit Schreiben vom
18.06.2009 beantragte die Katholische Kirchenstiftung St. Marien die
Genehmigung und (Mit-)Finanzierung zur Generalsanierung des Kindergartens und
der Schaffung von 12 Krippenplätzen.
Dem Antrag wurde mit
Stadtratsbeschluss vom 21.10.2009 zugestimmt und in der MIP 2012 insgesamt
501.600 €, mit einem städt. Anteil von 230.000 € eingestellt.
Gegenüber der
seinerzeitigen Kostenberechnung haben sich inzwischen deutliche Mehrkosten
ergeben, so dass es einer aktualisierten Genehmigung bedarf.
So erhöhen sich die
vom Architekten ermittelten Gesamtkosten für die Kindergartengeneralsanierung
von 428.000 € auf 758.000 € und für die Krippe von 202.000 € auf 393.345 €.
Aktuell sind für
einen Kindergarten mit 50 Plätzen 267 m² förderfähig und mit 3.420 € zu
multipliziern; förderfähige Kosten somit 913.140 €
Für eine Krippe mit
12 Plätzen sind 369.360 € förderfähig (12 Plätze x 9 m² x 3.420 €).
Von diesen Beträgen
ist auszugehen und mit den Kosten von 2009 zu vergleichen.
Für die
Generalsanierung und der Neuschaffung von 12 Krippenplätzen sind in der MIP
2012 insgesamt 501.600 € eingeplant
(Staatl. Anteil 271.600 € und städt. Anteil 230.000 €).
Berücksichtigt wurde
hierbei aber nicht der Stadtratsbeschluss vom 21.10.2001, der eine freiwillige Leistung von 50% der
Differenz von den förderfähigen zu den zuwendungsfähigen Kosten für die
Generalsanierung genehmigte; dies wären 71.500 €.
Folgende Tabelle
geht vom Stand 2009 aus und stellt die Kostensteigerung um 27% und um die
Nachbesserungen dar (auch hinsichtlich der „freiwilligen Leistung“, die
allerdings bei der Krippe nicht in Frage kommt):
Kindergarten
|
2009 |
2009 + 27% |
2009 + 27% +
Nachbesserung |
Stadt gesetzl.Leistung |
143.000 € |
174.000 € |
252.800 € |
Stadt Freiwillige
Leistung |
71.500 € |
71.500 € (statt 87.000 €) |
71.500 € (statt 126.400
€) |
Gesamt: |
214.500 € |
245.500 € (statt 261.000 € |
324.300 € (statt 379.200
€) |
Staatliche
Leistung |
114.000 € |
138.000 € |
202.228 € |
Krippe
|
2009 |
2009 + 27% |
2009 +27% + Nachbesserung |
Stadt (gesetzliche Leistung) |
29.700 € |
41.160 € |
58.290 € |
Staatliche
Leistung |
142.600 € |
197.680 € |
279.000 € |
Hinsichtlich der „freiwilligen Leistung“ gibt es seitens der Finanzverwaltung allerdings Einwände, die sich selbst auf den oben genannten Betrag in Höhe von 71.500 € bezieht und vom Stadtrat genehmigt wurde. Jugendamt vertritt den Standpunkt des Vertrauensschutzes, so dass sich die freiwillige Leistung nicht auf die Kostensteigerung beziehen darf, jedoch den seinerzeitigen Betrag garantiert. Die Beschlussvorlage enthält die Alternative.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
929.360
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
4642 u. 4644 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
x |
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: 15.000
€ Ausstattungspauschale (100%ige
Erstattung Staat
494.930 € staatl. Anteil (gegenüber 271.600 € MIP)
230.000 € städt. Anteil (gem. MIP) Über
189.430 € kann kein Deckungsvorschlag gemacht werden. |
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Kostenaufstellung vom 18./19.07.2011, Stellungnahme des Ref. II vom 19.09.2011
Darstellung der Kostenmehrung vom 06.09.2011