Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt vom Beschluss des Stadtrats vom 15.05.2013 über die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 48 Krippenplätzen (= 4 Gruppen) und 50 Kindergartenplätzen (= 2 Gruppen) in der Angerstraße durch die Fa. Böhm Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2013 außer-planmäßig anzumelden.
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Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit hat
der Stadtrat bereits am 15.05.2013 dem Vorhaben zugestimmt und die
erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt.
Mit Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012
erfolgte entsprechend der AJJ-Empfehlung vom 14.12.2011 die Zustimmung, die am
23.03.2011 beschlossene Versorgungsquote von 35 % für die Betreuung der unter
3-Jährigen um 110 in der Tagespflege und um 70 Krippenplätze zu erhöhen. Um die
avisierte Betreuungsquote von bis zu 40 % zu erreichen, bedarf es jedoch – auch aufgrund der steigenden Kinderzahlen in Fürth –
weiterer Krippenplätze.
Die zusätzlich vorgesehehen 2
Kindergartengruppen werden ebenfalls zur Sicherung der Vollversorgung benötigt.
Die Einrichtung ist bedarfsgerecht dimensioniert.
Investor/Bauträger des Vorhabens ist die
Firma Böhm KG; Betriebsträger werden - so die Mitteilung des Investors - die
Rummelsberger Dienste werden.
Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme
beläuft sich auf 2,6 Mio. €. Dabei betragen die Neubaumaßnahmen 1.875.000 €, für
die Umbauten im Bestandsgebäude sind weitere
725.000 € eingeplant.
Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um
zwei verschiedene Fördermaßnahmen.
Der Bestandsumbau für den 2-gruppigen
Kindergarten mit 50 Plätzen wird nach Art. 10 FAG gefördert. Die geplanten
Neubaumaßnahmen für die 4-gruppige Kinderkrippe mit 48 Plätzen richtet sich
nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013.
KIGA-Förderung
(Art. 10 FAG, Wegfall der gesetzlichen 2/3 Regelung)
Bisher wurde in Art. 27 BayKiBiG geregelt,
dass bei Kindertageseinrichtungen Dritter die Gemeinden, welche Plätze als
bedarfsnotwendig bestimmt oder anerkannt haben, einen Baukostenzuschuss von
zwei Dritteln der zuweisungsfähigen Kosten der Investitionsmaßnahme leisten
müssen. Diese gesetzliche Regelung ist durch die Änderung des Bayerischen
Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) entfallen.
Die Höhe der Finanzierungsverpflichtung der
Kommune bzw. des Eigenanteils des Trägers kann künftig im Verhandlungswege
erfolgen.
Die Stadt wird sich auch nach Wegfall der
gesetzlichen Regelung bei Kindertageseinrichtungen Dritter, bei denen die
Plätze als bedarfsnotwendig bestimmt oder anerkannt wurden, mit zwei Dritteln
an den zuweisungsfähigen Kosten beteiligen. Die zuweisungsfähigen Kosten werden
dabei nach der FA-ZR 2006 ermittelt. Der staatliche Fördersatz beträgt derzeit
40%.
Die Ermittlung des staatlichen Förderbetrages
für den Bestandsumbau berechnet sich wie folgt:
Kostengruppe |
Kosten |
Zuweisungsfähige
Kosten1) |
3 – Baukonstruktion |
403.500 € |
403.500 € |
4 – Technische Anlagen |
97.000 € |
97.000 € |
5 – Außenanlagen |
60.000 € |
60.000 €2) |
6 – Ausstattung |
62.500 € |
0 € |
7 – Baunebenkosten |
102.000 € |
67.260 €3) |
Gesamtkosten |
725.000 € |
627.760 € |
1) vorbehaltlich der Bescheiderstellung
seitens der Regierung von Mittelfranken
2) jedoch nur soweit zur Nutzung des Gebäudes
oder der Anlage unbedingt erforderlich
3) 12% aus der Kostengruppe 3,4,5
Bei einem städtischen Baukostenzuschuss von
418.500 € (2/3 von 627.760 €) und einer staatlichen Förderung von 167.400 €
(40% von 418.500 €), beträgt der städtische Nettoanteil 251.100 €.
Krippenförderung
(Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013
Bei einem Neubau wird die staatliche Förderung
nach dem gültigen Kostenrichtwert von 3.663 € pro m2, dem Fördersatz
der Stadt Fürth (71,6%) sowie der förderfähigen Fläche ermittelt. Die
förderfähige Fläche ergibt sich aus der Anzahl der Krippenplätze x 9 m2.
Damit ergibt sich für die Einrichtung eine förderfähige Fläche von 432 m2.
Voraussetzung ist jedoch hierbei, dass im Bestandsgebäude keine
altersgemischten Räume errichtet werden.
Die Ermittlung des staatlichen Förderbetrages
für den Neubau (Erweiterung) berechnet sich wie folgt:
|
Bau |
Ausstattung |
Gesamtkosten |
1.815.000
€ |
60.000 € |
Zwfg. Kosten (48 Plätze x 9 m2 x
3.663 €) |
1.582.416 € |
60.000 € |
(Bau) Förderung (71,6% d. zwfg. Kosten) |
1.133.000 € |
|
(Ausstattung ) |
|
60.000
€ |
Staatl. Gesamtförderung |
1.193.000
€ |
Die staatliche Krippenförderung beträgt somit
1.193.000 €.
Neben der staatlichen Förderung beträgt der
städtische Anteil 50% der nicht gedeckten zuweisungsfähigen Kosten. Bei nicht
gedeckten Kosten in Höhe von 449.416 € beträgt der städt. Anteil mithin 224.700
€ (gerundet).
Finanzierungsplan für die
Gesamtmaßnahme
Für die Gesamtmaßnahme ergibt sich daher
folgender voraussichtlicher Finanzierungsplan:
1.193.000 € Staatl. Förderung aus Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung“
167.400 € Staatl. Förderung gem. Art. 10 FAG
475.800 € Anteil Stadt Fürth
763.800 € Anteil Firma Böhm
KG
2.600.000 €
Gesamtkosten
Da die Maßnahme noch nicht veranschlagt
wurde, sind die benötigten Finanzmittel in Höhe von 1.836.200 €
(Bruttoveranschlagung) sowie die zu erwartenden Zuweisungen in Höhe von
1.360.400 € im Haushalt 2013 außerplanmäßig zu veranschlagen
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Plan
2 Kostenschätzungen (Kinderkrippe und Kindergarten)