1. Von den Ausführungen der Verwaltung wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Der Bau- und Werkausschuss beschließt, die
Generalsanierung des Anwesens
Helmstraße 5 mit max. 108.200,-- € zu
fördern: Der bereits beschlossene Sanierungszuschuss
erhöht sich damit um 38.300,-- €.
3. Der Beschluss ergeht vorbehaltlich der Bewilligung
entsprechender Zuwendungen
zugunsten der Stadt Fürth.
Der dreigeschossige giebelständige Putzbau mit Satteldach des ehem. Gasthauses „Zum Silberfischla“ wurde im 17./18. Jahrhundert errichtet. Das Gebäude ist prägender Bestandteil des historischen Ensembles der Altstadt.
Durch die Generalsanierung des ortsbildprägenden Gebäudes entstehen nach aktueller Planung den aktuellen Standards entsprechende Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von 346 m², daneben werden ca. 73 m² Verkehrs- und Nebenflächen modernisiert und instandgesetzt, daneben entsteht eine zur Helmstraße hin situierte Gewerbeeinheit mit 108 m².
Der Bau- und Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom
06.03.2013 vor dem Hintergrund des erheblichen Denkmalwertes des
Anwesens Helmstraße 5, seiner großen Modernisierungs- und
Instandsetzungsbedarfe sowie seiner Bedeutung für das Stadtbild und das
Quartier beschlossen, die Generalsanierung des Anwesens Helmstraße 5 mit max.
69.900,-- € zu fördern.
Der Förderung lagen Gesamtkosten v. 1.230.215,-- €
mit 1.189.632,-- € förderfähigen Kosten zugrunde. Auf die Referenzvorlage darf
u. a. hinsichtlich des Bauzustands sowie der städtebaulichen Bedeutung des
Gebäudes Bezug genommen werden.
Im Zuge der laufenden Baumaßnahmen hat sich nach
aktueller Kostenberechnung des beauftragten Architekturbüros eine
Kostensteigerung auf eine Gesamtprojektsumme von 1.559.278,-- € ergeben. Aus
dieser Gesamtprojektsumme lassen sich förderfähige Kosten
i. H. v. 1.536.214,-- € ableiten.
Die Baukostensteigerungen lassen sich zum Großteil
auf die massiven Schädigungen der Bausubstanz zurückführen. Im Rahmen von
Voruntersuchungen vor Beginn der Baumaßnahme wurden bereits erhebliche
Substanzschwächen erkannt und auch entsprechend berücksichtigt, im Zuge der
Baumaßnahme sind jedoch weitere erhebliche Schwachpunkte und Mängel im
statischen Gefüge (Gebäudegründung, tragende Mauern, …) aufgetreten, die im
Zuge der Voruntersuchungen so nicht vorhersehbar waren. Hieraus resultieren
auch Kostenmehrungen in den Ausbaugewerken.
Vor dem dargestellten Hintergrund wird
vorgeschlagen, die Maßnahme mit einem Gesamtsanierungszuschuss von max.
108.200,-- € zu fördern. Der bisher beschlossene Maximalzuschuss von 69.900,--
€ erhöht sich somit um 38.200,-- €.
Aufgrund der Fördermodalitäten des
Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt fließen 60% der von der Stadt Fürth
verausgabten Mittel an diese zurück.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
6108.9410 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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