1. Von den Ausführungen der Verwaltung wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Der Bau- und
Werkausschuss beschließt, die Generalsanierung des Anwesens
Helmstraße 5 mit max.
59.900,-- € zu fördern.
3. Der
Beschluss ergeht vorbehaltlich der Bewilligung entsprechender Zuwendungen
zugunsten der Stadt Fürth. Die
benötigten Haushaltsmittel sind bei Bedarf vorzeitig
freizugeben..
Der dreigeschossige
giebelständige Putzbau mit Satteldach des ehem. Gasthauses „Zum Silberfischla“
wurde im 17./18. Jahrhundert errichtet. Das Gebäude ist prägender Bestandteil
des historischen Ensembles der Altstadt.
Das Gebäude weist
massive Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarfe auf, aufgrund der
Schadensbilder besteht in einer zeitnahen Generalsanierung die letzte Chance,
das Gebäude für die Nachwelt zu erhalten. Ein Abgang des Gebäudes würde einen
erheblichen Verlust der historischen Bausubstanz im Quartier um das Jüdische
Regionalmuseum bedeuten und eine h. E. nicht heilbare Lücke im Ensemble
hinterlassen.
Der Denkmalwert des
Gebäudes wird durch das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege als hoch
eingeschätzt, Mittel des Entschädigungsfonds können aufgrund der
Eigentumsverhältnisse nicht eingesetzt werden.
Seitens der
Eigentümer ist die denkmalgerechte Generalsanierung des Anwesens beabsichtigt:
Um eine
Finanzierbarkeit bzw. Tragbarkeit der Kosten der Maßnahme überhaupt zu
erreichen, wurden im Rahmen des denkmalrechtlichen Abstimmungsprozesses die
Baukosten bereits von ursprünglichen 1.823.724,-- € auf 1.230.215,-- €
reduziert. Diese Kostenreduzierungen sind in Teilbereichen auf Senkungen der
Ausbaustandards bzw. auf den Verzicht von Teilmaßnahmen zurückzuführen, das
Kostenvolumen dürfte damit ausgereizt sein, weitere Reduzierungen sind weder
sinnvoll noch wünschenswert.
Durch die
Generalsanierung des ortsbildprägenden Gebäudes entstehen vier aktuellen
Standards entsprechende Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von 454 m²,
daneben werden ca. 73 m² Verkehrs- und Nebenflächen modernisiert und
instandgesetzt.
Die dem Grunde nach
förderfähigen Kosten belaufen sich auf 1.189.632,-- €.
Vor dem Hintergrund
des erheblichen Denkmalwertes des Anwesens, seiner großen Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarfe,
sowie seiner Bedeutung für das Stadtbild und das Quartier wird vorgeschlagen,
die Maßnahme mit 69.600,-- € zu bezuschussen.
Zudem würde durch
eine Generalsanierung des Anwesens einen erheblichen Schritt zur Reaktivierung
und Belebung des durch seine Insellage jenseits der trennenden, vielbefahrenen
Königstraße liegenden Quartiers beitragen.
Aufgrund der
Fördermodalitäten des Programms „Soziale Stadt“ fließen 60 % (= 41.800,-- €)
der von der Stadt Fürth verauslagten Mittel an diese zurück.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
69.600
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
6108.9410 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Lageplan
Planung (KG – 2. DG)