Betreff
Kindertagesstätte Angerstraße - Schaffung von 48 Kinderkrippen- und 50 Kindergartenplätzen in der Angerstraße 14 - 18 durch die Fa. Böhm
Vorlage
JgA/108/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt vom Beschluss des Stadtrats vom 15.05.2013 über die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 48 Krippenplätzen (= 4 Gruppen) und 50 Kindergartenplätzen (= 2 Gruppen) in der Angerstraße durch die Fa. Böhm Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2013 außer-planmäßig anzumelden.


 

Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit hat der Stadtrat bereits am 15.05.2013 dem Vorhaben zugestimmt und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt.

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012 erfolgte entsprechend der AJJ-Empfehlung vom 14.12.2011 die Zustimmung, die am 23.03.2011 beschlossene Versorgungsquote von 35 % für die Betreuung der unter 3-Jährigen um 110 in der Tagespflege und um 70 Krippenplätze zu erhöhen. Um die avisierte Betreuungsquote von bis zu 40 % zu erreichen, bedarf es jedoch – auch aufgrund der steigenden Kinderzahlen in Fürth – weiterer Krippenplätze.

Die zusätzlich vorgesehehen 2 Kindergartengruppen werden ebenfalls zur Sicherung der Vollversorgung benötigt. Die Einrichtung ist bedarfsgerecht dimensioniert.

 

Investor/Bauträger des Vorhabens ist die Firma Böhm KG; Betriebsträger werden - so die Mitteilung des Investors - die Rummelsberger Dienste werden.

 

Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 2,6 Mio. €. Dabei betragen die Neubaumaßnahmen 1.875.000 €, für die Umbauten im Bestandsgebäude sind weitere

725.000 € eingeplant.

 

Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um zwei verschiedene Fördermaßnahmen.

Der Bestandsumbau für den 2-gruppigen Kindergarten mit 50 Plätzen wird nach Art. 10 FAG gefördert. Die geplanten Neubaumaßnahmen für die 4-gruppige Kinderkrippe mit 48 Plätzen richtet sich nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013.

 

 

 

KIGA-Förderung (Art. 10 FAG, Wegfall der gesetzlichen 2/3 Regelung)

Bisher wurde in Art. 27 BayKiBiG geregelt, dass bei Kindertageseinrichtungen Dritter die Gemeinden, welche Plätze als bedarfsnotwendig bestimmt oder anerkannt haben, einen Baukostenzuschuss von zwei Dritteln der zuweisungsfähigen Kosten der Investitionsmaßnahme leisten müssen. Diese gesetzliche Regelung ist durch die Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) entfallen.

Die Höhe der Finanzierungsverpflichtung der Kommune bzw. des Eigenanteils des Trägers kann künftig im Verhandlungswege erfolgen.

Die Stadt wird sich auch nach Wegfall der gesetzlichen Regelung bei Kindertageseinrichtungen Dritter, bei denen die Plätze als bedarfsnotwendig bestimmt oder anerkannt wurden, mit zwei Dritteln an den zuweisungsfähigen Kosten beteiligen. Die zuweisungsfähigen Kosten werden dabei nach der FA-ZR 2006 ermittelt. Der staatliche Fördersatz beträgt derzeit 40%.

 

Die Ermittlung des staatlichen Förderbetrages für den Bestandsumbau berechnet sich wie folgt:

 

Kostengruppe

Kosten

Zuweisungsfähige

Kosten1)

3 – Baukonstruktion

403.500 €

403.500 €

4 – Technische Anlagen

97.000 €

97.000 €

5 – Außenanlagen

60.000 €

60.000 €2)

6 – Ausstattung

62.500 €

0 €

7 – Baunebenkosten

102.000 €

67.260 €3)

Gesamtkosten

725.000 €

627.760 €

 

1) vorbehaltlich der Bescheiderstellung seitens der Regierung von Mittelfranken

2) jedoch nur soweit zur Nutzung des Gebäudes oder der Anlage unbedingt erforderlich

3) 12% aus der Kostengruppe 3,4,5

 

Bei einem städtischen Baukostenzuschuss von 418.500 € (2/3 von 627.760 €) und einer staatlichen Förderung von 167.400 € (40% von 418.500 €), beträgt der städtische Nettoanteil 251.100 €.

 

Krippenförderung (Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013

Bei einem Neubau wird die staatliche Förderung nach dem gültigen Kostenrichtwert von 3.663 € pro m2, dem Fördersatz der Stadt Fürth (71,6%) sowie der förderfähigen Fläche ermittelt. Die förderfähige Fläche ergibt sich aus der Anzahl der Krippenplätze x 9 m2. Damit ergibt sich für die Einrichtung eine förderfähige Fläche von 432 m2. Voraussetzung ist jedoch hierbei, dass im Bestandsgebäude keine altersgemischten Räume errichtet werden.

 

Die Ermittlung des staatlichen Förderbetrages für den Neubau (Erweiterung) berechnet sich wie folgt:

 

 

 

Bau

 

Ausstattung

 

 

Gesamtkosten

 

1.815.000 €

 

 

60.000 €

 

Zwfg. Kosten (48 Plätze x 9 m2 x 3.663 €)

 

 

1.582.416 €

 

60.000 €

 

(Bau) Förderung (71,6% d. zwfg. Kosten)

 

 

1.133.000 €

 

 

(Ausstattung )

 

 

 

60.000 €

 

 

Staatl. Gesamtförderung

 

 

1.193.000 €

 

 

Die staatliche Krippenförderung beträgt somit 1.193.000 €.

Neben der staatlichen Förderung beträgt der städtische Anteil 50% der nicht gedeckten zuweisungsfähigen Kosten. Bei nicht gedeckten Kosten in Höhe von 449.416 € beträgt der städt. Anteil mithin 224.700 € (gerundet).

Finanzierungsplan für die Gesamtmaßnahme

 

Für die Gesamtmaßnahme ergibt sich daher folgender voraussichtlicher Finanzierungsplan:

 

1.193.000 €     Staatl. Förderung aus Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 

   167.400 €     Staatl. Förderung gem. Art. 10 FAG

   475.800 €     Anteil Stadt Fürth

   763.800 €     Anteil Firma Böhm KG 

 

2.600.000 €    Gesamtkosten

 

Da die Maßnahme noch nicht veranschlagt wurde, sind die benötigten Finanzmittel in Höhe von 1.836.200 € (Bruttoveranschlagung) sowie die zu erwartenden Zuweisungen in Höhe von 1.360.400 € im Haushalt 2013 außerplanmäßig zu veranschlagen                                                                                                                                                    

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Plan

2 Kostenschätzungen (Kinderkrippe und Kindergarten)